2 Ergebnisse zu “vormerkschein” gefunden:
Direktvergabe
Nach Genehmigung der Direktvergabe kann die Wohnung an eine besitzende Person eines Wiener Wohn-Tickets (Vormerkschein) vergeben werden. Überprüfen Sie, ob die Person, die sich für Ihre Wohnung interessiert, ein gültiges Wiener Wohn-Ticket (bzw. einen Vormerkschein) hat.
Entfernte Verwandte
Partnerschaftsurkunde, Taufschein usw.), von Ihrer*Ihrem Verwandten ein gültiges Wiener Wohn-Ticket (früher Vormerkschein) bzw., alle Unterlagen, die für deren Antrag auf ein Wiener Wohn-Ticket erforderlich sind.