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Lassen Sie Ihre Gasgeräte warten!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie als Mieterin bzw. als Mieter verpflichtet sind, sämtliche Gasgeräte in Ihrer Wohnung regelmäßig und fachgerecht warten zu lassen. Die regelmäßige Wartung ist im österreichischen Mietrechtsgesetz und der ÖVGW Richtlinie GK71 (Technische Richtlinie für Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen) festgelegt.

Diese Wartungsverpflichtung gilt für

  • Gasdurchlauferhitzer
  • Gasthermen
  • Gasherde und
  • Gasheizgeräte im Allgemeinen.

Neben den Wartungs-, Kontroll- und Überprüfungsarbeiten ist im Besonderen auf die Kontrolle der äußeren Dichtheit der Geräteabsperreinrichtung sowie aller gasführenden Teile zu achten. Die Geräteanschlussleitung zählt zum Gerät und ist ebenfalls einer Prüfung zu unterziehen.

Wartungsintervall

Grundsätzlich sind die Wartungsintervalle von einem Jahr laut Herstellerangaben einzuhalten.                                                                                                                  
Bitte beachten Sie, dass Wartungs- und Überprüfungsarbeiten nur von dafür konzessionierten Fachbetrieben oder ServicetechnikerInnen der Gerätehersteller durchgeführt werden dürfen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit bzw. der Sicherheit aller MieterInnen und zur Abwendung von ernsthaften Schäden am Haus ersuchen wir Sie, Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung und Prüfung von Gasgeräten auf Ihre Kosten nachzukommen. Bedenken Sie außerdem, dass schlecht gewartete Gasgeräte einen wesentlich höheren Gasverbrauch aufweisen und somit höhere Energiekosten verursachen.

Um einen konzessionierten Installateur zu finden, schauen Sie am besten auf der WKO-Seite nach.

Warum müssen Sie Ihre Gasgeräte warten lassen?

Die Wartung und Prüfung von Gasgeräten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die regelmäßige Wartung ist im österreichischen Mietrechtsgesetz und der ÖVGW Richtlinie GK71 (Technische Richtlinie für Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen) festgelegt.

Warum müssen Sie als MieterIn die Kosten dafür übernehmen?

Sie müssen als MieterIn die Kosten für die Wartung Ihrer Gasgeräte übernehmen, da dies im Mietrechtsgesetz so verankert ist.

Was passiert, wenn die Gasgeräte nicht gewartet werden?

Nicht gewartete bzw. geprüfte Gasgeräte stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Wenn etwas passiert, kann es zu Haftungs- und Schadenersatzforderungen kommen. Bedenken Sie bitte außerdem, dass schlecht gewartete Gasgeräte einen wesentlich höheren Gasverbrauch aufweisen und somit höhere Energiekosten verursachen.

In Ihrem Gemeindebau werden Gasüberprüfungen durchgeführt, was machen Sie?

Die von Wiener Wohnen beauftragten Gasüberprüfungen sind unabhängig von den Wartungsarbeiten Ihrer Gasgeräte. Die Wartung und Überprüfung Ihrer Gasgeräte wird von Ihnen beauftragt und dient auch zu Ihrer eigenen Sicherheit.

Wie gehen Sie im Notfall vor?