Fälligkeit Mietzins
Im März 2013 wurde das Zahlungsverzugsgesetz verändert. Daraus ergibt sich, dass zukünftig Ihre Miete erst mit dem 5. Kalendertag jedes Monats fällig wird und nicht - wie bisher - mit dem 1. Kalendertag.
Falls Sie einen Einziehungsauftrag bzw. einen Abbuchungsauftrag für die Bezahlung Ihres Mietzinses haben, ist keine Änderung erforderlich. Wiener Wohnen bucht die Miete künftig erst am 5. Kalendertag des jeweiligen Monats ab.
Zahlscheine müssen ebenfalls bis zum 5. Kalendertag jedes Monats einbezahlt werden. Diese Regelung gilt auch für die Miete von Parkplätzen, Garagen, Lokalen, Magazinen und sonstigen Mietobjekten.