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Förderungsantrag eines außenliegenden Sonnenschutzes

Die Stadt Wien fördert die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden, Jalousien und Markisen zum Sonnenschutz. Die zuständige Stelle dafür ist die MA 50 (die Magistratsabteilung 50 für Wohnungsverbesserung, Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien).

Wie können Sie eine solche Förderung beantragen?
 

  1. Schicken Sie uns ein Formular für Ansuchen um bauliche Ver- und Abänderungen, dort geben Sie genau an, welche Art von Sonnenschutz Sie beantragen wollen. Das Formular können Sie hier herunterladen. Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular per Post an Stadt Wien - Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien, oder per Mail an kanzlei@wrw.wien.gv.at - Sie erhalten in jedem Fall Nachricht. Kann Ihr Ansuchen genehmigt werden, erhalten Sie von Wiener Wohnen die Bewilligung um bauliche Ver- oder Abänderung. In manchen Fällen ist keine Bewilligung bzw. Montage möglich. Die Gründe dafür können vielfältig sein:
  • Ihre Wohnhausanlage steht kurz vor einer Sanierung oder wird gerade saniert.
  • Die Anbringung des gewünschten Sonnenschutzes ist aufgrund von baulichen Gegebenheiten nicht möglich.   
  • Die Zustimmung anderer Behörden wird nicht erteilt (z.B. die des Bundesdenkmalamts bei Denkmalschutz).
  1. Die Bewilligung ist bei einem eventuellen Förderungsantrag beizulegen und ersetzt die dortige Erklärung des Hauseigentümers.
  2. Sie können diese Bewilligung und die Rechnung (Sie darf bei der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein), sowie bei Fassadenmarkisen einen Qualitätsnachweis der Herstellerin oder des Herstellers in das Online-Formular hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Angaben mit dem Förderungsantrag übereinstimmen müssen, da sonst keine eindeutige Zuordnung hergestellt werden kann.

Die Stadt Wien kann einen einmaligen Zuschuss im Ausmaß von 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro je Wohneinheit, gewähren.

Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock im Infopoint
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.