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Ordnungsberater*innen

Ich möchte Was mache ich bei Ordnungsberater*innen
Illustration zweier Mitarbeitenden von Wiener Wohnen, welche vor drei verschiedenen Gemeindebauten stehen.

Ordnungsberater*innen sind direkt in den Gemeindebauten im Einsatz. Sie sind für die Einhaltung der Hausordnung und des Wiener Reinhaltegesetzes in den Anlagen zuständig.

Wo sind Ordnungsberater*innen heute unterwegs?

Heute, am 27.10.2026, sind sie in folgenden Gemeindebauten unterwegs:

Helmut-Qualtinger-Hof

1190 Wien, Daringergasse 12-20

Döblinger Gürtel 10

1190 Wien, Döblinger Gürtel 10

Professor-Jodl-Hof

1190 Wien, Döblinger Gürtel 21-23

Arthur-Schnitzler-Hof

1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 1

Emil-Reich-Hof

1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 87-93

Julius-Deutsch-Hof

1190 Wien, Grinzinger Allee 54

Grinzinger Straße 2

1190 Wien, Grinzinger Straße 2

Karl-Marx-Hof

1190 Wien, Heiligenstädter Strasse 82-92

Dittes-Hof

1190 Wien, Heiligenstädter Straße 11-25

Heiligenstädter Straße 129

1190 Wien, Heiligenstädter Straße 129

Svobodahof

1190 Wien, Heiligenstädter Straße 80

Kaasgrabengasse 3a

1190 Wien, Kaasgrabengasse 3a

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Das tun Ordnungsberater*innen

  • Sie dürfen an öffentlich zugänglichen Flächen wie etwa im Innenhof eines Gemeindebaus nach dem Wiener Reinhaltegesetz abmahnen, strafen oder anzeigen.
  • Sie dürfen eine Person anhalten, die gegen das Wiener Reinhaltegesetz verstößt (zum Beispiel bei einer Sperrmüllablagerung) und einen Ausweis verlangen.
  • Sie dürfen der Person mitteilen, dass Anzeige erstattet wird.
  • Sie dürfen die Daten der Person aufnehmen.
  • Sie dürfen mündliche Ermahnungen aussprechen oder Organstrafverfügungen ausstellen.
  • Sie dürfen Fotos von der Ablagerung anfertigen.
  • Sie dürfen den Auftrag zur Beseitigung der Ablagerung oder der Verunreinigung erteilen.
  • Sie dürfen Personen, die zum Beispiel auf Kinderspielplätzen Zigarettenstummel hinterlassen, strafen.


Falls die angehaltene Person ihren Ausweis nicht vorweist, kann die Polizei hinzugezogen werden, um deren Identität feststellen zu lassen.

Die häufigsten Verstöße sind:

  • Sperrmüllablagerungen
  • Kleinmüllablagerungen (das sind alle Ablagerungen, die kleiner als ein Kubikmeter sind, wie etwa Mikrowellenherde oder kleine Staubsauger)
  • Hundekot
  • Verstöße gegen die Hundeleinenpflicht
  • abgestellte Einkaufswagerln
  • widerrechtlich abgestellte Autos
  • Lärmerregung, Fußball spielen als auch Rad fahren, hier fordern wir mehr Rücksichtnahme, Respekt und gegenseitiges Verständnis ein

Wurden Personen dabei erwischt, die Hausordnung oder das Wiener Reinhaltegesetz zu missachten, nehmen Ordnungsberater*innen die Daten der Person auf.

Sie werden an die Leitung der Ordnungsberatung übermittelt. Anschließend wird von der Leitung der Ordnungsberatung Anzeige erstattet.
 

Details zum Umgang mit Müllproblemen finden Sie auf der Seite Müll.