Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen und die Wohnung zurückgeben?
Wie läuft die Kündigung ab?
Bitte lesen Sie sich folgende Informationen genau durch, bevor Sie Ihre Kündigung einreichen.
- Nur Hauptmieter*innen können das Mietverhältnis beenden. Informationen zur Kündigung bei einem Todesfall finden Sie unter Was mache ich bei -Todesfall.
- Das Mietverhältnis muss schriftlich beendet werden.
- Kündigungsfrist: 1 Monat (Sie möchten am 31. Dezember ausziehen. Dann muss Ihre Kündigung bis zum 30. November bei Wiener Wohnen eingelangt sein.)
- Das Auflösen des Mietverhältnisses ist nur zum letzten Tag des Monats möglich.
- Sie müssen alle persönlichen Gegenstände und Möbel ausräumen.
- Sie müssen Mängel und Schäden beheben lassen.
- Sie können für bestimmte Investitionen, die Sie getätigt haben, von uns eine Ablöse bekommen.
Sie können Ihren Mietvertrag einvernehmlich mit uns auflösen. Das heißt, wenn Sie als Hauptmieter*in Ihr Mietverhältnis mit uns beenden wollen, dann treffen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über das Mietvertragsende.
Sie müssen hier eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten.
Bitte schicken Sie uns also mindestens zwei Monate bevor Sie ausziehen und Ihre Wohnung an uns übergeben möchten, das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Fax oder per Mail. Dann bekommen Sie von uns eine Bestätigung und wir benachrichtigen Sie dann schriftlich über den Rückgabetermin.
Sie möchten Ihre Wohnung an eine andere Person weitergeben? Sie finden alle Informationen dazu unter Direktvergabe.
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (in Kopie)
- Unterschriebenes Formular “Aufkündigung Wohnung”
Im Fall von einer Ablöse, müssen sie auch Rechnungen und Zahlungsbestätigungen über in der Wohnung vorgenommene Investitionen (im Original) einreichen.
Bei Erwachsenenvertretung zusätzlich:
- Gerichtlicher Beschluss über Erwachsenenvertretung
- Genehmigung durch Pflegschaftsgericht, dass der/die Erwachsenenvertreter*in berechtigt ist, zur dauerhaften Wohnortänderung des/der Hauptmieter*in.
- Lichtbildausweis der vertretenden Person
- Sie müssen die Wohnung räumen. Das heißt, die Wohnung muss leer und sauber sein. Räumen Sie alle Möbel und Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung. Das gilt auch für Einbaumöbel.
- Lassen Sie das Inventar wie WC- Einrichtung oder Heizkörper in der Wohnung. Das Inventar gehört der Stadt Wien, wenn es beim Einzug vorhanden war. Das Inventar muss funktionieren.
- Räumen Sie das Kellerabteil und versperren Sie es. Schreiben Sie die Tür- und Stiegennummer Ihrer Wohnung an die Kellertür.
- Lassen Sie rechtzeitig Heizung, Strom- und Gasgeräte ablesen.
- Melden Sie Strom, Gas, Telefon, Fernwärme, Telekabel und Ähnliches ab.
- Wenn Sie Ihre Miete mit einem Einziehungsauftrag (SEPA) bezahlt haben, kündigen Sie diesen bei Ihrer Bank. Sie zahlen die Miete bis zum letzten Tag des vereinbarten Monats.
- Machen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post.
Folgendes muss bis zum Wohnungsübergabetermin von Ihnen ausgeräumt werden:
- persönliche Möbel (inklusive Einbaumöbel)
- Einrichtungsgegenstände (inklusive Abwaschunterbaukästen, Beleuchtungskörper, Internet-Modems und Sat-Anlagen)
- Wand- und Bodenbeläge, die beschädigt oder nicht vollständig verlegt sind
- Teppiche, Fliesen oder Kunststoffbeläge, die über einen bestehenden Boden gelegt wurden
- Beschädigte Tapeten: alle Tapeten die verschmutzt sind bzw. den NachmieterInnen nicht zugemutet werden können
- Decken- und Wandverkleidungen aus Holz, Styropor oder ähnlichen Materialien
- von Ihnen angebrachte Bodenbeläge, die Sie über bestehende Bodenbeläge verlegt haben
- räumen Sie den Kellerabteil aus und versperren Sie ihn
Wichtig: wenn Sie Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung zurücklassen, dann behalten wir uns das Recht vor, diese auf Ihre Kosten räumen zu lassen.
Die Wohnungsübergabe findet zum vereinbarten Termin entweder mit Ihnen oder mit einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person statt.
- Übergeben Sie die Wohnung zum vereinbarten Termin.
- Sie müssen entweder persönlich beim Termin anwesend sein oder eine vertrende Person schicken. Die vertretende Person muss von Ihnen schriftlich bevollmächtigt sein.
- Bringen Sie einen Lichtbildausweis mit. Das gilt auch für Vertreter*innen.
- Kommen Sie nicht pünktlich zum Termin, legen wir einen neuen Übergabetermin fest. Wenn dieser Termin außerhalb der Kündigungsfrist liegt, zahlen Sie den Mietzins bis zum Ende des Monats, in dem der neue Termin liegt.
- Wenn Sie die Wohnung nicht wie gefordert zurückgeben: Wiener Wohnen kann anfallende Kosten von Ihnen verlangen oder auch die Rücknahme der Wohnung verweigern.
- Als Mieter*in stimmen Sie zu, dass Sie bei der Auflösung des Mietvertrags die Forderungen von Wiener Wohnen bezahlen. Das gilt auch für Erb*innen.
- Geben Sie alle Schlüssel zurück. Das sind mindestens jeweils drei Schlüssel zu Wohnung, Haustor, Postkasten und Keller. Außerdem Schlüssel für Garage, Parkplatzschranken, allgemeine Räume wie Müllraum, Kinderwagenabstellraum, Fahrradabstellraum oder Ähnliches. Geben Sie auch den elektronischen Garagenöffner zurück und alle Sperrkarten. Fehlende Schlüssel müssen Sie ersetzen.
- Sie haben ein Anlagenbuch und einen Prüfbericht beim Einzug bekommen? Diese müssen Sie auch zurückgeben.
- Wenn beim vereinbarten Termin die Wohnung nicht übergeben wird: Vereinbaren Sie als Mieter*in einen neuen Termin mit Wiener Wohnen. Sie müssen weiter den Mietzins bezahlen, bis Sie die Wohnung tatsächlich übergeben. Das gilt auch für Erb*innen.
- Wenn es noch offene Mietzinse, Prozesskosten oder Schadenersätze gibt: Diese werden von möglichen Ansprüchen laut Mietrechtsgesetz (§ 10) oder vom Finanzierungsbeitrag abgezogen.
Sie haben weitere Fragen?
Nähere Informationen zu allen Kontaktmöglichkeiten, wie auch persönliche Ansprechpartner*innen vor Ort in Ihrer Wohnhausanlage finden Sie unter Kontakt.