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11. Bezirk: Thürnlhofstraße 21-23

Mit der Wohnhausanlage Thürnlhofstraße 21 - 23 wurde in den Jahren 1960 bis 1970 der erste von vier Bauteilen der Plattenbausiedlung "Thürnlhofstraße" errichtet. Heute ist dieser Gemeindebau in die Jahre gekommen. Jetzt wird er erneuert, um mehr Sicherheit, einen höheren Wohnkomfort und eine bessere Energiebilanz für die Bewohner*innen und ihre Gemeindewohnungen zu gewährleisten. 

Die bisher gestellten Fragen und deren Antworten können Sie hier nachlesen. Die FAQs werden laufend erweitert und aktualisiert. Wenn Sie zusätzliche Fragen bezüglich der Sanierung haben, können Sie sich jederzeit telefonisch unter der Service-Nummer 05 75 75 75 an uns wenden. 

Aktuelles / Terminankündigung 

Während der Sanierung haben Sie die Möglichkeit sich im Infopoint persönlich zu informieren. Der Infopoint befindet sich in der Schaludekgasse und hat zu folgenden Terminen für Sie geöffnet:

Donnerstag, 21. März 2024, 15 - 17 Uhr
Donnerstag, 25. April 2024, 15 - 17 Uhr
Donnerstag, 23. Mai 2024, 15 - 17 Uhr
Donnerstag, 27. Juni 2024, 15 - 17 Uhr

Ablauf und Zeitschiene

In welchem Zeitraum wird die Sanierung durchgeführt?

Die Sanierung wird im Zeitraum 3. Quartal 2023 bis voraussichtlich 3. Quartal 2027 durchgeführt.

Wann wird welche Stiege saniert?

  • Ab Winter 2023 Sanierung Stiege 1–4
  • Voraussichtlich ab 3. Quartal 2024 Sanierung Stiege 5–7
  • Voraussichtlich ab 2. Quartal 2025 Sanierung Stiege 8–13
  • Voraussichtlich ab 1. Quartal 2026 Sanierung Stiege 14–18
  • Voraussichtlich ab 3. Quartal 2026 Sanierung Stiege 19–21

Wie genau sind diese Zeitangaben?

Bei einem umfassenden Sanierungsvorhaben kann es zu unvorhergesehenen Verzögerungen im Bauablauf kommen. Daher ist es in weiterer Zukunft umso schwieriger, konkrete Angaben zu machen. Wir sind bemüht, den Zeitplan so exakt wie möglich einzuhalten, bitten Sie jedoch um Verständnis, wenn wir leicht vom Zeitplan abweichen, oder die angegebenen Zeiträume im Verlauf der Sanierung anpassen müssen.

Übersicht Sanierungsmaßnahmen

Warum ist eine Sanierung generell notwendig?

Ihr Gemeindebau in der Thürnlhofstraße ist in die Jahre gekommen. Nun soll er wieder auf den Stand der Zeit gebracht werden: mehr Sicherheit, höherer Wohnkomfort, bessere Energiebilanz und ein strahlend frisches Aussehen wie am ersten Tag.

Welche Maßnahmen werden im Zuge der Sanierung durchgeführt?

  • Energiesparen ist wichtig für die Umwelt und verringert Kosten. Daher werden die Fassade, sowie die oberste Geschoß- und Kellerdecke mit modernen Materialien gedämmt
  • Alte Kunststofffenster werden ersetzt, ebenso Balkontüren, Wohnungseingangs- und Stiegenhaustüren
  • Für die Verbesserung der Barrierefreiheit werden weitere 8 Aufzüge eingebaut
  • Überdachte Müll- und Fahrradräume werden eingerichtet
  • Die Außenanlagen werden erneuert
  • Um Ihren Gemeindebau noch sicherer zu machen, werden Brandschutzmaßnahmen umgesetzt, unter anderem zusätzliche Feuerwehrzufahrten
  • Auch die Parkplatzsituation wird langfristig neu organisiert: Das Parkdeck weicht in weiterer Folge einem Neubau mit ausreichender Anzahl an Tiefgaragenstellplätzen.

Welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit sind geplant?

Zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Thürnlhofstraße ist der Einbau von 8 zusätzlichen Personenaufzügen geplant. Außerdem wird der barrierefreie Zugang zu den Stiegenhäusern hergestellt.

Werden die niedrigen Häuser aufgestockt?

Nein, die Häuser bleiben in der derzeitigen Höhe bestehen.

Sind auch Lärmschutzmaßnahmen geplant?

Nein, konkrete Lärmschutzmaßnahmen, wie der Einbau von Lärmschutzfenstern, sind im Zuge der Sanierung nicht vorgesehen.

Von wann bis wann werden Bauarbeiten durchgeführt?

Die Bauarbeiten werden werktags, von Montag bis Freitag, von 07.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt.

Sind Ausnahmen davon, z.B. Arbeiten am Samstag in Notfällen, möglich?

Arbeiten im Zuge der Sanierung sind Samstag, Sonntag und an Feiertagen vertraglich ausgeschlossen. „Not- bzw. Sofortmaßnahmen“ sind davon natürlich unberührt.

Sanierungsmaßnahmen an den Wohnungen

Was wird in meiner Wohnung gemacht?

Grundsätzlich sind keine Sanierungsmaßnahmen für alle Wohnungen vorgesehen. Jedoch kann es im Zuge des Tausches von Wohnungseingangstüren, oder einem nötigen Tausch der wenigen Kunststofffenster bzw. der wartungsbedürftigen Bestandsfenster zu Arbeiten in einzelnen Wohnungen kommen.

Wie erfahre ich, ob und wann etwas in meiner Wohnung gemacht werden muss?

Sollten Arbeiten in Ihrer Wohnung nötig sein, werden wir Sie rechtzeitig schriftlich informieren.

Kann mein Loggiaverbau während der Sanierung bestehen bleiben?

Ob Ihr Loggiaverbau während der Sanierung bestehen bleiben kann, wird Wiener Wohnen im Einzelfall prüfen. Die Entscheidung hängt u.a. auch von der baulichen Ausführung ab und davon, ob der Loggiaverbau bewilligt ist.

Muss der Keller vor der Sanierung geräumt werden? (wegen Kellerdeckendämmung)

Nein, es müssen nicht alle Keller vor der Sanierung geräumt werden. Abschnittsweise müssen Keller zwar freigeräumt werden, dafür wird es jedoch extra Mieter*inneninformationen geben. Darüber hinaus stellen wir Container zur Verfügung, somit haben Sie die Gelegenheit, Ihren Keller zu entrümpeln.

Türen- und Fenstertausch

Ich habe eine neue Brandschutztüre, muss diese auch getauscht werden?

Wenn die Brandschutztüre nachweislich (mit Prüfvermerk auf Rechnung oder im Zargenbereich) der Norm entspricht, kann sie bestehen bleiben, ansonsten muss sie getauscht werden. Wenn Sie eine entsprechende Brandschutztür haben, teilen Sie uns das bitte mit und wir werden dies berücksichtigen. Zudem wird die Türentischler-Firma, wie auch die Fenster-Firma, den Mieter vorab informieren und einen Termin ausmachen, um sich die Lage im Einzelfall anschauen.

Achtung! Bei Stiegen mit Druckbelüftung werden selbstschließende Türen eingebaut, sonst hätte die Druckbelüftung keine Wirkung!

In den Hochhäusern (Stiegen Nr. 1-4/5-7/14-16/19-21) sind die Türen mit der zentralen Brandrauchentlüftung verbunden. Müssen in den Hochhäusern die Wohnungseingangstüren getauscht werden?

