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Hausordnung

Ich möchte Was mache ich bei Hausordnung
Illustration von 21 bunten Fenstern in insgesamt 3 Reihen an einer beigen Haumauer. Manche Fenster sind mit Vorhängen oder Jalousien zugedeckt. In manchen Fenstern sind unterschiedliche Mieter*innen zu sehen, welche aus den Fenstern schauen.

Die Hausordnung sorgt dafür, dass alle Mieter*innen gut im Gemeindebau zusammenleben können. Sie ist Teil jedes Mietvertrags. Sie finden in der Hausordnung die Regeln für ein angenehmes und respektvolles Miteinander im Gemeindebau. Es sind Regeln, an die sich alle halten müssen.

Die Hausordnung gilt für alle Personen im Gemeindebau

Diese Hausordnung gilt für alle Hausbewohner*innen sowie für alle Personen, die sich im Gemeindebau aufhalten. Hauptmieter*innen sind für alle Übertretungen verantwortlich und haftbar.
Sie sind auch für alle Übertretungen verantwortlich und haftbar, die von Mitbewohner*innen begangen werden. Dies gilt auch für Personen, die bei Ihnen zu Besuch sind.

In Ihrem Mietobjekt

  • Die Wohnung/das Lokal sauber und sicher zu halten, zu lüften, zu heizen und zu reinigen
  • Terrassen, Loggien und Balkone sauber zu halten, nicht als Abstellraum zu nützen und im Winter von Schnee freizumachen
  • Rücksicht auf alle Bewohner*innen zu nehmen

Bauliche Veränderungen in der Wohnung müssen Sie mit Wiener Wohnen absprechen. Wiener Wohnen muss einverstanden sein und Veränderungen schriftlich erlauben. Das gilt auch für Änderungen im Außenbereich wie z.B.:

  • Markisen, SAT-Anlagen
  • Fenstertausch
  • Rollläden, Außenjalousien
  • Anbringen von Schildern, Anzeigen, Reklamezeichen, Schaukästen

Bauliche Schäden (z.B. nasse Flecken an der Wand, Wasserschaden, kaputtes Haustorschloss, fehlende Dachziegel), die Wiener Wohnen reparieren muss, müssen Sie sofort melden. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt.

Gemeinsam genutzte Räume

Stiegen, Gänge, Höfe und Grünanlagen müssen sauber gehalten werden – im Interesse aller Bewohner*innen. Es ist klar: Wer eine Verschmutzung verursacht, muss sie auch beseitigen. Das gilt für alle Personen im Gemeindebau.

Das Stiegenhaus darf nicht als Spiel- oder Lagerraum genutzt werden, denn im Brandfall ist es unser Fluchtweg.

Geht etwas kaputt, müssen Verursacher*innen die Reparatur bezahlen (zum Beispiel kaputtes Glas an der Stiegeneingangstür).

Das Benützen der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.

Sie als Bewohner*innen können über die Benützung der Gemeinschaftsräume gemeinsam bestimmen. Das sind unter anderem Kinderspielplätze, Kinderspiel-anlagen, Hobbyräume und Gemeinschaftsterrassen.

Wenn Benützungsregeln vor Ort angebracht sind, müssen sich alle daran halten. Wenn keine andere Regelung getroffen wurde, können die Räume nur von 8 bis 20 Uhr genutzt werden.

Findet sich unter den Bewohner*innen keine Mehrheit für eine gemeinsame Regelung, gibt Wiener Wohnen eine Regel vor. Wenn Sie sich nicht an diese Regel halten, können Sie von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Zwölf Regeln im Gemeindebau

Alle möchten im Gemeindebau in Ruhe leben und wohnen. Sie dürfen im Haus und in den Außenanlagen also keinen unnötigen Lärm machen.

Die Ruhezeiten gelten von 22.00 bis 6.00 Uhr, alle 7 Tage der Woche. Zu diesen Zeiten sind sämtliche störende und laute Geräusche zu vermeiden. Normale Wohngeräusche sind kein ungebührlicher Lärm.

Auch in Ihrer Wohnung vermeiden Sie Geräusche, die für andere störend sind, zum Beispiel Zuschlagen von Türen, lautes Schreien, laute Musik oder laute Maschinen. Kinder brauchen aber genauso dringend Spiel und Bewegung wie die Erwachsenen Ruhe und Erholung. Spielplätze und Freiflächen sind wichtige Orte, wo Kinder dieses Bedürfnis ausleben können. Deswegen gelten Geräusche von Spielplätzen und anderen Freiflächen nicht als unnötiger Lärm.

Weitere Informationen und Anlaufstellen zum Thema Lärm finden Sie unter Lärm.

Für Hausmüll und andere Abfälle gibt es getrennte Mülltonnen – daher muss immer die passende Mülltonne verwendet werden.

Sperrmüll darf nicht daneben abgestellt werden, sondern muss zu einem Mistplatz der MA 48 gebracht werden. Müllsäcke und Sperrmüll dürfen nicht im Stiegenhaus gelagert werden. Die Entsorgung von Sperrmüll in den Gängen belastet die Betriebskosten aller. Wo Sie Ihren Müll entsorgen können, finden Sie unter Mistplätze der MA48.

In der Wohnhausanlage dürfen keine Tiere gefüttert werden. Das gilt vor allem für Tauben. Sie verunreinigen die Anlagen und sind eine Gefahr für die Gesundheit.

Weitere Informationen und Anlaufstellen zum Thema Müll finden Sie unter Müll.

