Regeln für die Nutzung einer Gemeinschaftsterrasse

- Die Hausordnung gilt auch für die Benützung einer Gemeinschaftsterrasse.
- Die Nutzung einer Gemeinschaftsterrasse ist ausschließlich den Mieter*innen der Wohnhausanlage im Nutzungszeitraum von April bis Oktober von 8.00 – 20.00 Uhr vorbehalten.
- Die Benützung der Terrasse erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eine Reinigung bei Eis und Schnee erfolgt nicht.
- Private Gegenstände (z.B. Sitzgelegenheiten) dürfen nur zum Eigengebrauch und nie unbeaufsichtigt abgestellt werden!
- Für allfällige Schäden, die durch den Gebrauch eintreten, haften die Eigentümer*innen.
- Unsachgemäße Benützung kann Lebensgefahr verursachen!
- Offensichtliche Schäden an baulichen Anlagen – z.B. Bänken, Beleuchtung oder Begrünung (u.a. Hochbeete) - sind sofort an der Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 zu melden. Für Schäden durch die Benutzung haften die Verursacher*innen.
- Die Terrasse ist nach der Nutzung sauber, leer und in ordentlichem Zustand zu verlassen.
- Das Aufhängen von Wäsche ist verboten.
- Es darf kein offenes Feuer entzündet werden (Grillen mit offenem Feuer ist verboten!).
- Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen eine Gemeinschaftsterrasse nur mit einer Aufsichtsperson benützen. Eltern haften für das Verhalten ihrer Kinder.
- Lärmende Tätigkeiten (Rollschuhlaufen, Ballspielen, etc.) sind nicht gestattet!
- Bitte bedenken Sie, dass die Bewohner*innen der umliegenden Wohnungen durch die Nutzung der Terrasse nicht gestört werden dürfen.