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Angebote gegen die Hitze

Gut durch heiße Tage: Angebote gegen die Hitze

Der Sommer kommt – und mit ihm die heißeren Tage. Damit Sie auch bei hohen Temperaturen gut durch den Tag kommen, bietet die Stadt Wien zahlreiche kostenlose Unterstützungsangebote an.

Coole Zonen- Reinkommen und abkühlen

Coole Zonen sind kühle Räume mit angenehmen Temperaturen zwischen 20 und 24 Grad Celsius. Die Räume sind für alle Menschen kostenfrei zugänglich, ohne etwas konsumieren zu müssen.

Sie bieten

  • Ruhezonen zum Entspannen
  • Bereiche für Austausch (Plausch, Spiele, Zeitschriften etc.)
  • Kalte Getränke
  • WLAN
  • Beratungsangebote und Informationsmaterial zu Hitzeschutz
  • WC​

 Alle Infos, Standorte und Öffnungszeiten finden Sie hier: Coole Zonen

Öffentliche Trinkbrunnen & Wasserspielplätze

Über 1.300 Trinkbrunnen in ganz Wien sorgen für kostenloses, frisches Leitungswasser. Auch temporäre "mobile Brunnen" werden bei Hitzeperioden aufgestellt. Die Brunnenstandorte finden Sie hier: Brunnhilde

Haben Sie gewusst, dass es in Wien 12 Wasserspielplätze und über 100 Spielplätze mit Wasserspielmöglichkeit gibt? Sie bieten Abkühlung und Wasserspaß für Kinder aller Altersgruppen. Die größten Wasserspielplätze befinden sich auf der Donauinsel und am Wasserturm in Favoriten. Dort gibt es WCs, Duschen und Umkleidekabinen. Auf der Donauinsel gibt es eine Kinderbetreuung. Alle Infos: Wasserspielplätze

Cooles Wien-App und Hitzetelefon

Mit der kostenlosen App „Cooles Wien“ finden Sie schnell und einfach die kühlsten Orte der Stadt – darunter Trinkbrunnen, schattige Parks, Nebelduschen und Coole Zonen. Hier können Sie die App herunterladen:

Android-App bei Google Play
iOS-App im App Store

Sie wollen Echtzeit-Mitteilungen zu Hitze- und anderen Wetterwarnungen direkt aufs Handy bekommen? Diesen Service bietet Ihnen die Stadt Wien-App.

Sie benötigen Tipps zum Verhalten bei Hitze oder Hilfe bei gesundheitlichen Beschwerden, die durch hohe Temperaturen entstehen? 

Das Hitzetelefon 0800 880 800 ist aus ganz Österreich kostenlos zu folgen Zeiten erreichbar:

  • Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr
  • Samstag von 8 bis 20 Uhr
  • Sonntag von 8 bis 18 Uhr

Stadtplan der Stadt Wien

Haben Sie gewusst, dass Sie sich im Stadtplan der Stadt Wien im Bereich „Karteninhalt“ nicht nur alle Gemeindebauten, sondern auch zum Beispiel Trinkbrunnen, Badestellen oder Schwimmbäder anzeigen lassen können? Schauen Sie sich gerne selbst einmal um: Stadtplan Wien

Förderungsantrag eines außenliegenden Sonnenschutzes

Die Stadt Wien fördert die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden, Jalousien und Markisen zum Sonnenschutz. Die zuständige Stelle dafür ist die MA 50 (die Magistratsabteilung 50 für Wohnungsverbesserung, Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien).

Wie können Sie eine solche Förderung beantragen?

Schicken Sie uns ein Formular für Ansuchen um bauliche Ver- und Abänderungen, dort geben Sie genau an, welche Art von Sonnenschutz Sie beantragen wollen. Das Formular können Sie hier herunterladen. Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular per Post an Stadt Wien - Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien, oder per Mail an kanzlei@wrw.wien.gv.at - Sie erhalten in jedem Fall Nachricht. Kann Ihr Ansuchen genehmigt werden, erhalten Sie von Wiener Wohnen die Bewilligung um bauliche Ver- oder Abänderung. In manchen Fällen ist keine Bewilligung bzw. Montage möglich. Die Gründe dafür können vielfältig sein:

  • Ihre Wohnhausanlage steht kurz vor einer Sanierung oder wird gerade saniert.
  • Die Anbringung des gewünschten Sonnenschutzes ist aufgrund von baulichen Gegebenheiten nicht möglich.   
  • Die Zustimmung anderer Behörden wird nicht erteilt (z.B. die des Bundesdenkmalamts bei Denkmalschutz).

Die Bewilligung ist bei einem eventuellen Förderungsantrag beizulegen und ersetzt die dortige Erklärung des Hauseigentümers.

Sie können diese Bewilligung und die Rechnung (Sie darf bei der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein), sowie bei Fassadenmarkisen einen Qualitätsnachweis der Herstellerin oder des Herstellers in das Online-Formular hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Angaben mit dem Förderungsantrag übereinstimmen müssen, da sonst keine eindeutige Zuordnung hergestellt werden kann.

Die Stadt Wien kann einen einmaligen Zuschuss im Ausmaß von 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro je Wohneinheit, gewähren.

Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.