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Mietzins und Finanzthemen

Häufige Fragen Mietzins und Finanzthemen

Mietzinskonto

Der aktuelle Stand Ihres Mietzinskontos auf einen Blick.

An jedem 5. Kalendertag des Monats.

In unserem Erklärvideo Mein Mietzins wird die Zusammensetzung von dem Mietzins und den Betriebskosten kurz und einfach erklärt.

In der Miete sind die hausseitigen Betriebskosten, also zum Beispiel Müll und Wassergebühren, inkludiert. Verbraucherkosten wie Strom und Gas müssen Sie noch extra bezahlen. Bei manchen Wohnungen sind Barzahlungen für Finanzierungsbeiträge aus Ihrer eigenen Tasche zu zahlen.

Eine Auflistung der einzelnen Betriebskosten finden Sie auf der Wiener Wohnen Webseite unter Betriebskosten.

Wenn Sie bei uns ein SEPA-Lastschrift Mandat anlegen wollen, können sie es entweder online ausfüllen und mittels ihrer Handysignatur unterschreiben, oder ein PDF generieren und es ausgefüllt und unterschrieben

 

  • über unser Kontaktformular oder
  • per Fax (+43 57575 99 58800) oder
  • per Post (Rosa-Fischer-Gasse 2, 1030 Wien) oder
  • per E-Mail (kanzlei-b11@ma06.wien.gv.at) schicken oder es
  • persönlich in unserem Service-Center abgeben.

 

Bitte vergessen Sie nicht, folgende Informationen im Adressfeld auszufüllen:

 

  • Name und Anschrift Hauptmieter*in
  • E-Mailadresse oder Telefonnummer Hauptmieter*in

 

Bitte beachten Sie, dass die Aktivierung ab Eingang des Mandats bis zu 6 Wochen dauern kann. Bitte überprüfen Sie Ihr Konto selbst und zahlen Sie den offenen Betrag gegebenenfalls mit Erlagschein ein, falls das Mandat zur nächsten Mietfälligkeit noch nicht aktiv ist.
 

Wichtig: Wenn Sie im Formular den Punkt „Erweiterung des Umfanges der Lastschrift auf alle Anforderungen von Wiener Wohnen“ ankreuzen, bedeutet dies nicht, dass Sie Wiener Wohnen automatisch ermächtigen, auch bei zukünftig angemieteten Objekten (z.B. Garage, Magazin, Parkplatz) die Miete automatisch einzuziehen. Ein Anruf oder eine E-Mail genügen allerdings, um die Lastschrift auf Ihre neu angemieteten Mietobjekte zu erweitern.

Die Wartezeit kann bis zu 6 Wochen betragen. Bitte überprüfen Sie auf Ihrem Konto, ob die Miete am 5. des Monats abgebucht wird. Bis zur Gültigkeit Ihrer Einziehungsermächtigung müssen Sie Ihren Mietzins wie gewohnt (z.B.: mit Erlagschein) einzahlen.

Ja: Sie müssen das SEPA Lastschriftmandat unterschreiben, sonst ist es ungültig und kann von uns nicht akzeptiert werden. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie auch das Onlineformular unterschreiben müssen, bevor Sie es an uns weiterleiten.

Gültigkeit
Eine SEPA Lastschrift ist gültig, solange die monatliche Miete vollständig von Ihrem Konto abgebucht werden kann.

Lastschrift stornieren
Falls Sie die Einzugsermächtigung beenden möchten, können Sie uns das schriftlich, telefonisch oder persönlich mitteilen. Je nach dem Zeitpunkt Ihrer Mitteilung kann es in Einzelfällen vorkommen, dass systembedingt noch eine Lastschrift letztmalig Ihr Konto belastet.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie die Miete zweimal hintereinander wieder auf Ihr Konto rückbuchen, stellt die Bank aufgrund der dabei anfallenden Spesen den Einzug automatisch ein.

Sie können uns jederzeit über eine unserer Kontaktmöglichkeiten informieren.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass systembedingt eine Lastschrift letztmalig noch ihr Konto belastet.

Kontakt

Zahlung via Online-Banking
Informationen zu den Zahlungsoptionen für das jeweilige Mietobjekt finden Sie unter Mietzinskonto.

Zahlung am Kassenautomaten
Sie können die Miete auch an den Kassenautomaten im Wiener Wohnen Service-Center bar bezahlen. Zugangszeiten und Adresse finden Sie unter Kontakt.

Hinweis: Wenn Sie die Zahlungsfunktion Ihrer Service-Karte habeb freischalten lassen, können Sie auch außerhalb der Zugangszeiten rund um die Uhr auf einen unsere Kassenautomaten zugreifen.

Für einen Bankeinzug können mit den geänderten Daten ein neues SEPA Lastschrift Mandat erteilen.

Nach aktuellem Zahlungsverzugsgesetz ist Ihre Miete mit dem 5. Kalendertag jedes Monats fällig. Diese Regelung gilt auch für Parkplätze, Garagen, Lokale, Magazine und sonstige Mietobjekte.