Haben Mieter*innen einbruchsichere Türen und diese entsprechen den Anforderungen an den Brandschutz nicht, müssen auch diese getauscht werden.

Ist die (neue) Brandschutz-Wohnungstür auch einbruchsicher?

Die neuen Türen weisen eine Brandschutzklasse, sowie den Einbruchschutz Widerstandsklasse 3 (WK 3) auf.

Bekomme ich bei Tausch der Wohnungstür auch neue Schlösser und Schlüssel?

Ja, bei Tausch der Wohnungstür bekommen Sie auch ein neues Schloss. In dem Fall werden auch 3 neue Schlüssel ausgehändigt.

Werden Fenster, bei denen Schimmel nicht entfernt werden kann, entfernt?

Dies ist grundsätzlich nicht Teil der Sanierung. Schimmel ist in den meisten Fällen auf falsches Wohnverhalten (Heizen, Lüften) zurückzuführen. Sollte in den Wohnungen/an den Fenstern Schimmel bestehen, melden Sie uns das bitte. Wir betrachten das im Einzelfall und helfen Ihnen gerne.

Können die Badezimmerfenster verkleinert werden?

Generell erfolgt kein Fenstertausch. Es werden lediglich Bestandsfenster gewartet.

Wie lange werden die Arbeiten für Fenster- oder Türentausch voraussichtlich dauern?

Die Arbeiten eines Fenstertausches sollten innerhalb eines Tages und die eines Türentausches innerhalb von zwei Tagen abgeschlossen sein.

Werden Ablüftungen in den Badezimmern eingebaut?

Nein, an den Wohnungen soll, sofern nicht nötig, nichts verändert werden.

Wird es Brandmelder in den Wohnungen geben?

Ein Teil der Mieter*innen hat sich bereits Rauchwarnmelder einbauen lassen. Für die übrigen Mieter*innen wird es im Zuge der Sanierung das Angebot geben, sich ebenfalls Rauchwarnmelder einbauen zu lassen. Genauere Informationen dazu bekommen Sie in einem gesonderten Informationsschreiben.

Balkone und Loggien

Werden die Balkone auf Wunsch auch als Wintergärten oder Loggien verbaut?

Dies ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es ist geplant, dass der ursprüngliche Zustand bei den Balkonen/Loggien wiederhergestellt wird. 

Der Verbau von Loggien und Balkonen wird von Wiener Wohnen bereits seit Jahren nicht mehr genehmigt. Daher werden bei Rückgabe und Neuvermietung der Wohnungen bestehende Loggiaverbauten abgebrochen und in den Urzustand versetzt, um die thermischen Eigenschaften und den Originalzustand der Mietobjekte herzustellen.

Wenn die Loggiaverbauten in gutem Zustand sind, müssen sie nicht entfernt werden. Bei der Sanierung werden in der Fassade Unterkonstruktionen geschaffen, welche es bei Wohnungsrückgabe ermöglichen, die Loggiaverbauten abzubrechen und den Originalzustand herzustellen. Mieter*innen haben in Rücksprache mit Wiener Wohnen die Möglichkeit, ihre Loggiaverbauten im Zuge der Sanierung entfernen zu lassen.
 

Ich habe ein genehmigtes, montiertes Gitter auf der Loggia – muss ich dieses auf eigene Kosten entfernen lassen?

Ja, auf der Loggia montierte Gitter wie Taubennetze, Katzen- oder Fliegengitter müssen für die Durchführung erforderlicher Arbeiten an der Loggia durch den/die Mieter*in entfernt werden. Nach Abschluss der Arbeiten an der Loggia können diese auf eigene Kosten wieder angebracht werden.

Kann ich den eigenen Balkon zu einer Loggia umbauen lassen?

Nein, Wiener Wohnen genehmigt schon seit Jahren keine Verbauten von Loggien und Balkonen mehr. Auch nach der Sanierung kann seitens der Hausverwaltung leider keine Genehmigung für den Loggien-Einbau erteilt werden, da das Stadtbild erhalten bleiben muss.

