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Hilfe bei Mietzinsrückstand

Sie haben Probleme Ihre Miete zu bezahlen? – Dann nehmen Sie bitte rasch mit uns Kontakt auf. Wir wollen Ihnen helfen!

WOHNUNGSSICHERUNG - Gemeindebau-Bonus

Die Stadt Wien hat für Gemeindemieter*innen, die durch die allgemeine Teuerung in finanzielle Engpässe geraten sind, Unterstützungsleistungen bereitgestellt. Mehr Informationen finden Sie hier.

Um die allgemeine Teuerung aufzufangen, gibt es für alle Wohnungsmieter*innen im Gemeindebau den „Gemeindebau-Bonus“. Sie erhalten im September einen Bonus in Höhe eines halben netto Hauptmietzinses. Alle, deren netto Hauptmietzins 2022 und 2023 aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemietzins, Wegfall der Wohnbauförderung) gestiegen ist, erhalten gegen Jahresende einen weiteren Bonus.

KONTAKTIEREN SIE UNS!

Bitte rufen Sie uns unter der Service-Nummer 05 75 75 75 an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Wir wollen eine individuelle Lösung für Sie finden, zum Beispiel eine Ratenvereinbarung. Ob Sie mit Ihrer Miete im Rückstand sind oder nicht, können Sie online überprüfen. Sie finden Ihr persönliches Mietzinskonto im MieterInnenportal von Wiener Wohnen.

WIENER WOHNUNGSSICHERUNGSSTELLE

Die Wiener Wohnungssicherungsstelle der Magistratsabteilung 40 unterstützt Gemeindemieter*innen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie gefährdet sind, ihre Wohnung zu verlieren (Covid-19 Wohnungssicherung) oder ein sehr geringes Einkommen haben. Die Anspruchsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 01 4000 11420. Adresse: Erdbergstraße 228, 1110 Wien.

FAMILIENZENTREN DER KINDER- UND JUGENDHILFE

Wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter 18 Jahren wohnen, dann melden Sie sich bitte bei der Kinder- und Jugendhilfe unter der Telefonnummer: 01 4000 8011 oder per E-Mail: service@ma11.wien.gv.at. Die Mitarbeiter*innen beraten Familien mit Kindern im gemeinsamen Haushalt über finanzielle Ansprüche (Unterhalt, Mindestsicherung etc.) und mögliche Unterstützungsleistungen. Sie helfen auch bei der Erstellung von Finanzierungs- und Haushaltsplänen.

WOHNBEIHILFE 

Mit der Wohnbeihilfe unterstützt die Stadt Wien Menschen mit sehr geringem Einkommen. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Wohnbeihilfe erfüllen, hängt von Haushaltsgröße, Haushaltseinkommen, Wohnungsgröße und Wohnungsaufwand ab. Über den Wohnbeihilfe-Checker können Sie das online überprüfen. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website der Wiener Wohnbeihilfe und unter der Telefonnummer: 01 4000 8050.

WOHNUNGSSICHERUNG PLUS

Haben Sie als Mieter*in mehr als 400 Euro Mietschulden? Beziehen Sie eine der auf Seite 4 im Folder Hilfe bei Mietschulden angeführten Beihilfen? Dann können Sie hier um Wohnungssicherung Plus ansuchen. Dabei ist egal, ob Sie in einem Gemeindebau wohnen, im geförderten oder im privaten Wohnbau. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt die Stadt Wien 70 Prozent Ihrer Mietschulden. Der Betrag wird direkt an Ihre*n Vermieter*in oder die Hausverwaltung überwiesen. Die restlichen 30 Prozent der Mietschulden müssen Sie selbst übernehmen. Wiener Wohnen schickt Ihnen automatisch eine Ratenvereinbarung zur Bezahlung der restlichen Mietschulden zu.

Wer kann Wohnungssicherung Plus beantragen?

Mieter*innen von Gemeindebauwohnungen, im geförderten Wohnbau oder auch in privat vermieteten Wohnungen können Wohnungssicherung Plus beantragen.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist seit mindestens 6 Monaten durchgehend an derselben Adresse in Wien.
  • Ihre Mietschulden sind höher als 400 Euro.
  • Beachten Sie: Sind Ihre Mietschulden höher als 15.000 Euro, berät Sie ein*e Sozialarbeiter*in. Erst danach kann eine mögliche Förderung gewährt werden.

