Mobile Version aus nicht mehr nachfragen

Aktuelle Fragen zur Betriebskostenabrechnung

Eine Person sitzt an einem Holztisch und unterschreibt mit einem Stift ein mehrseitiges, eng beschriebenes Dokument, vermutlich einen Kauf- oder Mietvertrag für eine Immobilie. Auf dem Tisch befinden sich ein Modellhaus mit rotem Dach, das symbolisch für eine Immobilie steht, ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln, ein Taschenrechner sowie ein Laptop. Diese Gegenstände deuten auf eine formelle Transaktion im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf oder der Finanzierung eines Hauses hin. Die Szene vermittelt einen geschäftlichen, aber persönlichen Moment im Immobilienbereich.
OGH-Urteil

Wiener Wohnen ist eine transparente und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung sehr wichtig. Vorsicht bei juristischen Auskünften in Onlineforen.

Anfang des Jahres hat der Oberste Gerichtshof die Betriebskostenabrechnung einer Salzburger Familie geprüft und entschieden, dass sie den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht. Einerseits wird dieses Urteil seitdem in Fachkreisen diskutiert, andererseits wird auch in Onlineforen darauf Bezug genommen und zum Teil ein falscher Eindruck erweckt: Dass dieses Urteil nämlich ohne weiteres für alle Mieter*innen in Österreich anwendbar ist. Das ist nicht richtig und eine Falschinformation.

Warum ist das so?

Das OGH-Urteil betrifft einen Vertrag im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), bei dem Betriebskosten nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt sind.

Bei Wiener Wohnen unterliegen Mietverträge dem Vollanwendungsbereich des MRG. Die Klauseln zu den Betriebskosten entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Mietrechtsgesetzes (MRG). Daher sind sie gültig und das angesprochene Urteil hat keine Auswirkungen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung?

Allgemeine Informationen zu Betriebskosten finden Sie hier. Wenn bei Ihrer Betriebskostenabrechnung etwas unklar ist, können Sie hier nachlesen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

Wenn Sie konkrete Fragen haben, helfen unsere Kolleg*innen bei der Service-Hotline gerne weiter: 05 75 75 75.