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Garagenordnung

Ein Ehepaar räumt sein Auto in einer Garage aus

Die Garagenordnung soll dabei helfen, die Benützung der Garage für Sie so problemlos wie möglich zu gestalten.

Hier können Sie unsere Gargenordnung herunterladen:

Benützungsumfang des Abstellplatzes

  • Stellen Sie nur das bei uns angemeldete Kraftfahrzeug auf dem von Ihnen gemieteten Abstellplatz ab.
  • Melden Sie uns jede Fahrzeugänderung durch eine Kopie Ihres Zulassungsscheins.
  • Parken Sie auf Ihrem Abstellplatz nur ein betriebsfähiges Fahrzeug, das ein polizeiliches Kennzeichen trägt.
  • Sie dürfen Ihren Abstellplatz nicht an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke verwenden.
  • Achten Sie beim Abstellen Ihres Autos auf die Bodenmarkierung.

Benützungshinweise

  • Sie dürfen in der Garage nicht rauchen, kein Feuer und kein offenes Licht verwenden.
  • Stellen Sie in Ihrer Garage keine Gegenstände ab und lagern Sie nichts.
  • Bitte betanken Sie Ihr Fahrzeug nicht in Ihrer Garage und führen Sie auch keinen Ölwechsel durch.
  • Wir bitten Sie, Ihren Wagen auch nicht in der Garage zu waschen oder die Batterie dort zu wechseln.
  • Lassen Sie den Motor nicht unnötig lange laufen.
  • Hupen Sie nicht.
  • Bitte benützen Sie kein Fahrzeug mit Flüssiggas und lagern Sie keine brennbaren Materialien in Ihrem Auto.
  • Bei der Ein- und Ausfahrt in die Garage dürfen Sie nur im Schritttempo fahren.
  • Bitte schließen Sie die Tore und Türen Ihres Fahrzeuges und der Garage immer leise.
  • Sie müssen Ihr Fahrzeug nach dem Abstellen vor dem Wegrollen sichern.
  • Sperren Sie Ihr Auto nach dem Abstellen immer ab und verlassen Sie danach die Garage.
  • Ihr Fahrzeug darf nur auf der gemieteten Fläche in der Garage abgestellt werden.
  • Die HausbesorgerInnen vertreten uns vor Ort. Halten Sie sich an ihre Anweisungen. Wir haften weder für das Verhalten Dritter, noch für Diebstahl, Einbruch oder Beschädigung. Lassen Sie daher keine Wertgegenstände in Ihrem Fahrzeug zurück.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Garagenordnung

Sollten Sie sich nicht an die behördlichen Vorschriften oder die Garagenordnung halten, müssen wir den Mietvertrag mit Ihnen kündigen. Das Gleiche gilt für Anweisungen der HausbesorgerInnen sowie der von uns beauftragten Personen. Wenn Sie sich nicht an ihre Anweisungen halten, können wir ebenfalls Ihren Mietvertrag aufkündigen.