Werden Taubennetze für die Balkone montiert?

Im Zuge der Sanierung gibt es Taubenschutzmaßnahmen nur für Allgemeinbereiche (hauptsächlich Stiegenhauszugänge). Wohnungsseitige Maßnahmen obliegen den Mieter*innen, werden nicht standardmäßig durchgeführt und müssen von Wiener Wohnen genehmigt werden. Wenn Sie ein Taubennetz installieren lassen möchten, ersuchen Sie bitte um Genehmigung.

SAT-Anlage

Muss ich mein Kabelfernsehen kündigen, wenn die neue SAT-Anlage kommt?

Kabelfernsehen ist von der Installation der neuen SAT-Anlage nicht betroffen. Nur jene Personen, die jetzt SAT-Anlagen auf Balkonen oder in der unmittelbaren Fassade montiert haben, müssen diese demontieren lassen. Der Zeitpunkt der notwendigen Demontage der SAT-Anlagen wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben.

Wird meine SAT-Schüssel bei der Sanierung automatisch an die neue SAT-Anlage angeschlossen?

Bei der Sanierung wird nur eine Lehrverrohrung von den neuen, zentralen SAT-Anlagen am Dach zu den Wohnungen hergestellt. Es werden keine Kabel verlegt, die Montage, Verkabelung und der Anschluss der privaten SAT-Anlage sind Mieter*innensache.

Müssen bestehende SAT Anlagen am Dach dann auf die neue Halterung montiert werden?

Ja, im Zuge der Sanierung müssen alle willkürlich angebrachten SAT-Schüsseln entfernt und zwischengelagert werden (da sie Eigentum des/der Mieter*in sind). Im Anschluss können Sie Ihre SAT-Schüsseln an die neue SAT-Anlage montieren lassen.

Muss ich die SAT-Schüssel vom Balkon auf eigene Kosten am Dach montieren?

Ja, SAT-Schüsseln, sowie sonstige Anbauten am Balkon, müssen Sie selbstständig wegräumen lassen. Dazu werden sie noch einmal rechtzeitig schriftlich aufgefordert. Nach Fertigstellung der neuen zentralen SAT-Anlagen können Sie Ihre SAT-Schüssel dort auf eigene Kosten erneut montieren lassen.

Barrierefreiheit

Werden die neuen Aufzüge im Halbstock stehen bleiben oder direkt auf Ebene der Wohnungstür?

Die neuen Aufzüge halten ebenfalls im Halbstock. Da die neuen Aufzüge den Stiegenhäusern vorgesetzt werden, ist es nicht möglich, dass der Aufzug direkt vor den Türen hält. Dafür müssten Teile der Wohnungen und der bestehenden Stiegenhäuser entfernt werden.

Als Einzellösung für betroffene Personen, die z.B. die Wohnung sonst nicht mehr verlassen könnten, ließe sich ein Treppenlift zur Überbrückung des Halbstocks errichten. Diese Überbrückungshilfen müssten seitens der Mieter*innen beantragt, hergestellt und finanziert werden.

Die Stadt Wien fördert Umbauten für ein barrierefreies Wohnen. Informationen erhalten Sie auf der Homepage.

Wie weit wird der Lift vor das Stiegenhaus gebaut (Ich habe meinen Balkon da und befürchte Lichtbeeinflussung)? Bekomme ich eine Mietzinsminderung, wenn die Belichtung meiner Wohnung eingeschränkt wird?

Die Aufzüge sind im unbedingt erforderlichen Ausmaß, wie baupolizeilich erforderlich, geplant. Die Aufzugskabine wird im Mindestmaß ausgeführt. Eine Einschränkung der Belichtung ist nicht zu erwarten, da diese in rechtem Winkel und nicht rechts und links der Fenster gemessen wird. Somit besteht keine rechtliche Grundlage für eine Mietzinsminderung, da die gesetzlichen baulichen Vorgaben eingehalten werden.

