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2 Ergebnisse zu “vormerkschein” gefunden:


Direktvergabe

Nach Genehmigung der Direktvergabe kann die Wohnung an eine besitzende Person eines Wiener Wohn-Tickets (Vormerkschein) vergeben werden. Überprüfen Sie, ob die Person, die sich für Ihre Wohnung interessiert, ein gültiges Wiener Wohn-Ticket (bzw. einen Vormerkschein) hat.

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Entfernte Verwandte

Partnerschaftsurkunde, Taufschein usw.), von Ihrer*Ihrem Verwandten ein gültiges Wiener Wohn-Ticket (früher Vormerkschein) bzw., alle Unterlagen, die für deren Antrag auf ein Wiener Wohn-Ticket erforderlich sind.


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