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Garagenrückgabe

Ein Mann sitzt im Auto und öffnet mit der Fernbedienung die Garage
Mann fährt in Garage

Die Kündigung Ihres Garagenmietvertrages muss schriftlich erfolgen. Sie können uns Ihr Kündigungsschreiben entweder persönlich in unserem Service-Center vorbeibringen oder einfach an Ihren Gebietsteil faxen oder mailen.

Service-Center    
Gebietsteile (Bezirke) E-Mail Fax
Ost (1, 2, 3, 4, 5, 11 und 20) kanzlei-ost@wrw.wien.gv.at Fax: 05 75 75 99 58200
Süd (10, 12 und 23) kanzlei-sued@wrw.wien.gv.at Fax: 05 75 75 99 58400
West (6, 7, 8, 9, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19) kanzlei-west@wrw.wien.gv.at Fax: 05 75 75 99 58600
Nord (21 und 22) kanzlei-nord@wrw.wien.gv.at Fax: 05 75 75 99 58000

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Sie können die Garage nur zum letzten Tag des laufenden Monats kündigen. Ihren Garagenschlüssel und Ihren Garagenöffner müssen Sie persönlich an uns zurückgeben.