Was ist sonst zur Verbesserung der Barrierefreiheit geplant?

Der Zugang zu den Häusern wird gänzlich barrierefrei. Dieser wird mit einer Rampe versehen und bei Bedarf mit Geländern ergänzt.

Rechtliches und Kosten

Wird sich die Miete durch die Sanierung erhöhen?

Nein, nach Durchrechnung hat sich ergeben, dass die Sanierung mit einer Vorgriffs-Finanzierung, also ohne Mietzinserhöhung, vorgenommen werden kann.

Grünflächen und Außenanlagen

Hat die Sanierung Einfluss auf die bestehenden Bäume?

Auf die bestehende Vegetation wird sowohl in der Planung, als auch in der Bauphase Rücksicht genommen. Sollte es notwendig sein, Bestandsbäume zu entfernen, werden Ersatzpflanzungen vorgenommen.

Wird die Außenbeleuchtung auch getauscht/adaptiert? (da sie derzeit nur nach unten strahlt)

Diese wird auch weiterhin nur nach unten strahlen, damit Mieter*innen nicht gestört werden. Die Beleuchtung der Zugangswege wird nach dem Beleuchtungskonzept der MA33 entsprechend erweitert.

Werden die Außenanlagen neugestaltet? (Schaffung von Sitzgelegenheiten und Spielplätzen)

Grundsätzlich ist im Sanierungskonzept nur die Adaptierung der bestehenden Einrichtungen vorgesehen. Für eine zusätzliche Spielplatzvariante liegt uns derzeit nichts vor. Bänke etc., wären möglich, wenn dementsprechend Mieter*innenwünsche vorliegen.

Sind die Müllräume in Zukunft absperrbar?

Ja, die Müllräume werden versperrbar und überdacht. Es werden 5 Müllräume in Verbindung mit Kinderwagen- und Fahrradstellplätzen geschaffen.

Energie und Wärme

Wird sich an der Wärmeversorgung des Hauses etwas ändern?

Nein, an der aktuellen Wärmeversorgung des Hauses wird sich nichts ändern. Die Sanierung steht unmittelbar bevor und bezieht sich auf das Gebäude. Die Erneuerung der Wärmeversorgung benötigt viel Vorlaufzeit für Planung und Prüfung. Die Sanierung nimmt die Haussubstanz in den Blick, in den Wohnung werden nur minimale Eingriffe vorgenommen.

Es wurde uns mitgeteilt, dass der Gasboiler nicht getauscht werden kann. Kann im Zuge der Sanierung eine Fernwärmeleitung im Zuge der Kellerdeckendämmung eingezogen werden?

Grundsätzlich sind Fernwärmeleitungen vorhanden. Wohnungsseitige Maßnahmen werden im Zuge der Sanierung nur im Mindestmaß ausgeführt. Die Kellerdeckendämmung wird auf der Kellerdecke angebracht und die Leitungen darauf verlegt, es ist also möglich, aber nicht vorgesehen, neue Leitungen zu installieren.

Sicherheit

Wir wohnen im EG und es wurde 2x im Schlafzimmer eingebrochen, können wir nach der Sanierung ein Scherengitter installieren lassen?

Derartige Sonder-Einbauten sind im Einzelfall zu prüfen. Da es sich hierbei um eine bauliche Veränderung handelt, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Bitte stellen Sie daher ein schriftliches Ansuchen an die Kundenbetreuung. 

Kommunikation und Information

Wie bekomme ich weitere Informationen zur Sanierung der Thürnlhofstraße?

Sie können sich jederzeit mit Ihren Fragen an die Service-Nummer 05 75 75 75 wenden.

Während der Sanierung haben Sie werktags die Möglichkeit, sich im Sanierungsbüro vor Ort zu informieren.