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Wiener Wohnen B2B

Der Bereich Wiener Wohnen B2B ist ausschließlich als Informationsplattform für Unternehmen konzipiert und beschäftigt sich nicht mit Mieter*innen- und Interessent*innenanliegen.

Wiener Wohnen unterliegt als öffentlicher Auftraggeber dem Bundesvergabegesetz 2018 – BVergG 2018, das bedeutet, dass alle Aufträge über Leistungen nach diesem Gesetz vergeben werden müssen.

Jeder Bedarf an Leistungen wird daher in Ausschreibungsverfahren vergeben. Zur Erhöhung der Transparenz und zur leichteren Verfügbarkeit von Informationen zu Vergabeverfahren haben wir dieses Beschafferprofil eingerichtet.

Sie können sich im Amtsblatt der Stadt Wien oder unter den nachstehenden Links über aktuelle Vergabeverfahren informieren.

Allgemeine Informationen für Geschäftspartner*innen

Allgemeine Kontaktaufnahmen, die nicht im Zusammenhang mit einen konkreten Vergabeverfahren stehen, sind an die E-Mail Adresse auftragswesen@wrw.wien.gv.at oder postalisch zu erbeten.

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung in der Stadt Wien und der damit verbundenen Erweiterung des EDV-Systems zur automatischen Erfassung und elektronischen Behandlung von Rechnungsdaten hat die Stadt Wien – Wiener Wohnen ihr System per 1.1.2016 umgestellt.

Rechnungen und Honorarnoten können grundsätzlich in Papierform und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf elektronischem Weg als PDF eingebracht werden.

Wir ersuchen Sie alle Rechnungen ausschließlich an das Business Center Postfach

Wiener Wohnen – BA 11


Postfach 587


1000 Wien


zu adressieren.

Diese Rechnungen müssen - bei Verpflichtung gemäß § 11 UStG - unbedingt als Abnehmer der Lieferung oder Empfänger der sonstigen Leistung „Stadt Wien – Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien“  sowie alle übrigen Rechnungsmerkmale gemäß § 11 UStG enthalten, sonst werden diese Rechnungen ebenfalls unerledigt retourniert.

Für die elektronische Weiterverarbeitung Ihrer Rechnung ist es notwendig, dass

  • auf der 1. Seite der Rechnung die Zeit der Leistung im Datumsformat TT.MM.JJJJ angegeben ist. Überschreitet die Zeit der Leistung die Dauer eines Arbeitstages so ist unter „Zeit der Leistung“ der Leistungszeitraum anzuführen. Beispiele:


                 - Zeit der Leistung: 23.09.2023 (1 Arbeitstag)


                 - Zeit der Leistung: 23.09.2023 – 25.09.2023 (Leistungszeitraum)

  • die Bestellnummer/Auftragsnummer/PSP-Elemente (mit Präfix „WRW/“) angeführt ist.


Rechnungen, die die Mindestanforderungen sowie die zur elektronischen Weiterverarbeitung notwendigen Daten nicht enthalten, müssen unerledigt retourniert werden.

Zur leichteren Lesbarkeit ersuchen wir Sie, Ihre Rechnungen in einer einheitlichen und lesbaren Schriftgröße (mind. 10 Pt) auszustellen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Magistratsabteilung 6 zur Rechnungslegung auf der entsprechenden Webseite der Stadt Wien.

E-Procurement

Die Europäische Kommission hat festgelegt, dass alle Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich ab Oktober 2018 vollständig elektronisch abgewickelt werden müssen. Als Grundlage dafür steht der Stadt Wien und ihren Dienststellen eine die e-Vergabe+ vom ANKÖ  zur Verfügung, auf der die Ausschreibungsunterlagen eingereicht und organisiert werden können.

Der Vorteil ist, dass Angebote gleich von Anfang an in elektronischer Form zur Verfügung stehen und der Postweg für papiergebundene Angebote entfällt.

Die Verpflichtung zur vollelektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren, dies umfasst grob:

  • Bekanntmachung
  • zur Verfügung Stellung von Ausschreibungsunterlagen
  • Bieter*innenanfragen und deren Beantwortung
  • Abgabe von Angeboten
  • Durchführung der Angebotsöffnung
  • Schriftverkehr mit Bieter*innen während der Angebotsprüfung 
  • Zuschlagsentscheidung
  • Auftrag/Widerruf
  • Eine moderne webbasierte Arbeitsumgebung
  • Einfache Bedienbarkeit
  • Keine Zugangshürden


Bitte beachten Sie auch die §§ 126, 127 und 129 des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018).

Allgemeine Informationen zu Ausschreibungen

Die Kalkulationsformblätter gemäß ÖNORM B 2061 (K2 bis K8) erhalten Sie beim Austrian Standards Institute.

Sie können sich im Amtsblatt der Stadt Wien oder unter im Unternehmensservice Portal über aktuelle Vergabeverfahren informieren.

