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Ansuchen um bauliche Ver- und Abänderungen in Ihrer Wohnung

Wie schon im Mietvertrag oder der Hausordnung erwähnt, sind alle baulichen Veränderungen in einer Gemeindewohnung mit Wiener Wohnen abzustimmen. Wiener Wohnen muss einverstanden sein und Veränderungen schriftlich erlauben. Es gibt einige baulichen Veränderungen, die keine Zustimmung von Wiener Wohnen erfordern, aber auch solche, die generell abgelehnt werden.

Die nachstehende Übersicht soll einen guten Überblick darüber geben, welche Änderungen Sie vorab mit Wiener Wohnen abstimmen müssen.

Ein Ansuchen ist vor allem bei der baulichen Umgestaltung notwendig – diese sind z. B.:

  • Änderung des Heiz- und/oder Warmwassersystems
  • Badezimmerumbau (z. B. Dusche statt Wanne, Wanne statt Dusche, Neuerrichtung Dusche)
  • Neuerrichtung eines Badezimmers
  • bauliche Wohnungszusammenlegung
  • Türversetzung oder auch das Zumauern einer Türe innerhalb der Wohnung
  • Heizkörperversetzung oder Heizkörpererneuerung
  • Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre

Weiters ist ein Ansuchen erforderlich, wenn Sie:

  • eine Satellitenempfangsanlage auf dem Dach anbringen
  • Außenjalousien oder Außenrollläden montieren
  • eine Photovoltaikanlage auf dem Balkon oder am Siedlungshaus errichten
  • einen Schlüsselsafe neben der Stiegenhauseingangstüre montieren
  • eine Markise anbringen
  • ein Fenster- bzw. Katzengitter oder ein Taubennetz anbringen
  • Starkstrom in die Wohnung einleiten (Drehstromeinleitung)
  • einen Medienanschluss installieren (z. B. Internet- oder TV-Anschluss)
  • Schwimmbecken- oder Pools im Mieter*innengarten aufstellen

Keine Bewilligung ist notwendig, wenn Sie:

  • Ihre Wohnung an das Fernwärmenetz anschließen möchten; wenden Sie sich bitte direkt an die Wien Energie GmbH.
  • Austausch von Wand- oder Bodenbelägen gegen gleich- oder höherwertige Varianten (z. B. das Ausmalen der Wohnung, etc.)
  • Erneuerung der bestehenden Sanitäranlage (z. B.  vorhandene Dusche erneuern)
  • Erneuerung von Einrichtungsgegenständen oder Beleuchtungskörpern
  • Austausch von Innentüren

Nicht genehmigt wird:

  • Satellitenempfangsanlage am Balkon
  • Heizkörperdemontage
  • Klimageräte in Wohnungen (nur in absoluten Ausnahmefällen)

Nähere Informationen wie z. B.  die Höhe des Anerkennungszinses bei manchen Bewilligungen finden Sie im Formular für bauliche Ver- und Abänderungen unter folgendem Link.

Ein Ansuchen für bauliche Ver- und Abänderungen können Sie

entweder im Mieter*innenportal (ACHTUNG: nicht zu allen baulichen Veränderungen), per E-Mail oder postalisch an

Stadt Wien -Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien, zu übermitteln.

Sie haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Servicenummer 05 75 75 75.