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Zugang zu bestimmten Gemeindewohnungen 2021 auch ohne „Begründeten Wohnbedarf“ möglich

Karl-Marx-Hof

Die Corona-Ausnahmesituation macht sich leider für viele Menschen auch in der Brieftasche bemerkbar. Das Einkommen ist oft weniger geworden, Miete und Rechnungen sind aber noch immer zu zahlen. Die Sonderaktion soll in der schwierigen Corona-Zeit WienerInnen helfen, die ein dringendes Wohnproblem haben.
 
Wiener Wohnen öffnet von Anfang Jänner bis Ende Dezember 2021 den Zugang zu Gemeindewohnungen mit 1- bis 2 Zimmern auch für Menschen, die keinen „Begründeten Wohnbedarf“ vorweisen können. Wohnungssuchende, die also nicht alle Voraussetzungen für ein Wiener Wohn-Ticket mit „Begründetem Wohnbedarf“ erfüllen und unter normalen Umständen daher keinen Zugang in den Gemeindebau hätten, können 2021 jeweils in einem Zeitfenster von drei Monaten trotzdem nach einer Gemeindewohnung suchen. Das Angebot ist ausschließlich auf der Plattform für die Online-Vergabe (Wohnberatung Wien) verfügbar.
 
Im Vordergrund steht bei dieser zeitlich befristeten Aktion, dass dadurch ein dringendes Wohnproblem gelöst werden soll. Zum Beispiel, wenn durch Corona-bedingte Kurzarbeit oder vergleichbare Probleme die hohe Miete für die Privatwohnung nicht mehr finanzierbar ist. Oder wenn aufgrund von Ereignissen privater Natur (z.B. Scheidung/Trennung) akuter Wohnungsbedarf besteht.
 
Die Wohnberatung Wien steht sehr gerne für Informationen und Beratungsgespräche zur Verfügung, in denen geklärt wird, wie und ob von der befristeten Aktion Gebrauch gemacht werden kann. Persönliche Beratung ist aktuell Corona-bedingt nur mit Termin möglich. Termine gibt es unter der Telefonnummer 01 24 111 oder per E-Mail wohnberatung@wohnberatung-wien.at.

Hier erfahren InteressentInnen, ob sie die Grundvoraussetzungen für dieses Wohnungsangebot erfüllen und finden Antworten zu den häufigsten Fragen: Wohnberatung Wien