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Wohnung weitergeben
Arten der Wohnungsweitergabe Wenn Sie Ihre Wohnung an Ihre Ehefrau, Ihren Ehemann, an Ihre eingetragene Partnerin, Ihren eingetragenen Partner, an Ihre minderjährigen Kinder, minderjährigen Enkel-, Adoptivkinder weitergeben, dann bleibt der Hauptmietzins unverändert.
Erweiterte Weitergabe
Wie bei der gesetzlichen Abtretung des Mietrechts (§ 12 des Mietrechtsgesetzes) ist auch bei der erweiterten Wohnungsweitergabe die Wohnungsgröße egal. Nein, auf die Gewährung der erweiterten Wohnungsweitergabe besteht kein Rechtsanspruch.
Ehemalige Lebensgefährt*innen
Sie wohnen seit mindestens zwei Jahren in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptmeldung) zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Wohnungsweitergabe. Ein Wohnraum pro anrechenbarer Person plus zusätzlich ein weiterer Wohnraum.
Mietobjekte mieten oder kündigen
Das hängt ganz davon ab, um welche Art der Wohnungsweitergabe es sich handelt. Wenn Sie Ihre Wohnung zu Lebzeiten an Verwandte weitergeben wollen, können Sie das an: Ihre*n Ehepartner*in Ihre Kinder, Ihre Eltern und alle anderen Verwandten in gerader Linie Ihre Geschwister und Ihre Adoptivkinder Nicht berechtigt sind Ihr*e Lebenspartner*in.
Nach Mietrechtsgesetz
Die Weitergabe laut Mietrechtsgesetz betrifft die Wohnungsweitergabe an nahe Verwandte, die in einem gemeinsamen Haushalt mit de*r Hauptmieter*in leben oder gelebt haben.
Partnerorganisationen
Das Team der Mieterhilfe berät Sie bei rechtlichen Fragen zu: Wohn- und Mietrecht Betriebskostenabrechnungen Mietzinserhöhungen Mietverträgen Wohnungsweitergaben Hausbetreuung Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht (geförderte Wohnungen) Wohnungseigentumsrecht Mehr Infos gibt es auf der Webseite der Mieterhilfe.
Entfernte Verwandte
Diesen Befunde der ordnungsmäßigen Verbrennungsluftzufuhr müssen Sie erstellen lassen und bei der Wohnungsweitergabe vorlegen. Die Kosten dafür können Sie unter Vorlage von Rechnung und Zahlungsnachweis von Wiener Wohnen erstattet bekommen.
Direktvergabe
Diesen Befunde der ordnungsmäßigen Verbrennungsluftzufuhr müssen Sie erstellen lassen und bei der Wohnungsweitergabe vorlegen. Die Kosten dafür können Sie unter Vorlage von Rechnung und Zahlungsnachweis von Wiener Wohnen erstattet bekommen.