Ordnungsberater*innen sind direkt in den Gemeindebauten im Einsatz. Sie sind für die Einhaltung der Hausordnung und des Wiener Reinhaltegesetzes in den Anlagen zuständig.
Wo sind Ordnungsberater*innen heute unterwegs?
Heute, am 25.06.2026, sind sie in folgenden Gemeindebauten unterwegs:
Oberleitengasse 1
1110 Wien, Oberleitengasse 1
Oberleitengasse 19-23
1110 Wien, Oberleitengasse 19-23
Rinnböckstraße 14-18
1110 Wien, Rinnböckstraße 14-18
Wilhelm-Weber Hof
1110 Wien, Rinnböckstraße 35-43
Schneidergasse 9
1110 Wien, Schneidergasse 9
Johann-Holzer-Hof
1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 106-108
Simmeringer Hauptstraße 108 A
1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 108
Simmeringer Hauptstraße 136-140
1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 136-140
Rosa-Jochmann-Hof
1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 142-150
Simmeringer Hauptstraße 240
1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 240
Franz-Haas-Hof
1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 30-32
Johann-Hatzl-Hof
1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 34-40
Das tun Ordnungsberater*innen
- Sie dürfen an öffentlich zugänglichen Flächen wie etwa im Innenhof eines Gemeindebaus nach dem Wiener Reinhaltegesetz abmahnen, strafen oder anzeigen.
- Sie dürfen eine Person anhalten, die gegen das Wiener Reinhaltegesetz verstößt (zum Beispiel bei einer Sperrmüllablagerung) und einen Ausweis verlangen.
- Sie dürfen der Person mitteilen, dass Anzeige erstattet wird.
- Sie dürfen die Daten der Person aufnehmen.
- Sie dürfen mündliche Ermahnungen aussprechen oder Organstrafverfügungen ausstellen.
- Sie dürfen Fotos von der Ablagerung anfertigen.
- Sie dürfen den Auftrag zur Beseitigung der Ablagerung oder der Verunreinigung erteilen.
- Sie dürfen Personen, die zum Beispiel auf Kinderspielplätzen Zigarettenstummel hinterlassen, strafen.
Falls die angehaltene Person ihren Ausweis nicht vorweist, kann die Polizei hinzugezogen werden, um deren Identität feststellen zu lassen.
Die häufigsten Verstöße sind:
- Sperrmüllablagerungen
- Kleinmüllablagerungen (das sind alle Ablagerungen, die kleiner als ein Kubikmeter sind, wie etwa Mikrowellenherde oder kleine Staubsauger)
- Hundekot
- Verstöße gegen die Hundeleinenpflicht
- abgestellte Einkaufswagerln
- widerrechtlich abgestellte Autos
- Lärmerregung, Fußball spielen als auch Rad fahren, hier fordern wir mehr Rücksichtnahme, Respekt und gegenseitiges Verständnis ein
Wurden Personen dabei erwischt, die Hausordnung oder das Wiener Reinhaltegesetz zu missachten, nehmen Ordnungsberater*innen die Daten der Person auf.
Sie werden an die Leitung der Ordnungsberatung übermittelt. Anschließend wird von der Leitung der Ordnungsberatung Anzeige erstattet.
Details zum Umgang mit Müllproblemen finden Sie auf der Seite Müll.