Mobile Version aus nicht mehr nachfragen

Wohnungsrückgabe

Wie kann ich mein Mietverhältnis beenden?

Sie können Ihren Mietvertrag einvernehmlich mit uns auflösen. Das heißt, wenn Sie als HauptmieterIn Ihr Mietverhältnis mit uns beenden wollen, dann treffen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über das Mietvertragsende.

Sie müssen hier eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten. Bitte schicken Sie uns also mindestens zwei Monate bevor Sie ausziehen möchten und Ihre Wohnung an uns übergeben möchten, das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Fax oder per Mail. Dann bekommen Sie von uns eine Bestätigung und wir benachrichtigen Sie dann schriftlich über den Rückgabetermin.

Welche Unterlagen müssen Sie uns dafür per Fax, per Mail oder schriftlich vorlegen?

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (in Kopie)
  • Unterschriebenes Formular
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen über in der Wohnung vorgenommene Investitionen (im Original)
 
Service-Center    
Gebietsteile (Bezirke) E-Mail Fax
Ost (1, 2, 3, 4, 5, 11 und 20) kanzlei-ost@wrw.wien.gv.at Fax: 05 75 75 99 58200
Süd (10, 12 und 23) kanzlei-sued@wrw.wien.gv.at Fax: 05 75 75 99 58400
West (6, 7, 8, 9, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19) kanzlei-west@wrw.wien.gv.at Fax: 05 75 75 99 58600
Nord (21 und 22) kanzlei-nord@wrw.wien.gv.at Fax: 05 75 75 99 58000
Per Post an: Wiener Wohnen Service-Center, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien  

 

Was muss ich vor bzw. bei meiner Wohnungsrückgabe beachten?

  • Das Auflösen des Mietverhältnisses zwischen Ihnen und uns ist nur zum letzten Tag des Monats möglich.
  • Räumen Sie Ihre persönlichen Möbel bis zum Wohnungsübergabetermin aus. Entfernen Sie auch Einrichtungsgegenstände (inklusive Abwaschunterbaukästen, Beleuchtungskörper, Internet-Modems und Sat-Anlagen) und Einbaumöbel. Aber auch von Ihnen angebrachte Bodenbeläge, die Sie über bestehende Bodenbeläge verlegt haben, sowie Wand- und Deckenverkleidungen müssen entfernt werden.
  • Wenn Sie Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung zurücklassen, dann behalten wir uns das Recht vor, diese auf Ihre Kosten räumen zu lassen.
  • Beheben Sie alle über die normale Abwohnung hinausgehenden Schäden.
  • Räumen Sie Ihr Kellerabteil aus und versperren Sie es.
  • Sorgen Sie rechtzeitig für die Ablesung Ihrer Heizungs-, Strom-, und Gaszähler.
  • Vergessen Sie nicht Ihren Internet-, Strom-, Gas-, Heizungsbezug abzumelden.
  • Beim Wohnungsübergabetermin geben Sie alle Schlüssel (Wohnungs-, Haustor-, Postkasten- und Kellerschlüssel) an uns zurück.
  • Sie müssen die Wohnung geräumt und sauber an uns zurückgeben.
  • Die Wohnungsübergabe findet zum vereinbarten Termin entweder mit Ihnen oder mit einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person statt.

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu Mängeln, die vor der Wohnungsübergabe behoben werden müssen, und zum Thema Investitionen und Ablöse bei der Wohnungsrückgabe: