114 Ergebnisse zu “wohnung” gefunden:
4. Bezirk: Schäffergasse 10
Die barrierefreie Gestaltung der Wohnhausanlage sowie Gemeinschaftsräume bieten Bewohner*innen einen höheren Wohnkomfort. Die Wohnungen sind mit Fußbodenheizung, Echtholzböden, dreifach verglasten Aluminium-Holz-Fenstern, Außenjalousien und privaten Freiflächen wie Balkonen und Terrassen ausgestattet.
11. Bezirk: Schneidergasse 9
Eckdaten zum Wohnhaus Baujahr: 1928 1 Stiege 10 Wohnungen Besonderheiten: Gebäude unter Denkmalschutz Sanierungszeitraum: Oktober 2022 bis Mai 2024 Was wurde saniert?
16. Bezirk: Mildeplatz 7
Eckdaten zum Wohnhaus Baujahr: 1958-59 1 Stiege 26 Wohnungen und 2 Geschäftslokale Sanierungszeitraum: Juni 2022 bis November 2024 Was wurde saniert?
Allgemein
Unsere Expert*innen melden sich daraufhin für eine Terminvereinbarung zur Besichtigung in Ihrer Wohnung. Weitere Informationen finden Sie unter: Was mache ich bei Schimmel Tipps zu einem guten Wohnklima finden Sie im untenstehenden Dokument.
Sanierung des Georg-Emmerling-Hofs mit dem Stadterneuerungspreis in Gold ausgezeichnet
Im Dachgeschoß wurden 9 zeitgemäße Wohnungen geschaffen. Die Stadt Wien – Wiener Wohnen als Eigentümerin, Neumayer Projektmanagement GmbH als Planerin und Zingl Bau GmbH. als ausführende Baufirma zeichnen für diese erfolgreiche Sanierung verantwortlich.
Vier-Jahreszeiten-Hof in der Bossigasse im 13. Bezirk
Die Wohnhausanlage umfasst 188 Wohnungen, zehn Lokale und fünf Waschküchen, die sich auf insgesamt 18 Stiegen verteilen.
Abgasmessung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Wohnung eine betroffene Gasfeuerstätte hat, fragen Sie den/die Rauchfangkehrer*in.
21. Bezirk: Gebauergasse 10
Eckdaten zum Wohnhaus Baujahr: 1928-30 2 Stiegen 23 Wohnungen Sanierungszeitraum: September 2023 bis Juli 2025 Was wurde saniert?
Nutzung eines Gemeinschaftsraums
Bei der Nutzung des Raumes soll auf alle Mieter*innen der umliegenden Wohnungen Rücksicht genommen werden – bitte keinen unnötigen Lärm oder andere Störungen verursachen.
Mietermitbestimmung
Zusätzlich berücksichtigt das Mitbestimmungsstatut verstärkt die Interessen aller Bewohner*innen einer Wohnhausanlage, auch wenn diese nicht Hauptmieter*innen einer Wohnung sind. Die Funktionsperiode des Mieterbeirats wurde von 3 auf 4 Jahre verlängert, was im Hinblick auf Kontinuität und langfristige Gestaltungsmöglichkeiten eine weitere Verbesserung darstellt.