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Direktvergabe

Zwei Männer sitzen mit Umzugskartons in einer Gemeindebauwohnung.
Direktvergabe

Sie haben als MieterIn die Möglichkeit Ihre Wohnung direkt durch eine persönliche Auswahl an Ihre/n NachmieterIn weiterzugeben. Die Person, die Ihre Wohnung übernimmt, muss nicht mit Ihnen verwandt sein. Sie benötigt aber einen gültigen Vormerkschein oder ein Wiener Wohn-Ticket. Das darauf befindliche Vormerkdatum und die Zahl der angegebenen Personen müssen den im Wohnungsanzeiger für die bewerbungsgegenständliche Wohnung angegebenen Kriterien entsprechen.

Im Falle einer Verlassenschaft ist eine Direktvergabe durch die ErbInnen oder die VertreterInnen der Verlassenschaft möglich. Bei einer Wohnung mit Erleichterungen für RollstuhlfahrerInnen, ist die Direktvergabe nur an InteressentInnen mit Vormerkgrund "Barrierefreier Wohnbedarf/RollstuhlfahrerIn" möglich.

Bei der Direktvergabe können Sie fest eingebaute Einrichtungsgegenstände zurücklassen und mit Ihrer NachmieterIn eine Privatablöse vereinbaren. Die Privatablöse darf allerdings nicht mehr als 5.000 Euro betragen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie bei der Direktvergabe Ihrer Wohnung erfüllen?

  • In der Wohnung dürfen keine Instandsetzungsarbeiten notwendig sein (also keine Schäden, z.B. am Fußboden, vorliegen).
  • Die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit sämtlicher Strom- und Gasleitungen sowie -geräte (wie z.B. Herd, Durchlauferhitzer, Thermen, Kombithermen, Speicher, Konvektoren) in Ihrer Wohnung muss gewährleistet sein. In Wohnungen mit fanggebundenen Feuerstätten muss der Nachweis der Verbrennungsluftzuführung sichergestellt sein. Dies ist durch einen Befund zu bestätigen. Diesen Befund beauftragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Rauchfangkehrer. Die bezahlte Rechnung für den positiven Nachweis der Verbrennungsluftzuführung bzw. Befundung des Fanges ist Wiener Wohnen zwecks Kostenersatz vorzulegen.
  • Es dürfen keine mietrechtlichen Hindernisse, wie ein Mietzinsrückstand oder eine Räumungsklage, bestehen.
  • Sie müssen uns Ihr Einverständnis zur Überprüfung der elektrischen Anlage und der Gasleitung und gegebenenfalls für Instandsetzungsarbeiten in Ihrer Wohnung geben.
  • Sie müssen einer Wohnungsüberprüfung durch eine/n unserer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zustimmen.
  • Nicht bewilligte Loggiaverbauten müssen Sie entfernen.
  • Wenn es sich bei Ihrer Wohnung um eine Wohnung mit Erleichterungen für RollstuhlfahrerInnen handelt, darf die Direktvergabe nur an InteressentInnen mit dem Vormerkgrund "Barrierefreier Wohnbedarf/RollstuhlfahrerInnen" erfolgen.

Was müssen Sie bei der Direktvergabe beachten?

Bedenken Sie, dass es einige Zeit dauern kann, eine Nachmieterin bzw. einen Nachmieter für Ihre Wohnung zu finden. Sie müssen damit rechnen, dass von Ihrem Entschluss, den Weg der Direktvergabe zu wählen, bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung an eine Nachmieterin/ einen Nachmieter im günstigsten Fall zwei Monate – sofern die erste Prüfung der elektrischen Anlage positiv ist – vergehen werden. Während dieser Zeit sind Sie weiterhin MieterIn (Mietzins - Kosten!) und auch für die Wohnung verantwortlich.

Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung einziehen, bevor nicht tatsächlich ein Mietvertrag unterzeichnet ist.

Sollte keine Interessentin/kein Interessent gefunden werden, die/der die Wohnung zu Ihren Bedingungen übernehmen will, ist der Mietvertrag bei Wiener Wohnen mit einmonatiger Kündigungsfrist aufzukündigen und die Wohnung geräumt zu übergeben. Hierfür ist über die  Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 ein Termin zu vereinbaren!

Aufnahme Ihres Direktvergabewunsches und Wohnungsbesichtigung

Bitte setzen Sie sich mit Wiener Wohnen unter der Service-Nummer 05 75 75 75 (zum Ortstarif) in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin für die Aufnahme Ihres Direktvergabewunsches. Die Aufnahme und Wohnungsbesichtigung durch unsere Mitarbeiterin/ unseren Mitarbeiter erfolgt direkt vor Ort in Ihrer Wohnung. Im Zuge dieses Termins werden von Ihnen alle verfügbaren Unterlagen entgegengenommen bzw. erhalten Sie Informationen über noch beizubringende Unterlagen.

