Wiener Wohnbonus 2023 & Gemeindebau-Bonus

Wiener Wohnbonus 2023: Um die Wiener*innen bei der Bewältigung der aktuellen Teuerung zu unterstützen, stellt die Stadt Wien rund 140 Millionen Euro als Wiener Wohnbonus '23 zur Verfügung. Dieser Wohnbonus wird pro Haushalt in der Höhe von 200 Euro ausbezahlt. Das Ansuchen kann ab 17. Juli 2023 online gestellt werden.
Die Stadt Wien schickt zwischen 12. Juli & 21. Juli 2023 an jede Adresse in Wien, an der zum Stichtag 28. Juni 2023 eine oder mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, ein Informationsschreiben. Das Schreiben enthält ein individuelles Passwort, das für das Online-Ansuchen benötigt wird. Personen, die selbst keine Möglichkeit haben, ein Online-Ansuchen zu stellen – und auch weder durch Familie und Freunde das Online-Ansuchen gestellt werden kann – können Sie sich an das Servicetelefon 📞 der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien unter +43 1 4000 8040 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) wenden.
Für einen Ein-Personen-Haushalt gilt die Einkommensgrenze von 40.000 Euro brutto für das Jahr 2022. Für einen Mehr-Personen-Haushalt gilt in Summe die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto für das Jahr 2022. Je Adresse wird der Wiener Wohnbonus '23 in der Höhe 200 Euro einmalig an die Ansuchenden ausbezahlt. Die Förderung wird auf das Konto, das im Online-Ansuchen angegebenen wurde, überwiesen oder durch Postanweisung ausbezahlt. Das Online-Ansuchen wird unmittelbar automatisiert verarbeitet. Der Wohnbonus ist innerhalb weniger Tage bereits am Konto. Der Wohnbonus kann bis inklusive 30. September 2023 angesucht werden. >> Zum Online-Ansuchen
Gemeindebau-Bonus
Zusätzlich gibt es für alle Wohnungsmieter*innen im Gemeindebau den „Gemeindebau-Bonus“. Sie erhalten im September einen Bonus in Höhe eines halben netto Hauptmietzinses. Mit Ende des Kalenderjahres 2023 bekommen jene Mieter*innen, deren Mietzins in den Jahren 2022-2023 erhöht wurde, eine zusätzliche Gutschrift in Form eines Stufenbonus. Die Höhe der Gutschrift orientiert sich dabei am Ausmaß der stattgefundenen Erhöhungen im genannten Zeitraum. Durch Erleichterungen bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen wird jenen Mieter*innen die Hilfe zur Selbsthilfe erleichtert, die finanziell in Rückstand geraten und vom Wohnungsverlust bedroht sind. >> Infos zum Gemeindebau-Bonus