Sie wollen eine Klimaanlage in Ihrer Wohnung, Ihrem Geschäftslokal installieren?
Wiener Wohnen stimmt dem Einbau grundsätzlich zu. Damit jedoch keine Nachteile für das Gebäude, die Nachbar*innen oder das Stadtbild entstehen, müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Erlaubt sind nur Split-Klimageräte (Innen- und Außengerät). Sie dürfen ausschließlich von einer Fachfirma montiert werden. Das Klimagerät muss an einem geeigneten Ort aufgestellt werden. Zudem soll es von der Straße aus möglichst nicht sichtbar sein.
Was müssen Sie vor der Installation tun?
Reichen Sie das Ansuchen um Genehmigung zur Montage einer Klimaanlage bei Wiener Wohnen ein und senden Sie alle Unterlagen vollständig mit (hausverwaltung@wrw.wien.gv.at oder per Post).
Zwingend erforderliche Unterlagen sind:
- Ansuchen um Einbau einer Klimaanlage
- Ausgefülltes Merkblatt Voraussetzungen Klimageräte
- Ausgefüllter Ergebnisbogen der Schallimmissionen an der Grundstücksgrenze
- Datenblatt des Klimagerätes sowie die Spezifikation des dabei eingesetzten Kältemittels
- Skizze Aufstellungsort
Zusätzliche Unterlagen, die Wiener Wohnen benötigt, wenn dies auf Ihre Situation zutrifft:
- Stellungnahme der MA 19 bzgl. Stadtbild, wenn die Klimaanlage von der Straßenseite aus sichtbar ist
- Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes, wenn die Wohnhausanlage bzw. der Gebäudeteil unter Denkmalschutz steht
- Statische Unbedenklichkeitsbescheinigungen, falls erforderlich
Ihr Ansuchen wird bearbeitet und Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Antwort von Wiener Wohnen
Haben Sie die Zustimmung zum Einbau des Klimagerätes in Händen, lesen Sie diese bitte sorgfältig durch und danach können Sie loslegen!
Bitte beachten Sie
- Klimageräte dürfen nicht störend sein
- Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einer Fachfirma ausgeführt werden
- Bei Arbeiten am Gebäude (z.B. Fassadensanierung) müssen Sie das Gerät auf Ihre Kosten entfernen
- Sie müssen das Geräte entsprechend den Angaben des Herstellers regelmäßig warten.
- Verfügt Ihr Wohnhaus bereits über eine Kühlmöglichkeit, kann die Montage eines Klimagerätes leider nicht bewilligt werden.
- Für Lagerflächen und KFZ-Abstellplätze ist keine Bewilligung eines Klimagerätes möglich.
- Wird durch das Klimagerät auch der öffentliche Raum in Anspruch genommen, werden jährliche Gebühren nach dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz ausgelöst (Informationen dazu erhalten Sie mit der Bewilligung).
Sie müssen Kosten tragen für
- Anschaffung und Montage
- Stromkosten im Betrieb
- Demontage/Wiedermontage bei Bauarbeiten
- Regelmäßige Wartung
- Reparaturkosten
- Einmalige Flächenmiete in der Höhe von rd. Euro 70,00, wenn die Montage am Dach oder der Fassade erfolgt
- Jährliche Gebrauchsabgaben, wenn öffentliche Fläche in Anspruch genommen wird
Klimageräte werden in folgenden Wohnhausanlagen nicht genehmigt (passive Kühlung, Passivwohnhaus):
- 4., Schäffergasse 10-12
- 5., Schönbrunner Straße 76
- 10., Franz-Schreker-Gasse 1
- 14., Hütteldorfer Straße 252
Kontaktadressen
MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung
12., Niederhofstraße 21-23
MA 37 – Baupolizei
20., Dresdner Straße 73-75
MA 46 -Verkehrsorganisation und techn. Verkehrsangelegenheiten
12., Niederhofstraße 21-23
Bundesdenkmalamt
01., Hofburg, Säulenstiege
Tipp: Es gibt andere Lösungen!
Außenliegende Jalousien, Rollläden oder Markisen stoppen die Hitze, bevor sie in die Wohnung gelangt- ganz ohne Strom.
Die Stadt Wien fördert deren Einbau mit 50 Prozent (maximal 1.500 Euro).