Sie bekommen eine der folgenden Beihilfen:

  • Mindestsicherung
  • Wohnbeihilfe
  • Arbeitslosengeld
  • Ausgleichszulage oder
  • Ergänzungszulage
  • Notstandshilfe
  • Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld
  • Krankengeld
  • Rehabilitationsgeld
  • Wiedereingliederungsgeld
  • Übergangsgeld
  • Oder Sie sind von der Rundfunk-Gebühr befreit (GIS-Gebühr)

Wie kann ich Wohnungssicherung Plus beantragen?

Ab dem 4. September 2023 können Sie einen Antrag online stellen: wien.gv.at/wohnungssicherung-plus

Dazu brauchen Sie:

  • Lichtbildausweis
  • Mietvertrag
  • aktuellen Nachweis über Ihre Mietschulden
  • Kontodaten der Hausverwaltung oder des Vermieters/der Vermieterin
  • Nachweis, dass Sie eine der oben angeführten Beihilfen bekommen

Sie müssen Ihre persönlichen Daten angeben, zum Beispiel Name und Adresse. Und Sie müssen zustimmen, dass die Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40) Ihre vermietende Stelle kontaktieren darf.

Sie brauchen Hilfe beim Antrag?
Die Sozialarbeiter*innen der MA 40 beraten und helfen beim Antrag. Vereinbaren Sie einen Termin über die Telefonnummer 01 4000 8040. Ab 1. September 2023 beraten die Sozialarbeiter*innen von Wiener Wohnen im Service-Center für Gemeindebau-Mieter*innen auch zur Wohnungssicherung Plus und zum WOHNSCHIRM. Vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Nummer 05 75 75 75.

HILFE DURCH DEN WOHNSCHIRM

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für Wohnungssicherung Plus nicht, können Sie den WOHNSCHIRM beantragen. Der WOHNSCHIRM ist ein Programm des Sozialministeriums. Er hilft Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich bei Mietschulden – egal, ob sie in einer Gemeindebauwohnung leben, in einer Genossenschaftswohnung oder im privaten Wohnbau.

Was ist der WOHNSCHIRM?

Der WOHNSCHIRM kann Ihre Mietschulden übernehmen oder Sie bei
einem Umzug unterstützen.

Bei einer kostenlosen Beratung wird gemeinsam Ihre finanzielle Situation geklärt. Mieter*innen von Gemeindewohnungen werden ab 1. September 2023 von Sozialarbeiter*innen bei Wiener Wohnen beraten. Vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Nummer 05 75 75 75. Die Beratungen finden im Service-Center von Wiener Wohnen statt: Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien.

Bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Lichtbildausweis
  • Einkommensnachweis aller Haushaltsmitglieder
  • Meldezettel
  • Mietvertrag
  • Energierechnungen (Strom, Gas, Holz, Fernwärme usw.)
  • Briefe, Mahnungen und E-Mails von Gericht, Anwält*innen oder Vermieter*innen

Ohne eine persönliche Beratung können Sie den WOHNSCHIRM nicht beantragen!
Informationen unter: wohnschirm.at

SOZIALBERATUNG IM WIENER WOHNEN SERVICE-CENTER

Für alle Mieter*innen, die von Zahlungsschwierigkeiten oder Mietzinsrückständen betroffen sind, bieten die Sozialarbeiter*innen von Wiener Wohnen eine Beratung im Wiener Wohnen - Service-Center an (Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien. Dauer: 1 Stunde). Termine sind zweimal in der Woche, jeweils Dienstagvormittag von 09:00 bis 13:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13:00 bis 17:00 Uhr möglich. Ab 1. September 2023 beraten die Sozialarbeiter*innen von Wiener Wohnen im Service-Center für Gemeindebau-Mieter*innen auch zur Wohnungssicherung Plus und zum WOHNSCHIRM. Vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Nummer 05 75 75 75.

Weitere Informationen zu Unterstützungseinrichtungen finden Sie im Folder „Hilfe bei Mietzinsrückstand“ sowie im Folder "Hilfe bei Mietschulden".

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