Bekanntmachung von Vergabeverfahren


Für das Ansehen und Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen ist es grundsätzlich nicht erforderlich, sich auf der Plattform zu registrieren. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Zugang zu den Ausschreibungen über die Registrierung (Login für Download) vorzunehmen, damit etwaige Änderungen während der Angebotsfrist nicht übersehen werden. Die Ausschreibungsunterlagen können mit oder ohne Einloggen direkt und gratis heruntergeladen werden. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform und erfordert eine sichere elektronische Signatur. Ebenso werden Bieter*innenanfragen direkt im jeweiligen Vergabeverfahren beantwortet. 
Die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen per Mail ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Elektronische Angebote
Bei der Abgabe von elektronischen Angeboten sind alle Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform hochzuladen. Nach Ablauf der Angebotsfrist verhindert die Vergabeplattform, dass weitere Unterlagen abgegeben werden können.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie ersuchen, die Angebotsbestandteile mit eindeutigen Dokumentennamen zu versehen, so dass der Inhalt des Dokumentes anhand des Dokumentennamens erkennbar ist.

Bei Vergabeverfahren die in Losen unterteilt sind, beachten Sie unbedingt das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument „Wichtiger Hinweis zur Angebotsabgabe“.

Papierangebote
Die Abgabe von Papierangeboten ist nur zulässig, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotslegung bzw. in der Ausschreibungsbeilage „Verfahrensbestimmungen“ ausdrücklich vorgesehen ist.

Das Papierangebot ist an die Stadt Wien – Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien zu adressieren.

Das Papierangebot kann auch persönlich beim Portier (Eingang Multizentrum) in 1030 Wien, Rosa-Fischer-Gasse 2  (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 – 15:30 Uhr und Freitag in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Art der Übermittlung die Verantwortung für das rechtzeitige Einlangen des Angebotes bei der Stadt Wien – Wiener Wohnen bei den Bieter*innen liegt.

Angebote die nach Ablauf der Angebotsfrist bei der Stadt Wien – Wiener Wohnen einlangen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt und müssen zwingend ausgeschieden werden.

Das Papierangebot ist in einem verschlossenen Umschlag (Kuvert o.ä.), das folgende Hinweise deutlich sichtbar aufzuweisen hat, einzureichen:

  • Hinweis „ANGEBOT“
  • Firmenwortlaut und –standort, Firmenstampiglie
  • Ausschreibungsnummer, Kennwort, Ausschreibungsbezeichnung
  • Gegenstand der Leistung
  • Ablauf der Angebotsfrist (tt.mm.jjjj, HH:MM)

Es wird empfohlen den Vordruck „Musterblatt“ aus dem Formblatt MD BD-SR 75 (letzte Seite) zu verwenden, um die richtige Zuordnung des Angebotes zum Vergabeverfahren sicher zu stellen.

Welche Unterlagen dem Angebot anzuschließen sind, ist im MD BD-SR75 geregelt.

Darüber hinaus sind jene Nachweise abzugeben bzw. hochzuladen, die in den weiteren Ausschreibungsbeilagen angeführt sind.

Nachweise, die im Auftragnehmerkataster Österreich hinterlegt wurden, müssen nicht zusätzlich mit dem Angebot abgegeben bzw. hochgeladen werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vor der Angebotsabgabe die im ANKÖ hinterlegten Nachweise auf ihre Aktualität zu prüfen.

Bei Serverausfällen (z.B. aufgrund technischer Probleme), die kurz vor Ablauf der Angebotsfrist (am gleichen Tag) auftreten, wird der Ablauf der Angebotsfrist automatisch durch die Plattform um 24 Stunden verlängert.

Fällt das Ende dieser Frist auf einen Karfreitag, Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag endet die verlängerte Frist am darauffolgenden Arbeitstag um dieselbe Uhrzeit wie der ursprüngliche Ablauf der Angebotsfrist (Beispiel: endet der Ablauf der Angebotsfrist an einem Freitag um 12:00 Uhr, wird die Frist auf den nächst folgenden Arbeitstag 12:00 Uhr verlängert).

Bei Serverausfällen, die rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist behoben werden, sodass die Angebotsabgabe ungehindert erfolgen kann, erfolgt keine automatische Verlängerung der Angebotsfrist.

Bekanntmachung von Wiener Wohnen

Für das Ansehen und Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen ist es grundsätzlich nicht erforderlich, sich auf der Plattform zu registrieren. Es wird jedoch dringend empfohlen, den Zugang zu den Ausschreibungen über die Registrierung (Login für Download) vorzunehmen, damit etwaige Änderungen während der Angebotsfrist nicht übersehen werden.

Die Ausschreibungsunterlagen können mit oder ohne Einloggen direkt und gratis heruntergeladen werden. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform und erfordert eine sichere elektronische Signatur. Ebenso werden Bieter*innenanfragen direkt im jeweiligen Vergabeverfahren beantwortet.

Kontaktinformation

Der Bereich Antragswesen ist Ansprechpartner für:

  • Antragsverfahren
  • Änderungen der Kontaktdaten bei laufenden Verträgen (Rahmenverträge, Sanierungen, etc.)
  • Fragen zur Vertragsabwicklung

Auftragswesen

+43 57575 99 52740