Film und Dreh
Sie wollen in einem Gemeindebau drehen? Dann sind Sie bei uns richtig, denn wir verwalten 1.800 Wohnhausanlagen, in denen sich 220.000 Gemeindewohnungen befinden. Unsere Wohnhausanlagen prägen das Stadtbild Wiens maßgeblich mit. Das einzigartige Flair und die schöne Lage unserer Bauten machen sie zu einer perfekten Location.
Deshalb sind unsere Wohnhausanlagen auch bei Filmschaffenden sehr beliebt: So wurde beispielsweise der vielfach premierte Kinofilm "Atmen" in unserer Wohnhausanlage am Rennbahnweg im 22. Bezirk gedreht. Die Kultkomödie "Muttertag" hat den Gemeindebau am Schöpfwerk als vorrangiges Motiv gewählt.
Sie wissen bereits, wo Ihr Dreh stattfinden soll, und möchten bestimmte Locations besichtigen? Oder suchen Sie eine Leerwohnung für Ihren Filmdreh? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei Ihrer Suche.
Wenn Sie noch einen Drehort suchen, können Sie sich auch gerne selbst einen Überblick über unsere Gemeindebauten verschaffen.
Wie stellen Sie ein Drehansuchen?
Wenn Sie eine unserer Wohnhausanlagen für Ihren Dreh gefunden haben, dann beachten Sie bitte Folgendes:
- Stellen Sie zuerst ein Ansuchen um eine Drehgenehmigung bei der Vienna Film Commission. Achten Sie bitte darauf, dass Sie alle notwendigen Informationen an die Vienna Film Commission übermitteln. Das sind die Drehdaten, „Synopsis“ – also die Kurzfassung des Inhaltes der Produktion – und wie das Image des Gemeindebaus dargestellt wird.
- Ihr Ansuchen wird von der Vienna Film Commission bearbeitet und danach an uns weitergeleitet.
- Wir überprüfen das Drehansuchen, das Empfehlungsschreiben der Vienna Film Commission und die Synopsis.
- Wird eine Drehgenehmigung erteilt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und klären die weiteren Details, zum Beispiel die Kriterien für eine Leerwohnung oder ob Sie in die Wohnhausanlagen einfahren dürfen.
- Wir stimmen intern alle Details für die Dreharbeiten ab und koordinieren die notwendigen Maßnahmen.
- Nachdem alle Voraussetzungen für den Dreh erfüllt sind, stellen wir Ihnen einen Drehvertrag aus, der von Ihnen unterzeichnet wird.
- Sie werden von uns aber natürlich auch darüber informiert, wenn wir Ihr Drehansuchen nicht genehmigen können.
Welche Fristen müssen Sie einhalten?
Damit Sie Ihren Dreh zum gewünschten Termin starten können, halten Sie bitte ein paar wichtige Fristen ein.
Sie benötigen für Ihren Dreh eine Leerwohnung?
Dann schicken Sie mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Drehtermin Ihr Ansuchen an die Vienna Film Commission. Die vier Wochen Frist benötigen wir u. a. für die Wohnungssuche, die interne Koordination und einen Wohnungsbesichtigungstermin. In weiterer Folge besprechen wir alle wichtigen Klauseln mit Ihnen, die auch in den Drehvertrag aufgenommen werden müssen, und stimmen diese intern ab.
Sie wollen im Innenhof oder im Stiegenhaus drehen?
Wenn Sie keine Wohnung für Ihren Dreh benötigen, reichen zwei Wochen vor dem von Ihnen angepeilten Drehtermin aus, um Ihr Ansuchen an die Vienna Film Commission zu schicken.
Unsere Film- und Drehtarife
Wenn Sie in einem Gemeindebau drehen wollen, sollten Sie nicht vergessen die Kosten für die jeweilige Location in Ihrem Budget zu berücksichtigen.
Was ist kostenpflichtig?
- Außenbereich: Hof
- Innenbereich: Stiegenhaus, Keller, Waschküche, leerstehende Wohnungen und Lokale.
Was ist nicht kostenpflichtig?
- Film- und Dreharbeiten in vermieteten Wohnungen und Lokalen,
- im Rahmen von Studentenprojekten.
- und jene, die im Interesse der Stadt Wien sind.
Hinweis: Mit Gültigkeit ab Jänner 2025 wird eine rückwirkende Indexanpassung der Film- und Drehtarife vorgenommen. Sie finden die neuen Tarife ab Mitte Dezember 2024 in der nachfolgenden Übersicht sowie im Folder „Filmen im Gemeindebau“.
