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Direktvergabe

Ich möchte Wohnung tauschen oder weitergeben Wohnung weitergeben Direktvergabe

Sie haben als Mieter*in die Möglichkeit Ihre Wohnung direkt durch eine persönliche Auswahl an eine nachmietende Person weiterzugeben.

Voraussetzungen für die Weitergabe

Die Person, die Ihre Wohnung übernimmt, muss nicht mit Ihnen verwandt sein. Im Falle einer Verlassenschaft ist eine Direktvergabe durch die Erb*innen oder Vertreter*innen der Verlassenschaft möglich.

Sie benötigt aber einen gültigen Vormerkschein oder ein Wiener Wohn-Ticket. Das darauf befindliche Vormerkdatum und die Zahl der angegebenen Personen müssen den im Wohnungsanzeiger für die bewerbungsgegenständliche Wohnung angegebenen Kriterien entsprechen.

  • Das Verwandtschaftsverhältnis ist nachzuweisen.
  • Das 18. Lebenjahr muss vollendet sein.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein mindestens 2-jähriger durchgehender Hauptwohnsitz in Wien bestehen.
  • Es darf keine mietrechtlichen Bedenken geben.
  • Sie geben Ihre bisherige Wohnung auf und verlegen Ihren Hauptwohnsitz in Ihre neue Gemeindewohnung.
  • Die bisherige mietende Person bzw. Vertreter*in der Verlassenschaft ist bis zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe ausgezogen.
  • Die Wohnung muss sich in einem ordnungsgemäßen, brauchbaren Zustand befinden.
  • Bei dieser Form der Weitergabe wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen.
  • Es dürfen keine mietrechtlichen Hindernisse bestehen.
  • Sie müssen einer Wohnungsüberprüfung durch eine unserer mitarbeitenden Person zustimmen.
  • Wenn es sich bei Ihrer Wohnung um eine Wohnung mit Erleichterungen für RollstuhlfahrerInnen handelt, darf die Direktvergabe nur an InteressentInnen mit dem Vormerkgrund "Barrierefreier Wohnbedarf/Rollstuhlfahrer*innen" erfolgen.

Bei einer Wohnung mit Erleichterungen für Rollstuhlfahrer*innen, ist die Direktvergabe nur an Interessent*innen mit Vormerkgrund "Barrierefreier Wohnbedarf/Rollstuhlfahrer*in" möglich.

Nachmieter*in finden

Bedenken Sie, dass es einige Zeit dauern kann, eine nachmietende Person für Ihre Wohnung zu finden. Sie müssen damit rechnen, dass von Ihrem Entschluss, den Weg der Direktvergabe zu wählen, bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung an eine nachmietende Person im günstigsten Fall zwei Monate – sofern die erste Prüfung der elektrischen Anlage positiv ist – vergehen werden. Während dieser Zeit sind Sie weiterhin Mieter*in (Mietzins - Kosten!) und auch für die Wohnung verantwortlich.

Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung einziehen, bevor nicht tatsächlich ein Mietvertrag unterzeichnet ist.

Sollte keine interessierte Person gefunden werden, welche die Wohnung zu Ihren Bedingungen übernehmen will, ist der Mietvertrag bei Wiener Wohnen mit einmonatiger Kündigungsfrist aufzukündigen und die Wohnung geräumt zu übergeben. Informationen dazu finden Sie unter Wohnung kündigen.

Der bequemste und einfachste Weg eine nachmietende Person zu finden, ist, ein Gratis-Inserat in unserem Wohnungsanzeiger schalten zu lassen.

Kennen Sie keine geeignete bewerbende Person, können Sie Ihre Wohnung im monatlich erscheinenden „Wohnungsanzeiger“ von Wiener Wohnen, welcher im Internet verfügbar ist, kostenlos inserieren. Wird die Schaltung gewünscht, ist dies Wiener Wohnen bekanntzugeben. Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Der „Wohnungsanzeiger“ liegt in unserem Service-Center und in der Wohnberatung Wien auf und wird von vielen vorgemerkten Wohnungssuchenden gelesen. Ein Großteil der vorgemerkten Wohnungssuchenden, die Anspruch auf eine Gemeindewohnung wie die Ihre haben, kann sich den „Wohnungsanzeiger“ im Internet ansehen.

