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Verhaltensleitfaden in Zeiten von Corona

Wiener Wohnen Service-Center

Unser Service-Center öffnet ab 28.2. 2022 wieder seine Informationsschalter. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich vorher einen Termin über unsere Service-Nummer (05 75 75 75) ausmachen müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Bleiben Sie gesund!

Einzahlungen an unserem 24-h-Kassenautomaten sind möglich. Bitte beachten Sie, dass es vor allem am Anfang des jeweiligen Monats zu längeren Wartezeiten bei Einzahlungen am 24-h-Kassenautomaten kommen kann! Der Zugang ist mittels Wiener Wohnen Service-Karte möglich. Bitte die Zahlungsdaten oder einen Zahlschein mitnehmen.

Bitte beachten Sie u.a. auf den Spielplätzen in unseren Wohnhausanlagen die geltenden Abstands-Regeln der Bundesregierung. Eltern und Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder die Corona-Regeln einhalten. Wir wünschen eine schöne Zeit auf unseren Spielplätzen!

Um die Gesundheit und Sicherheit der BewohnerInnen und HausbesorgerInnen weiterhin zu schützen ist darauf zu achten, einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen zu halten, Handschuhe zu tragen und Schutzmasken (FFP2) zu verwenden.

Wiener Wohnen richtet weiterhin den Appell an alle Bewohner der 220.000 Wohnungen im Gemeindebau: Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und denken Sie bei all Ihrem Tun immer auch an Ihre Nachbarn. Fragen Sie sich bitte, vor allem wenn Sie älter als 65 sind, was Nachbarn für Sie tun könnten, fragen Sie sich aber bitte auch, vor allem wenn Sie jünger sind, was Sie für andere tun könnten. 

Informationen in anderen Sprachen finden Sie auf folgenden Seiten der Stadt Wien:

Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz:

1. Achten Sie bei der Benutzung von Aufzügen, Waschküchen, Müllraumen sowie in Hauseingangsbereichen darauf, soweit wie möglich auf Distanz zu anderen Menschen zu gehen, empfohlen wird, zwei Meter Abstand zu halten. Wo immer Sie den Abstand nicht einhalten können, tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz (empfohlen werden FFP2-Masken). Achten Sie bei der Benutzung von Aufzügen, Waschküchen, Müllraumen sowie in Hauseingangsbereichen darauf, soweit wie möglich auf Distanz zu anderen Menschen zu gehen, empfohlen wird, mindestens zwei Meter Abstand zu halten.

Bitte beachten Sie auch gerade in dieser Ausnahmesituation, dass diese Räume gemeinsam benutzt werden:

Hinterlassen Sie sie also so, wie Sie sie selbst vorfinden möchten.

Rufen Sie sich bitte auch die wichtigsten Hygienemaßnahmen in Erinnerung:

1. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife.
2. Richtiges Husten und Nießen: Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bedecken, nicht mit den Händen. Entsorgen Sie danach das Papiertaschentuch im Müll.
 

Services, die Wiener Wohnen weiterhin anbietet:

  • Bareinzahlung von Mieten: Für Mieteinzahlungen können die 24-Stunden-Kassenautomaten genutzt werden. Der Zugang ist mittels Wiener Wohnen Service-Karte möglich. Bitte die Zahlungsdaten oder einen Zahlschein mitnehmen.
  • Ratenvereinbarungen: Schon bisher hat Wiener Wohnen MieterInnen in schwierigen finanziellen Notlagen Unterstützung angeboten, damit ein drohender Verlust der Wohnung wegen Mietzinsrückständen abgewendet werden kann. Diesen MieterInnen hat Wiener Wohnen schon bisher Ratenvereinbarungen ermöglicht. Wiener Wohnen ersucht alle MieterInnen, die aufgrund der aktuellen Situation in Zahlungsschwierigkeiten kommen könnten, sich möglichst früh an Wiener Wohnen zu wenden, um die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu sondieren.
  • Bei Wohnungsrückgaben und Wohnungsbesichtigungen steht nach wie vor der Schutz vor möglicher Ansteckung im Vordergrund: daher bitte nur mit Mund-Nasen-Schutz zum Termin kommen.
  • Behebung von Gebrechen: Wiener Wohnen stellt sicher, dass auch weiterhin Gebrechen rasch und zuverlässig behoben werden. Vorrangig werden derzeit Schäden, die die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme sowie Schäden am Abflusssystem und solche, die die Bausubstanz gefährden, bearbeitet.
  • Einsatz von Installateuren: Subunternehmen und Handwerksbetriebe von Wiener Wohnen sind zur Behebung schwerer Gebrechen weiterhin im Einsatz.
  • HausbesorgerInnen: HausbesorgerInnen kümmern sich, dass die Sicherheit weiterhin gewährleistet ist (Licht, Aufzüge, Müllräume). Gebrechen und notwendige Entrümpelungen werden von ihnen gemeldet. 
  • Wiener Wohnen Hausbetreuung: (Hausbesorger NEU): Die MitarbeiterInnen der Wiener Wohnen Hausbetreuung sind ebenso im Einsatz. 

Für Mieterinnen von Geschäftslokalen in unseren Wohnhausanlagen:

Die Bundesregierung hat mit COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungen und COVID-19-Notmaßnahmenverordnungen in ihrer jeweils geltenden Form unter anderem zahlreiche Betretungsverbote normiert.

Da jedoch der Gesetzgeber mit der Verordnung BGBL II Nr. 503/2020 betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), VO Lockdown-Umsatzersatz, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Umsatzersatz vorsieht, kommt ein Mietzinsminderungsrecht bzw. ein gänzlicher Entfall des Mietzinses nach §§ 1104, 1105 ABGB nach eingehender Prüfung nicht in Betracht. Wir erlauben uns daher, Sie auf diese Maßnahme hinzuweisen und davon Gebrauch zu machen.

Sollten Sie keinen Umsatzersatz erhalten, so weisen wir Sie darauf hin, dass es auf Bundesebene auch weitere Unterstützungen wie unter anderem  die Corona-Kurzarbeit, den Härtefallfond, den Fixkostenzuschuss und den Ausfallbonus gibt.

Wiener Wohnen hat großes Verständnis für Ihre durch die Corona-Krise entstandene schwierige finanzielle Situation. Bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen prüfen wir gerne die Möglichkeit einer Ratenzahlung, auch wenn Sie nicht vom Betretungsverbot direkt betroffen sind.