In Wien ist es heute schwer, einen Parkplatz zu finden. Deswegen sind die Abstell- und Garagenplätze in den Gemeindebauten sehr beliebt. Damit keine gefährlichen Situationen entstehen und alle gut miteinander auskommen, finden Sie hier die geltenden Regeln und Vorschriften. So bleiben alle sicher und die Parkplatzsuche hat ein Ende.
Wer darf den Parkplatz benutzen?
Auf Ihrem gemieteten Abstell- oder Garagenplatz dürfen Sie nur Ihr Fahrzeug oder das Ihrer Mitbewohner*innen abstellen.
Sie dürfen auf Ihrem gemieteten Abstell- oder Garagenplatz nur ein Fahrzeug mit einer gültigen Prüfplakette abstellen. Das Fahrzeug muss angemeldet sein. Wenn Sie
ein Wechselkennzeichen haben, bringen Sie bitte einen Ersatz deutlich sichtbar am Fahrzeug an.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug bekommen, melden Sie das mit dem Zulassungsschein sofort an Wiener Wohnen. Sie können dafür Wiener Wohnen online kontaktieren.
Vorschriften
Bitte halten Sie unbedingt die Bodenmarkierung ein! Das Fahrzeug darf nicht über die Markierungen hinausragen. Parken Sie so, dass andere Benutzer*innen nicht behindert werden. So können alle bequem einparken. Beachten Sie ebenfalls alle Verkehrs- und Warnhinweise, wie auch die Zeichen der Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel Richtungspfeile.
Sie möchten für Ihr Elektroauto eine E-Lade-Station einrichten? Dafür brauchen Sie zuerst eine Genehmigung von Wiener Wohnen. Alle Kontaktdaten von Wiener Wohnen finden Sie unter Kontakt.
Was strikt verboten ist:
- Rauchen
- Ein offenes Feuer machen
- Offenes Licht verwenden, zum Beispiel Kerzen oder Lötlampen
- Gegenstände abstellen, Anfahrtschutzplatten montieren oder Reifen lagern
- Das Fahrzeug betanken
- Reparaturen oder einen Ölwechsel machen
- Das Auto waschen
- Akkumulatorenbatterien aufladen
- Kühlwasser ablassen
- Den Abstell- oder Garagenplatz dauerhaft an andere Personen weitergeben
- Es darf nie mehr als ein mehrspuriges und ein einspuriges Fahrzeug abgestellt werden, also zum Beispiel ein Auto und ein Moped.
- Stellen Sie kein Fahrzeug ab, das gefährliche Schäden hat, zum Beispiel einen undichten Tank oder einen kaputten Vergaser.
- Bewahren Sie keine brennbaren oder explosiven Stoffe im Fahrzeug oder am Abstellplatz auf, zum Beispiel Benzin, Diesel, Flüssiggasflaschen.
- Sie dürfen kein Fahrzeug abstellen, das mit Flüssiggas betrieben wird.
Fahren Sie im Schritttempo: Das gilt bei der Ein- und Ausfahrt, in der Garage und im Hof. Schließen Sie Türen, Tore und Schranken leise.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur auf Ihrem gemieteten Platz abstellen. Sie dürfen nirgendwo sonst parken.
- Ziehen Sie beim Parken die Handbremse an!
- Schließen Sie das Auto ab. Verlassen Sie danach die Garage.
Es dürfen keine Mechanikarbeiten in der Garage durchgeführt werden.
Behandeln Sie die Garage und die Einrichtungen darin schonend! Halten Sie die gemietete Abstellfläche sauber!
Sollte es zu Probleme mit Müll kommen, finden Sie weitere Informationen unter Müll.
Machen Sie keinen vermeidbaren Lärm! Lassen Sie den Motor nicht laufen, auch nicht unnötig im Leerlauf. Hupen Sie nicht!
Sollte es zu Probleme mit Lärm kommen, finden Sie weitere Informationen unter Lärm.
Verantwortung und Haftung
Beachten Sie die Anweisungen der Mitarbeiter*innen von Wiener Wohnen. Beachten Sie auch die Anweisungen von Firmen, die von Wiener Wohnen beauftragt wurden.
Zur Sicherheit aller halten Sie sich bitte an alle Regeln und Vorschriften. Sollten Sie die Regeln nicht befolgen, muss Wiener Wohnen Ihren Mietvertrag für den Abstell- platz kündigen.
Als Mieter*in haften Sie für Schäden, die durch Ihr Auto verursacht werden. Sie haften auch, wenn jemand anderer mit Ihrem Auto fährt.
Melden Sie Schäden an der Einrichtung der Garage oder im Bereich des Parkplatzes sofort an Wiener Wohnen. Dies können Sie online über das Kontaktformular tun.
Ihr Fahrzeug ist auf dem gemieteten Abstell- oder Garagenplatz nicht durch Wiener Wohnen versichert.
Wiener Wohnen haftet auch in keiner Weise für Diebstahl, Einbruch oder Schäden am Auto.
TIPP: Lassen Sie in Ihrem Auto nie Wertgegenstände liegen, zum Beispiel Schlüssel, Geld oder Dokumente!
Eltern sollten im gesamten Bereich von Parkflächen beziehungsweise in Garagen verstärkt auf die Sicherheit ihrer Kinder achten. Keinesfalls dürfen diese Flächen als Spielplatz Verwendung finden (z.B. Roller-Fahren bei Garagen-Ein- bzw. Abfahrt).