Betriebskosten
    Die Miete in unseren Gemeindebauten setzt sich aus folgenden vier Punkten zusammen:
- Hauptmietzins
 - Betriebskosten
 - Besonderen Aufwendungen
 - Umsatzsteuer
 
Die Posten, die in der Betriebskostenabrechnung enthalten sein dürfen, sind vollständig im Mietrechtsgesetz verankert. Es dürfen den MieterInnen keine anderen Kosten als Betriebskosten weiterverrechnet werden.
Zu den Betriebskosten zählen
- Wasserkosten (Wasserverbrauch)
 - Kanalgebühren (Abwassergebühren)
 - Müllabfuhr
 - Entrümpelungen (von Gegenständen, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist)
 - Rauchfangkehrung
 - Schädlingsbekämpfung (z.B.: Ratten- oder Schabenbekämpfung)
 - Strom (für die Außenbeleuchtung, für das Stiegenhaus, für Gemeinschaftseinrichtungen)
 - Gas (Gaswaschküchen)
 - Versicherung (z.B.: Brand, Haftpflicht)
 - Öffentliche-Abgaben (z.B.: Grundsteuer)
 - HausbesorgerInnenkosten (z.B.: Reinigung, Schneeräumung)
 - Verwaltungskosten
 - Gartenbetreuung (Baumschnitt, gießen, mähen)
 - Aufzugskosten (Wartung)
 
Zu den Betriebskosten zählen nicht
- Kosten der Behebung von Rohrbrüchen
 - Kosten der Erneuerung von Steigleitungen
 - Wasser und Kanalanschlusskosten
 - Ausgaben für Reparatur- und Erhaltungsarbeiten
 - Die Kosten für die Ausschleifung eines Kamins
 - Entrümpelungskosten von Gegenständen, deren Herkunft einer Mieterin oder einem Mieter zuordenbar sind
 - Portokosten oder Bankspesen
 
    
  
  
  
  
  
  