Durch Katzenstreu oder andere feste Gegenstände können in den Toiletten Schäden entstehen. Derartigen Abfall sowie Speisereste und Speiseöl entsorge müssen daher mit dem Müll entsorgt werden. Entstehen trotzdem Schäden, müssen Sie diese als Mieter*in so schnell wie möglich reparieren lassen (bei verstopftem WC Meldung an Wiener Wohnen, bei Verstopfung des Waschbecken- Abflusses selbst Installateur*in holen).

Undichte Stellen an den Wasserhähnen oder an der WC- Spülung müssen Sie sofort reparieren (selbst Installateur*in holen) lassen. So entstehen für alle Mieter*innen im Gemeindebau keine unnötigen Kosten durch Wasserverschwendung. Zudem wird auch die Gefahr eines eventuell größeren, teuren Wasserschadens vermieden.

In Aufzügen, Stiegenhäusern und Gängen (in allen nicht gemieteten Räumen) sowie in Garagen und im gesamten Kellerbereich sind das Hantieren mit offenem Feuer sowie das Rauchen nicht erlaubt. Durch Rauch entsteht eine Geruchsbelästigung für alle Bewohner*innen.

Aus Brandschutzgründen müssen Stiegen, Gänge, Dachböden, Kellergänge und Ähnliches freigehalten werden, zum Beispiel von Möbeln, Fahrrädern, Kinderwägen, Blumen, Rollern, E-Scootern oder Schuhen.

Gegenstände, wie zum Beispiel Papier, Zeitungspakete, Matratzen oder Packmaterial, dürfen nur in der Wohnung aufbewahrt werden. Heizöl, Benzin und Propangas darf nur nach den geltenden Vorschriften gelagert werden.

Als Bewohner*in müssen Sie der*dem Rauchfangkehrer*in den Zugang zu Ihrer Wohnung sowie zu Kehrstellen und Heizungsanlagen ermöglichen. Die Überprüfungs- und Kehrtermine werden im Stiegenhaus angekündigt.

Mobile Klimageräte dürfen nur mit Genehmigung der Rauchfangkehrer*in aufgestellt werden.

In Höfen und auf Freiflächen gilt ein Fahrverbot. Sie dürfen dort nicht mit Auto, Motorrad oder anderen Fahrzeugen (zum Beispiel Fahrrädern oder E-Scootern) fahren. Kraftfahrzeuge wie Autos oder Motorräder dürfen nur auf den von mir angemieteten Plätzen abgestellt werden. Davon ausgenommen sind Behindertenspezialfahrzeuge und übliche Fahrzeuge für Kleinkinder.

Ebenfalls nicht erlaubt: Kraftfahrzeuge reparieren oder putzen und Motoren laufen lassen.

Wäsche und Wäscheleinen auf Dachböden: Der Dachboden darf nicht für die Lagerung von brandgefährlichen Gegenständen und auch nicht als Gemeinschafts-raum benutzt werden. Das Aufhängen und Trocknen von Wäsche auf dem Dach-boden ist aus Brandschutzgründen verboten. Aufgespannte Wäscheleinen können bei Brandgefahr die Arbeit von Rettungskräften – Leben zu retten – erschweren und werden daher von Wiener Wohnen entfernt.

Kein Tauschen von Kellerabteilen: Bei Wiener Wohnen werden die Kellerabteile übereinstimmend mit den Wohnungsnummern beschriftet. Damit ist eine eindeutige Zuordenbarkeit gewahrt. Das ist bei Räumungen oder Weitervermietungen sehr wichtig. Das Tauschen von Kellerabteilen unter den Mieter*innen ist daher nicht erlaubt.

Es ist erlaubt, in den Wohnungen allgemein übliche Haustiere zu halten. Die Haltung muss vorschriftsmäßig sein und darf nicht zur Belästigungen anderer Bewohner*innen führen. Nutztiere und gefährliche oder giftige Tiere dürfen nicht gehalten werden.

Die Tierhaltung kann bei berechtigten Beschwerden, nicht artgerechter Haltung oder nicht sicherer Verwahrung untersagt werden. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden. Durch die Verschärfung des Wiener Tierhaltegesetzes (§5 bzw. §5a) müssen Listenhunde (angeführt in der Verordnung der Wiener Landesregierung) an öffentlichen Orten und daher auch im Gemeindebau mit Leine und Maulkorb geführt werden. Ausnahmen sind im Gesetz aufgezählt.

Sämtliche Verunreinigungen, die Ihr Haustier verursacht, müssen Sie umgehend beseitigen. Wenn sich jemand über Ihr Tier beschwert, müssen Sie die Ursache abstellen, sonst kann die Tierhaltung von Wiener Wohnen verboten werden.

Wenn Sie die Schlüssel für Wohnung, Geschäfts- oder andere Mieträume sowie für Haustor, Post- kasten oder Keller verlieren oder beschädigen, müssen Sie diese auf Ihre eigenen Kosten ersetzen. Beim Auszug müssen Sie alle Schlüssel abgeben, ansonsten werden auf Ihre Kosten die Schlösser und Schlüssel erneuert.

Vertreter*innen von Wiener Wohnen sowie von Firmen, die von Wiener Wohnen beauftragt wurden, müssen Sie in Ihre Wohnung (oder in andere gemietete Räume) lassen. Sie müssen sich rechtzeitig ankündigen und tagsüber kommen. Bei akuter Gefahr (Gefahr in Verzug) dürfen Vertreter*innen von Wiener Wohnen immer in Ihre gemieteten Räume.

Bei längerer Abwesenheit, also wenn Sie aus beruflichen oder anderen wichtigen Gründen länger nicht in Ihrer Wohnung sind, müssen Sie Wiener Wohnen schriftlich informieren: Wo befinden sich die Wohnungs- und Kellerschlüssel? Wer kann als Ansprechperson kontaktiert werden? Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt.

Die Hausordnung zum Herunterladen

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