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E-Procurement

Die Europäische Kommission hat festgelegt, dass alle Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich ab Oktober 2018 vollständig elektronisch abgewickelt werden müssen. Als Grundlage dafür steht der Stadt Wien und ihren Dienststellen eine die e-Vergabe+ vom ANKÖ zur Verfügung, auf der die Ausschreibungsunterlagen eingereicht und organisiert werden können. Der Vorteil ist, dass Angebote gleich von Anfang an in elektronischer Form zur Verfügung stehen und der Postweg für papiergebundene Angebote entfällt.

Was ist E-Procurement?

Die Verpflichtung zur vollelektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren, dies umfasst grob:

  • Bekanntmachung
  • zur Verfügung Stellung von Ausschreibungsunterlagen
  • Bieteranfragen und deren Beantwortung
  • Abgabe von Angeboten
  • Durchführung der Angebotsöffnung
  • Schriftverkehr mit Bietern während der Angebotsprüfung 
  • Zuschlagsentscheidung
  • Auftrag/Widerruf

Was sind die Vorteile von E-Procurement für die BieterInnen?

  • Eine moderne webbasierte Arbeitsumgebung
  • Einfache Bedienbarkeit
  • Keine Zugangshürden

Bitte beachten Sie auch die §§ 126, 127 und 129 des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018).