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Abgasmessung

Die Abgasmessung ist alle vier Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten dafür müssen von unseren Mieterinnen und Mietern übernommen werden. Sie gibt Auskunft über den Zustand Ihrer fanggebundenen Feuerstätten (also Gasthermen, Gaswarmwasserheizer, Kaminheizöfen oder Ölöfen) und wird durchgeführt, um festzustellen, ob diese energie- und kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt ist.

Die Abgasmessung ist kein Gasgeräteservice und ersetzt dieses auch nicht!


Gut gewartete fanggebundene Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren daher auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch den BenutzerInnen der Feuerstätten Geld erspart.
Diese Überprüfung ist vom Rauchfangkehrer durchzuführen. Die Ergebnisse der Überprüfung müssen in einem Befund vermerkt werden, der auf Verlangen Wiener Wohnen vorzulegen ist.

Welche fanggebundenen Feuerstätten sind überprüfungspflichtig?

Prinzipiell müssen alle fanggebunden Feuerstätten überprüft werden. Einzige Ausnahme bieten reine Raumheizer.

Wann muss überprüft werden? Welche Fristen gibt es?

  • Im Intervall von  4 Jahren sind Gasfeuerstätten unter 26 kW, wie zum Beispiel Durchlauferhitzer und Gaskombithermen zu überprüfen.

Wer darf die Überprüfungen durchführen?

Die Überprüfungen werden grundsätzlich vom Rauchfangkehrer durchgeführt. Es sind aber prinzipiell alle Firmen, die vom Magistrat der Stadt Wien eine Prüfnummer erhalten haben und deren Prüforgane die entsprechende Prüfungen und Weiterbildungen absolviert haben, berechtigt, die Prüfung durchzuführen.

Was wird überprüft?

Es werden die Mengen der chemischen Bestandteile des Abgases bestimmt (CO, CO2, NOx, Abgasverlust). Diese dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.

Wie wird überprüft?

Im Abgasrohr wird eine Messöffnung hergestellt. Ein Teil des Abgases wird in ein elektronisches Messgerät gesaugt und analysiert. Die Messwerte werden schriftlich in einem Befund (Messprotokoll) festgehalten und das Prüforgan nimmt die Beurteilung vor. Die Messöffnung wird anschließend wieder betriebssicher verschlossen.

Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Prüfplakette, sie wird am Gerät angebracht!

Wenn laut Prüfung ein Grenzwert überschritten wird, müssen Sie ein Fachunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragen.

ACHTUNG: Die Abgasmessung gibt nur Auskunft über den aktuellen Zustand Ihrer fanggebunden Feuerstätte und ersetzt nicht die jährliche Wartung und Reinigung Ihrer Feuerstätte durch ein Fachunternehmen! Das Vorhandensein einer gültigen Prüfplakette wird von Ihrem Rauchfangkehrer im Zuge der jährlichen Hauptkehrung bzw. Hauptüberprüfung überprüft.