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Grundvoraussetzungen für Tausch, Wechsel, Zusammenlegung

Bitte beachten Sie: Nur soweit auf den betreffenden Themenseiten nicht anders angegeben, müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen für einen Wohnungstausch, einen Wohnungswechsel, eine Wohnungszusammenlegung und die „Aktion 65 PLUS“ erfüllen:

Welche Grundvoraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Zum Zeitpunkt der Einreichung muss ein mindestens 5-jähriges Hauptmietverhältnis an der Einreichadresse bestehen.
  • Volljährigkeit
  • Vorliegen der Österreichischen Staatsbürgerschaft, EU- oder EWR-Bürger­schaft, Schweizer Staatsbürgerschaft, anerkannter Flüchtling oder „langfristig Aufenthaltsberechtigte bzw. Aufenthaltsberechtigter“ nach dem NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz). Das gilt für InteressentInnen und alle volljährigen Mitziehenden.
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die Hauptmieterin oder der Hauptmieter den  Hauptwohnsitz (ohne Nebenmeldung) in der Wohnung schon mindestens 5 Jahre haben.
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung muss ein mindestens 2-jähriger Hauptwohnsitz aller Mitziehenden (ohne Nebenmeldung) bestehen. Ausnahmen dabei sind Kinder, die seit ihrer Geburt in dieser Wohnung gemeldet sind, sowie Adoptiv-, Pflege- und Obsorgekinder.
  • Unterschreitung der Einkommenshöchstgrenze nach § 11 Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989.
  • Es darf keine mietrechtlichen Bedenken geben.