Mobile Version aus nicht mehr nachfragen

Miet-Ende

Sie wollen das Mietverhältnis Ihrer Gemeindewohnung, Ihres Garagenplatzes oder Ihres Lokals auflösen? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

Wohnungsrückgabe

Sie lösen Ihren Mietvertrag einvernehmlich auf und geben uns die geräumte Wohnung zurück.

weiter lesen

Direktvergabe

Sie vergeben die Wohnung direkt an eine ausgewählte Wohnungsnachfolgerin bzw. einen Wohnungsnachfolger.

weiter lesen

Wohnungsweitergabe

Sie geben die Wohnung an Ihre Partnerin oder Ihren Partner bzw. an Familienangehörige oder Verwandte weiter. Welche Regelungen bei allen anderen Mietobjekten gelten, erfahren Sie hier.

weiter lesen

Miet-Ende im Sterbefall

Wenn Ihre/Ihr Angehörige/r HauptmieterIn in einer unserer Wohnungen war, finden Sie hier relevante Informationen und worauf Sie bei der Wohnungsrück- oder Weitergabe achten müssen.

weiter lesen

Rückgabe von Lokalen, Büros oder Ordinationen

Sie wollen Ihr Lokal, Ihr Büro oder Ihre Ordination zurückgeben, dann lesen Sie hier weiter.

weiter lesen

Rückgabe von Garagen

Sie wollen Ihre Garage an uns zurückgeben. Hier werden alle Ihre Fragen beantwortet.

weiter lesen