Eine Delogierung ist die Zwangsräumung einer Wohnung. Diese findet statt, wenn ein Gericht der Aufkündigung eines Mietverhältnisses zugestimmt hat. Gründe dafür können sein: Nichtbezahlung der Miete, Nichtbenützung, Untervermietung, etc.

Gerichtliche Räumungsklage
Wenn die Miete nach zwei Monaten trotz Zahlungserinnerung und Mahnung nicht bzw. nur teilweise bezahlt wurde, kann Wiener Wohnen eine Räumungsklage beim Gericht einbringen.

Bei Zahlung vor dem Gerichtstermin
Bezahlen Sie vor diesem Termin den gesamten Rückstand inkl. der nach der Klagseinbringung anfallenden Mieten sowie die Gerichtskosten, wird bei der Verhandlung ein „Ruhen“ vereinbart. Das bedeutet: Die Räumungsklage ist damit abgewendet.

Bei Nichtzahlung
Werden die offenen Mieten nicht bezahlt, begehrt Wiener Wohnen ein Urteil oder einen Vergleich vom Gericht. Danach kann Wiener Wohnen bei Nichtzahlung bzw. beim Nichtzustandekommen einer anderen Zahlungsvereinbarung einen Antrag auf die zwangsweise Räumung (Delogierung) stellen. Dies kann zum Verlust des Mietobjektes (Wohnung, Lokal, Magazin, Garage) führen.

Hilfe zum Thema
Unsere Mitarbeiter*innen können Ihnen Hilfestellung zum Thema geben. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Service-Nummer unter +43 5 75 75 75 und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung:
Das Guthaben wird automatisch von der nächsten Monatsmiete abgezogen. Sollte das Guthaben höher als die nächste Monatsmiete sein, wird der Rest automatisch an Sie ausbezahlt.

Guthaben aus anderen Gründen:
Ihr Guthaben wird automatisch von der nächsten Monatsmiete abgezogen. Sollten Sie eine Auszahlung wünschen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei Wiener Wohnen. Sie können den Betrag auf Ihr angegebenes Konto überweisen lassen.

Die Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung des Vorjahres senden wir Ihnen bis 30. Juni des aktuellen Jahres per Post.
Guthaben oder Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung beziehen sich immer auf die derzeitigen Mieter*innen. Stichtag hierfür ist der 1. August des laufenden Jahres.
Mehr Informationen finden Sie unter Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung .

Alle wichtigen Informationen bzw. Rechtsvorschriften zum Thema Mietzinsgesetz finden Sie unter § 21 Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben, § 22 Auslagen für die Verwaltung, § 23 Beitrag für Hausbesorgerarbeiten sowie § 24 Anteil an besonderen Aufwendungen des Mietrechtsgesetzes (Stand: 17.03.2020).

Um eine Ratenvereinbarung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an unsere Service-Nummer +43 5 75 75 75 und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Bitte beachten Sie: Ein Beratungstermin erfolgt erst nach telefonischer Rücksprache.

Die Gründe für einen Mietzinsrückstand können sehr unterschiedlich sein. Folgende Ansprechpartner*innen können Ihnen weiterhelfen:

MA 40 – Sozial- und Gesundheitsrecht
Die MA 40 bietet Hilfe bei keinem oder einem sehr geringen Einkommen (Mindestsicherung) und hilft auch bei bestimmten Voraussetzungen auch durch eine Mietbeihilfe. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Förderung in besonderen Lebenslagen.
Kontakt: +43 1 40 00 80 40

MA 50 – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für Mietrechtssachen
Je nach Haushaltsgröße, Haushaltseinkommen, Wohnungsgröße und Wohnungsaufwand, bietet die Stadt Wien Unterstützung in Form einer Wohnbeihilfe.
Kontakt: +43 1 40 00 74 88 0

Fonds Soziales Wien
Eine kostenlose Beratung für in Wien wohnende verschuldete Privatpersonen hilft bei rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und Lösungsmöglichkeiten.
Kontakt: +43 1 33 08 73 5

Informationen zur Wohnbeihilfe finden Sie auf der Webseite der Stadt Wien unter Wohnbeihilfe-Antrag.

Wo kann ich einzahlen?
Es befinden sich 4 Kassenautomaten im Wiener Wohnen Service-Center. Während der regulären Öffnungszeiten des Service-Centers können Sie alle 4 Kassenautomaten benutzen. Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen einer der Automaten 24 Stunden, 7 Tage die Woche zur Verfügung.

Wie funktioniert die Einzahlung?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie dort Geld einzahlen können:
1. Mit einer freigeschalteten Wiener Wohnen Service-Karte
2. Mit Ihrem Erlagschein mit QR-Code
3. Mit einer Kassenkarte – diese ist zu den Öffnungszeiten des Wiener Wohnen Service-Centers am Empfang erhältlich