Ein Garten im Gemeindebau bedeutet Erholung, Freude und Freizeit. Damit alle das Grün genießen können, gibt es einige Regeln. Wenn alle Rücksicht auf ihre Nachbar*innen nehmen, können alle entspannt ihren Garten nutzen.
Dafür notwendig sind Toleranz, Verständnis und klare Regeln und Pflichten, die für alle gelten. Die Gartenordnung ist deshalb genau wie die Hausordnung Teil Ihres Mietvertrags und muss eingehalten werden. Wenn die Mehrheit der Mieter*innen sich einig ist, können die Regeln in manchen Punkten leicht abgeändert werden.
Die Gartenordnung gilt für alle Personen im Garten
Die Gartenordnung ist ein fester Bestandteil Ihres Mietvertrags. Sie muss eingehalten werden. Als Hauptmieter*in sind Sie für alle Verstöße gegen die Gartenordnung verantwortlich und haftbar. Das gilt auch, wenn Ihre Mitbewohner*innen oder Ihre Gäste gegen die Gartenordnung verstoßen.
So gestalten Sie Ihren Garten
Wiener Wohnen hat Regeln für die Gestaltung der Gärten der Mieter*innen entwickelt. Damit die Gärten hübsch aussehen. Aber es gibt noch andere wichtige Dinge:
- Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Nachbar*innen.
- Schützen Sie die Bausubstanz, Mauern und Fundamente dürfen nicht beschädigt werden.
Vorhandene Grenzen und Abgrenzungen im Garten (zum Beispiel Gitter, Zäune und Hecken) dürfen nicht verändert werden.
An den Zäunen und Abgrenzungen aller Art dürfen kein Sichtschutz und keine Abdeckung (zum Beispiel Strohmatten, Holzbretter oder Plastikmaterialien) an- gebracht werden. Das Gesamtbild des Gartens soll nicht gestört werden.
Bei Gärten, die in den öffentlichen Raum reichen, muss immer die Bauordnung beachtet werden. Sie müssen sich immer an die Bauordnung sowie an die Flächen- widmungs- und Bebauungsbestimmungen halten!
Wollen Sie im Garten umbauen, müssen Sie bei Wiener Wohnen nachfragen. Für folgende Änderungen brauchen Sie beispielsweise die schriftliche Genehmigung von Wiener Wohnen:
- eine Gartenhütte aufstellen
- ein aufstellbares Schwimmbecken aufbauen
Feucht-Biotope und Naturpools sind nicht gestattet.
Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag einreichen.
Grundsätzlich dürfen nur Bäume gepflanzt werden, die NICHT dem Wiener Baumschutzgesetz unterliegen. Als Faustregel gilt: Obstbäume ja – alle anderen nein. Am besten, Sie nehmen Kontakt mit Wiener Wohnen auf und fragen nach.
Bedenken Sie, dass Sie für die Pflege der Bäume und Sträucher in ihrem Garten verantwortlich sind, und verzichten Sie lieber auf Pflanzen, die Ihnen buchstäblich „über den Kopf“ wachsen können.
Setzen Sie Ziersträucher nicht zu nah an der Grenze zum Nachbargarten. Bei der Pflege Ihrer Hecken und Sträucher beachten Sie bitte: Wege, Lampen, Verkehrs-zeichen, Hinweistafeln und ähnliche Schilder müssen frei bleiben. Das ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Hecken und Sträucher dürfen nicht höher als 2m werden.
Die 7 Regeln der Gartenordnung
Vermeiden Sie Arbeiten, die viel Lärm, Rauch, Geruch oder Staub verursachen.
Wenn Sie Motorgeräte verwenden, zum Beispiel Rasenmäher: Nehmen Sie auf Ihre Nachbar*innen Rücksicht! Auch sie haben ein Bedürfnis nach Ruhe.
Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Rasenmäher) dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen gar nicht, an Samstagen nur bis 12 Uhr mittags verwenden. Das gilt für ganz Wien.
Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr im gesamten Gemeindebau, auch in Ihrem Garten.
Wenn Sie Rücksicht auf Ihre Nachbar*innen nehmen, dürfen Sie in Ihrem Garten auch grillen.
Gartenabfälle entsorgen Sie in der Biotonne oder bei den Mistplätzen der MA 48. Wenn Sie eigenen Kompost erzeugen möchten, können Sie dafür spezielle Komposter verwenden. Es ist verboten, Gartenabfälle frei im Garten zu lagern oder zu verbrennen. Sie haben Fragen zu Gartenabfällen? Rufen Sie das Misttelefon der MA 48 an unter 01 546 48.
Es ist verboten, Gerümpel oder Kraftfahrzeuge, Autowracks, Wohnanhänger oder ähnliches im Garten abzustellen.
Vor dem ersten Frost im Herbst/ Winter entleeren Sie bitte unbedingt die Wasserleitungen im Garten.
Wenn Sie eine Fassadenbegrünung in Ihrem Garten haben, beachten Sie bitte:
Das Grün an der Fassade darf Ihre Nachbar*innen nicht beeinträchtigen. Sie sind für die Pflege verantwortlich, das bedeutet:
Sie ...
- spannen und lockern die Spanndrähte
- binden an Spanndrähte an
- bewässern
- schneiden Totholz
- düngen
- schneiden Fenster, Regenfallrohre, Blitzschutzeinrichtungen, Antennenkabel, Dachränder, Dachtraufen, Flachdachbegrenzungen, Lüftungsöffnungen und Ähnliches frei.
Schutz für Bäume und Pflanzen in Wien
Bäume sind in Wien besonders geschützt. Es gibt ein eigenes Wiener Baumschutzgesetz. Dieses gilt auch für alle Mieter*innen von Gärten in Gemeindebauten.
Geschützt sind:
- Alle Bäume mit mehr als 40 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe
- Alle Bäume, die laut eines Bescheides gepflanzt wurden
Obstbäume sind nicht geschützt.
Die Mieter*innen müssen alles dafür tun, dass die Bäume in ihren Gärten erhalten bleiben. Zum Beispiel Dürrholz entfernen oder die Fassade freischneiden. Es ist verboten, gesunde Äste von geschützten Bäumen zu schneiden.