Die Grunddaten des Inserates umfassen: Bezirk, Adresse, Wohnungsgröße, Telefonnummer, Ablösegegenstände, Ablösesumme und das erforderliche Gültigkeitsdatum (Vormerkdatum) auf dem Wiener Wohn-Ticket .

Wie funktioniert die Weitergabe?

Bitte setzen Sie sich mit Wiener Wohnen unter der Service-Nummer in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin für die Aufnahme Ihres Direktvergabewunsches.

Die Aufnahme und Wohnungsbesichtigung durch unsere Mitarbeiter*innen erfolgt direkt vor Ort in Ihrer Wohnung. Im Zuge dieses Termins werden von Ihnen alle verfügbaren Unterlagen entgegengenommen bzw. erhalten Sie Informationen über noch beizubringende Unterlagen.

Die Wohnungsbesichtigung dient dazu zu prüfen, ob die hauseigenen Geräte (z.B. Gasherd, Armaturen) vorhanden sind und zu ermitteln, ob eine Kategorieänderung vorliegt. Weiters wird der Allgemeinzustand Ihrer Wohnung erfasst und erhoben, ob Ihre angegebenen Privatablöse-Gegenstände vorhanden sind. Gegebenenfalls werden Rechnungen (z.B. für  eine  etwaige  § 10-MRG- Ablöse)  entgegen genommen.

Nach Genehmigung der Direktvergabe kann die Wohnung an eine besitzende Person eines Wiener Wohn-Tickets (Vormerkschein) vergeben werden.

  • Überprüfen Sie, ob die Person, die sich für Ihre Wohnung interessiert, ein gültiges Wiener Wohn-Ticket (bzw. einen Vormerkschein) hat.
  • Wenn Sie sich mit der Interessent*in einig sind, dann füllen Sie eine Einigungserklärung aus. Das Dokument finden Sie am unteren Ende dieser Seite.
  • Die Einigungserklärung übermitteln Sie dann an Wiener Wohnen. Wir prüfen, ob die Interessent*in oder der Interessent alle nötigen Voraussetzungen für Ihre Wohnung erfüllt.
  • Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden Sie von uns benachrichtigt und Ihr Inserat erscheint weiter im Wohnungsanzeiger.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden Sie von uns verständigt.
  • Ihr alter Mietvertrag wird gekündigt und ein neuer abgeschlossen, sobald alle nötigen Überprüfungen und Instandsetzungsarbeiten erfolgt sind.

Nein! 
Die Untervermietung von Gemeindewohnungen ist generell untersagt und hat ernsthafte Konsequenzen für alle Beteiligten (gerichtliche Aufkündigung der Wohnung). Wenn Ihnen eine Gemeindewohnung zur Untermiete angeboten wird, lehnen Sie daher unbedingt ab und melden Sie bitte den Vorfall Wiener Wohnen.

Ablöse

Bei der Direktvergabe können Sie fest eingebaute Einrichtungsgegenstände zurücklassen und mit Ihrer Nachmieter*in eine Privatablöse vereinbaren.

Die Höhe der Ablöse darf nicht mehr als 5.000 Euro pro Wohnung betragen.



Wenn Sie eine zu hohe Ablöse verlangen, werden Sie von uns gesperrt und verspielen so die Möglichkeit, Ihre Wohnung zu vergeben. Bis zu zehn Jahre nach der Direktvergabe kann die Ablöse bei der Schlichtungsstelle von Ihnen zurückverlangt werden und Sie haben mit einer hohen Verwaltungsstrafe zu rechnen.

Von der nachmietenden Person können folgende Gegenstände abgelöst werden:

  • Einbauküchen
  • Fix eingebaute Schränke oder Garderobenwände


Eine Ablöse von Wiener Wohnen gibt es grundsätzlich dafür, wenn die Ausstattung Ihrer Wohnung verbessert wird. 
Das passiert durch ...

  • Einbau eines zeitgemäßen Badezimmers
  • Einbau einer Heizung
  • Erneuerung der Fenster
  • Erneuerung einer Wohnungseingangstür

Dokumente