8 Ergebnisse zu “weitergabe” gefunden:
Erweiterte Weitergabe
Erweiterte Weitergabe
Ehemalige Lebensgefährt*innen
Die Wohnung muss sich in einem ordnungsgemäßen, brauchbaren Zustand befinden. Bei dieser Form der Weitergabe wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen Es darf keine mietrechtlichen Bedenken geben Wie funktioniert die Weitergabe?
Entfernte Verwandte
Die Wohnung muss sich in einem ordnungsgemäßen, brauchbaren Zustand befinden. Bei dieser Form der Weitergabe wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen Es darf keine mietrechtlichen Bedenken geben Wie funktioniert die Weitergabe?
Direktvergabe
Sie haben als Mieter*in die Möglichkeit Ihre Wohnung direkt durch eine persönliche Auswahl an eine nachmietende Person weiterzugeben. Voraussetzungen für die Weitergabe Die Person, die Ihre Wohnung übernimmt, muss nicht mit Ihnen verwandt sein.
Nach Mietrechtsgesetz
Die Weitergabe laut Mietrechtsgesetz betrifft die Wohnungsweitergabe an nahe Verwandte, die in einem gemeinsamen Haushalt mit de*r Hauptmieter*in leben oder gelebt haben.
Direktvergabe nutzen
Sie haben aber keine finanziellen Nachteile, sollte die Weitergabe länger dauern. Auch hier berät Wiener Wohnen Sie gerne! Details zum Nachlesen finden Sie hier: Direktvergabe
Wohnungsübernahme und Verlassenschaft
Weitere Information dazu finden Sie unter Weitergabe laut Mietrechtsgesetz. Verlassenschaft Bei einer Verlassenschaft sind die erbserklärten (die Erbserklärung ist eine Erklärung über den Erbantritt) bzw. eigenverantworteten Erb*innen für die Wohnungsauflösung verantwortlich.