Mobile Version aus nicht mehr nachfragen

Regeln für die Nutzung eines Gemeinschaftsraumes

  • Die Hausordnung gilt auch für die Benützung eines Gemeinschaftsraumes.
  • Der Gemeinschaftsraum darf von 08.00 – 20.00 Uhr ausschließlich von Mieter*innen der Wohnhausanlage genutzt werden.
  • In einem Gemeinschaftsraum gilt generelles Rauchverbot.
  • Die Benützung aller Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Es dürfen keine brennbaren, feuergefährlichen Gegenstände gelagert und kein offenes Feuer gemacht werden – bitte keine Kerzen, Sternspucker, Feuerzeuge, Streichhölzer etc. verwenden!
  • Das Aufstellen privater mechanischer Fitnessgeräte ist gestattet. Fitnessgeräte,
  • Kinderspielgeräte, o.ä. bitte nur im Gemeinschaftsraum lagern, wenn sie allen Mieter*innen zur Verfügung stehen sollen. Die Eigentümer*innen sind für den ordentlichen Zustand dieser Geräte verantwortlich. Geht etwas kaputt, müssen die Verursacher*innen die Reparatur bezahlen.
  • Werkzeuge und gefährliche Maschinen dürfen nur versperrt oder abgesichert aufbewahrt werden. Die Inhaber*innen der Schlüssel sind für den ordnungsgemäßen Gebrauch und die Verwahrung verantwortlich.
  • Gegenstände, die nicht allen Mieter*innen zur Verfügung stehen oder entgegen diesen Bestimmungen aufgestellt oder gelagert werden, sind umgehend an der Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 zu melden. Sie werden auf Kosten der Verursacher*innen oder, wenn diese nicht feststellbar sind, auf Kosten aller Mieter*innen entfernt.
  • Offensichtliche Schäden an Geräten, Einrichtungen oder allgemeinen Teilen des Raumes bitte an der Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 melden.
  • Geht etwas kaputt, müssen die Verursacher*innen die Reparatur bezahlen.
  • Der Raum ist sauber zu halten und nach der Nutzung zu lüften – im Interesse aller Bewohner*innen.
  • Wenn eine Heizung vorhanden ist, den Raum bitte nur sparsam beheizen. 
  • Kinder und Jugendliche dürfen diesen Raum nur mit einer Aufsichtsperson benützen. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Bei der Nutzung des Raumes soll auf alle Mieter*innen der umliegenden Wohnungen Rücksicht genommen werden – bitte keinen unnötigen Lärm oder andere Störungen verursachen.