Die Wohnungsbesichtigung dient dazu zu prüfen, ob die hauseigenen Geräte (z.B. Gasherd, Armaturen) vorhanden sind und zu ermitteln, ob eine Kategorieänderung vorliegt. Weiters wird der Allgemeinzustand Ihrer Wohnung erfasst und erhoben, ob Ihre angegebenen Privatablöse-Gegenstände vorhanden sind. Gegebenenfalls werden Rechnungen (z.B. für  eine  etwaige  § 10-MRG- Ablöse)  entgegen genommen.

Nach Genehmigung der Direktvergabe kann die Wohnung an eine Besitzerin/einen Besitzer eines Wiener Wohn-Tickets (Vormerkschein) vergeben werden.

Wie finden Sie eine/n NachmieterIn für Ihre Wohnung?

Der bequemste und einfachste Weg eine/n NachmieterIn zu finden, ist, ein Gratis-Inserat in unserem Wohnungsanzeiger schalten zu lassen.

Kennen Sie keine geeignete Bewerberin bzw. keinen geeigneten Bewerber, können Sie Ihre Wohnung im monatlich erscheinenden „Wohnungsanzeiger“ von Wiener Wohnen, welcher im Internet verfügbar ist, kostenlos inserieren. Wird die Schaltung gewünscht, ist dies Wiener Wohnen bekanntzugeben. Die Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Der „Wohnungsanzeiger“ liegt in unserem Service-Center und in der Wohnberatung Wien auf und wird von vielen vorgemerkten Wohnungssuchenden gelesen. Ein Großteil der vorgemerkten Wohnungssuchenden, die Anspruch auf eine Gemeindewohnung wie die Ihre haben, kann sich den „Wohnungsanzeiger“ im Internet ansehen.

Die Grunddaten des Inserates umfassen: Bezirk, Adresse, Wohnungsgröße, Telefonnummer, Ablösegegenstände, Ablösesumme und das erforderliche Gültigkeitsdatum (Vormerkdatum) auf dem Wiener Wohn-Ticket.

Wie läuft die Direktvergabe ab?

  • Überprüfen Sie, ob die Person, die sich für Ihre Wohnung interessiert, ein gültiges Wiener Wohn-Ticket (bzw. einen Vormerkschein) hat.
  • Wenn Sie sich mit der Interessentin bzw. dem Interessenten einig sind, dann füllen Sie eine Einigungserklärung ( pdf, rtf ) aus.
  • Die Einigungserklärung wird dann in unserem Service-Center überprüft. Hier wird geklärt, ob die Interessentin oder der Interessent alle nötigen Voraussetzungen für Ihre Wohnung erfüllt.
  • Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden Sie von uns benachrichtigt und Ihr Inserat erscheint weiter im Wohnungsanzeiger.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden Sie von uns verständigt.
  • Ihr alter Mietvertrag wird gekündigt und ein neuer abgeschlossen.

Wie hoch darf die Ablöse sein?

Die Höhe der Ablöse darf nicht mehr als 5.000 Euro pro Wohnung betragen.

Wenn Sie eine zu hohe Ablöse verlangen, werden Sie von uns gesperrt und verspielen so die Möglichkeit, Ihre Wohnung zu vergeben. Bis zu zehn Jahre nach der Direktvergabe kann die Ablöse bei der Schlichtungsstelle von Ihnen zurückverlangt werden und Sie haben mit einer hohen Verwaltungsstrafe zu rechnen.

Welche Gegenstände werden abgelöst?

Von Ihrer/Ihrem NachmieterIn können folgende Gegenstände abgelöst werden:

  • Einbauküchen
  • Fix eingebaute Schränke oder Garderobenwände

Eine Ablöse von uns gibt es grundsätzlich dafür, wenn die Ausstattungskategorie Ihrer Wohnung verbessert wird. Ihre Wohnung wird beispielsweise von Kategorie C auf B angehoben. Das passiert durch ...

  • Einbau eines zeitgemäßen Badezimmers
  • Einbau einer Heizung
  • Erneuerung der Fenster
  • Erneuerung einer Wohnungseingangstür

Darf eine Gemeindewohnung auch zur Untermiete angeboten werden?

Nein! Die Untervermietung von Gemeindewohnungen ist generell untersagt und hat ernsthafte Konsequenzen für alle Beteiligten (gerichtliche Aufkündigung der Wohnung). Wenn Ihnen eine Gemeindewohnung zur Untermiete angeboten wird, lehnen Sie daher unbedingt ab und melden Sie bitte den Vorfall Wiener Wohnen.