Wiener Wohnen unterstützt Sie, bei Bedarf, einen Abstellplatz für Ihren Rollstuhl oder Rollator zu finden.
Warum braucht man dafür eine Genehmigung?
Wenn Rollstühle und Rollatoren falsch abgestellt werden, können Sie im Notfall Fluchtwege blockieren. Deswegen dürfen Gegenstände wie Fahrräder, Rollstühle und Rollatoren nicht ohne Erlaubnis im Stiegenhaus abgestellt werden. Wenn Sie einen Rollstuhl oder Rollator außerhalb Ihrer Wohnung im Wohnhaus abstellen wollen, müssen Sie dafür einen Antrag einreichen.
Wie funktioniert’s?
Bitte lesen Sie sich folgende Informationen genau durch, bevor Sie das Abstellen eines Rollstuhls oder Rollators beantragen.
- Sie dürfen einen Rollstuhl oder Rollator nur dann außerhalb Ihrer Wohnung abstellen, wenn Sie dafür eine Genehmigung von uns haben.
- Ihr gewünschter Abstellplatz muss die feuerpolizeilichen Bestimmungen einhalten. Der Rollstuhl oder Rollator darf Fluchtwege nicht einschränken. Eine Überprüfung wird von Wiener Wohnen in Auftrag gegeben und ist für Sie kostenlos.
- Mögliche Abstellorte sind zum Beispiel Nischen im Stiegenhaus oder unter den Postkästen.
- Der Rollstuhl oder Rollator muss am genehmigten Abstellplatz durch Befestigungshaken fixiert werden.
Sollten Sie in der eigenen Wohnung keinen Platz für Ihren Rollstuhl oder Rollator haben, können Sie einen Antrag für einen Abstellplatz innerhalb Ihres Wohnhauses einreichen.
- Foto vom gewünschten Abstellplatz
- Foto vom zusammengeklappten Rollstuhl
- Skizze vom gewünschten Abstellplatz (optional)
Bitte geben Sie beim Einreichen des Antrags die Maße des zusammengeklappten Rollstuhls an.
Sollte der von Ihnen vorgeschlagene Abstellplatz nicht passen, zum Beispiel weil er Fluchtwege blockiert, wird Wiener Wohnen eventuell einen anderen vorschlagen.
Wenn es allgemein keinen möglichen Abstellplatz in Ihrer Wohnanlage gibt, überprüfen wir, ob wir Ihnen eine Rollstuhl- oder Rollatorbox anbieten können.
Sollte es möglich sein, bieten wir Ihnen eine kostenlose Box an.
Sie erhalten die Genehmigung oder Ablehnung per Post. Sollten wir weitere Details mit Ihnen besprechen müssen, werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden.
Wichtig: Eine Rollstuhl- oder Rollatorbox wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Antrag “Rollstuhl oder Rollator abstellen” abgelehnt wurde!
- Eine Rollstuhl- oder Rollatorbox ist ein geschützter und barrierefreier Ort zum Aufbewahren von Rollstühlen oder Rollatoren. Diese Box wird draußen, vor der Wohnhausanlage und möglichst nahe an der Eingangstür, aufgestellt. Die Box kann selbstverständlich zugesperrt werden, damit Ihr Rollstuhl oder Rollator sicher ist.
- Um eine Rollstuhl- oder Rollatorbox nutzten zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind Mieter*in von Wiener Wohnen.
- Sie haben bereits den Antrag Rollstuhl oder Rollator abstellen eingereicht und eine Ablehnung erhalten. Wichtig: Wenn Sie diesen Antrag nicht zuerst einreichen, können wir Ihnen auch keine Rollstuhl- oder Rollatorbox zur Verfügung stellen.
- Es ist in Ihrer Wohnhausanlage keine andere Abstellmöglichkeit vorhanden.
- Maße Rollstuhlbox: (BxHxT) 120 cm x 140 cm x 145 cm
- Maße Rollatorbox: (BxHxT) 78 cm x 78 cm x 107 cm Vorne/98 cm Hinten
Sollten Sie bereits eine Ablehnung des Antrags “Rollstuhl oder Rollator abstellen”, und noch keine Rollstuhl- oder Rollatorbox angeboten bekommen haben, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.