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Klimageräte im Gemeindebau

Aktuelles Neuigkeiten Neues aus dem Gemeindebau Klimageräte

20. Mai 2026

Illustration einer Klimaanlage.
Illustration einer Klimaanlage.

Die Sommer werden immer heißer – viele Mieter*innen wünschen sich deshalb eine Klimaanlage in der Wohnung. Grundsätzlich ist das möglich. Damit jedoch keine Nachteile für das Gebäude, die Nachbar*innen oder das Stadtbild entstehen, müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.

 

Erlaubt sind nur Split-Klimageräte (Innen- und Außengerät). Die Montage darf ausschließlich durch eine Fachfirma erfolgen. Außerdem muss der Aufstellungsort geeignet sein und soll möglichst nicht von der Straße aus sichtbar sein.

Was ist vor der Installation zu tun?

  1. Möchten Sie ein Klimagerät installieren lassen, brauchen Sie die Erlaubnis Ihrer Hausverwaltung Stadt Wien – Wiener Wohnen.
    • Die notwendigen Unterlagen zum Download finden Sie unter Klimaanlage installieren.
      Wichtig ist vor allem das Merkblatt „Voraussetzungen Klimageräte“.
      Sie und die Firma, die die Klimaanlage installiert, müssen es ausfüllen und unterschreiben. Sie können das Merkblatt nicht herunterladen?
      Dann schreiben Sie uns an hausverwaltung@wrw.wien.gv.at
    • Holen Sie, wenn nötig, zusätzliche Bewilligungen ein (z. B. MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung, Bundesdenkmalamt, MA 37 – Baupolizei)
  2. Reichen Sie bei Wiener Wohnen unter hausverwaltung@wrw.wien.gv.at das Ansuchen um Genehmigung zur Installation eines Klimageräts ein.
    Senden Sie alle Unterlagen vollständig mit.
  3. Ihr Ansuchen wird bearbeitet. Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Antwort von Wiener Wohnen.
  4. Wenn Sie die Zustimmung für die Installation erhalten, lesen Sie sie bitte sorgfältig durch. Danach können Sie loslegen!

 

Alle weiteren Infos zum Thema Klimaanlage installieren.

 

Sie müssen die Kosten tragen für:

  • Anschaffung und Installation
  • Stromkosten im Betrieb
  • Abbau/Wiedereinbau bei Bauarbeiten
  • Regelmäßige Wartung
  • Reparaturkosten

Bitte beachten:

  • Klimageräte dürfen nicht störend laut sein.
  • Alle notwendigen Arbeiten dürfen nur von einer Fachfirma ausgeführt werden.
  • Bei Arbeiten am Gebäude (z. B. Fassadensanierung) müssen Sie das Gerät auf Ihre Kosten entfernen.
  • Sie müssen das Gerät nach den Angaben der Herstellerfirma regelmäßig warten.
  • Gibt es in Ihrem Wohnhaus bereits eine Kühlungsmöglichkeit, kann leider keine Erlaubnis für die Installation eines Klimageräts erteilt werden.
  • Für Lagerflächen und KFZ-Abstellflächen ist keine Bewilligung eines Klimageräts möglich.
  • Wird das Klimagerät an der Fassade oder auf dem Dach montiert, müssen Sie eine einmalige Nutzungsgebühr bezahlen (ca. 70 Euro).
  • Wird durch das Klimagerät auch der öffentliche Raum in Anspruch genommen, müssen Sie jährliche Gebühren nach dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz entrichten (Informationen dazu erhalten Sie mit der Bewilligung).

Tipps statt Klimaanlage:

Außenliegende Jalousien, Rollläden oder Markisen stoppen die Hitze, bevor sie in die Wohnunge gelangt - ganz ohne Strom. Die Stadt Wien fördert den nachträglichen Einbau von einem außenliegenden Sonnenschutz mit 50% (bis zu 1.500€).