Aufnahmeort | Kosten/Tag |
---|---|
Hof | 100,00 € |
Stiegenhaus, Keller, Waschküche | 200,00 € |
Leerstehende Wohnungen | 3,08 €/m² |
Stehtage/sonstige Verwendung: Leerstehende Wohnungen | 1,54 €/m² |
Bei längerer Verwendung von leerstehenden Wohnungen oder Lokalen werden die Preise gestaffelt:
Drehtage | Kosten pro Tag/m² |
---|---|
1 Woche/7 Tage | 2,50 € |
2 Wochen/14 Tage | 2,40 € |
Ab 3 Wochen/21 Tage | 2,30 € |
Ab 1 Monat/30 Tage | 2,10 € |
Ab 2 Monate/60 Tage | 1,90 € |
Ab 3 Monate/90 Tage | 1,70 € |
Ab 120 Tagen pro Tag | 1,50 € |
Stehtage /sonstige | Kosten pro Tag/m² |
---|---|
1 Woche/7 Tage | 1,40 € |
2 Wochen/14 Tage | 1,30 € |
3 Wochen/21 Tage | 1,20 € |
1 Monat/30 Tage | 1,00 € |
2 Monate/60 Tage | 0,80 € |
Ab 3 Monate/90 Tage | 0,60 € |
Sämtliche Preise werden zuzüglich 20% USt. verrechnet.
Energiekosten
5 Euro pro Stehtag und 20 Euro pro Drehtag.
Verrechnung
Nach Abschluss Ihrer Dreharbeiten, erhalten Sie von Wiener Wohnen eine Rechnung mit den vereinbarten Kosten.
Kaution
Wenn Sie Dreharbeiten in größerem Umfang planen und/oder Beschädigungen von Gemeindeeigentum nicht auszuschließen sind, wird von Ihnen eine Kaution im Voraus eingehoben. Nach Abschluss der Dreharbeiten erhalten Sie den Betrag zurück. Sollte es während der Dreharbeiten zu Sachschäden kommen, werden diese nach dem tatsächlichen Ausmaß ermittelt und abgerechnet.
Wichtige Hinweise für Sie
- Bevor Sie Ihren Dreh beginnen, bringen Sie bitte rechtzeitig, wie im Drehvertrag vereinbart, einen Aushang in den betroffenen Stiegenhäusern der Wohnhausanlage an. So wissen auch die MieterInnen über den bevorstehenden Dreh, die Dauer und die betroffenen Bereiche Bescheid.
- Wenn Sie für den Dreh eine Leerwohnung benötigen, dann helfen wir Ihnen gerne bei der Suche. Wir können Ihnen allerdings nicht garantieren, dass wir über Ihre „Traumwohnung“ verfügen.
- Wenn Sie ausschließlich in einer Wohnung oder einem Lokal drehen möchten, die/das bereits vermietet ist, wenden Sie sich bitte direkt an die/den MieterIn. In diesem Fall ist keine Drehgenehmigung von Wiener Wohnen erforderlich.
- Für eine Einfahrtserlaubnis in eine unserer Wohnhausanlagen benötigen Sie eine eigene Genehmigung. Ob Sie diese erhalten, hängt u. a. davon ab, wie hoch und wie schwer die Fahrzeuge sind, mit denen Sie auf unser Gelände fahren wollen.
- Wenn Sie Haltebereiche benötigen oder zusätzlich auf öffentlichen Straßen drehen möchten, ist es notwendig, direkt bei der MA 46 um eine Drehgenehmigung anzusuchen.
Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 46
Ansuchen für Haltebereiche und Drehs auf den Straßenabschnitten
Niederhofstraße 23, 1121 Wien
Telefon: 01/4000-92660
Fax: 01/4000-99-92637
E-Mail: post@ma-46.wien.gv.at
Homepage: www.verkehr-wien.at - Es wird vorausgesetzt, dass Sie nach beendetem Dreh die Wohnhausanlage bzw. die Leerwohnung so zurücklassen, wie Sie diese vorgefunden haben.
- Für etwaige Schäden, die durch die Dreharbeiten verursacht wurden, haften Sie.
Ihre AnsprechpartnerInnen
Vienna Film Commission
Karl-Farkas-Gasse 18, 1030 Wien
Telefon: 01/4000-87000
Fax: 01/4000-87003
E-Mail: office@viennafilmcommission.at
Homepage: www.viennafilmcommission.at
Wiener Wohnen
Lisa Hofbauer
Medwedweg 14, Unit 5, 1110 Wien
Telefon: 05/75 75 75
Fax: 05/75 75 75 99300
E-Mail: lisa.hofbauer@wrwks.at
Homepage: www.wienerwohnen.at