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Betriebskosten-/Hauptmietzinsabrechnung

Mein Mietbereich Mietzinskonto Betriebskosten-/Hauptmietzinsabrechnung

Allgemeine Informationen zur Abrechnung

Bis spätestens 30. Juni jeden Jahres müssen alle Mieter*innen die Betriebskosten-
abrechnung von ihrer Hausverwaltung erhalten. Das gilt selbstverständlich auch für die Mieter*innen von Wiener Wohnen.

Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung
Guthaben werden von der Augustmiete abgezogen. Sollte das Guthaben höher sein als die Augustmiete, wird die Differenz ausbezahlt.

Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung
Die Nachforderung wird auf fünf Monatsraten (von August bis Dezember) verteilt.

Wichtig: Die Abrechnung des Hauptmietzinses hat keinen direkten Einfluss auf Ihren weiteren Mietzins.

Guthaben und Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung beziehen sich auf die derzeitige Mieterin bzw. den derzeitigen Mieter.
Es ist entscheidend, wer am 1. August des Jahres das aufrechte Mietverhältnis mit Wiener Wohnen hat. Diese Person erhält das Guthaben oder muss die Nachzahlung leisten. Dies wurde 1985 vom Obersten Gerichtshof so entschieden.

Sie erhalten von uns die Kurzfassung der Abrechnung. Eine Langfassung finden Sie bei Ihrer Hausbesorgerin bzw. bei Ihrem Hausbesorger. Sollte es in Ihrer Wohnhausanlage keine Hausbesorgerin bzw. keinen Hausbesorger geben, liegt die Langfassung für Sie in unserem Service-Center bereit.


Auf Wunsch können Sie die Originalrechnungen innerhalb von sechs Monaten ab Abrechnung einsehen und kontrollieren. Bitte um telefonische Terminvereinbarung. Wenn Sie eine eigene Langfassung haben möchten, können Sie diese um 13,08 Euro bei unserer Service-Nummer bestellen.

Betriebskosten

Die Miete in unseren Gemeindebauten setzt sich aus folgenden vier Punkten zusammen:

  1. Hauptmietzins
  2. Betriebskosten
  3. Besonderen Aufwendungen
  4. Umsatzsteuer


Die Posten, die in der Betriebskostenabrechnung enthalten sein dürfen, sind vollständig im Mietrechtsgesetz verankert. Es dürfen den MieterInnen keine anderen Kosten als Betriebskosten weiterverrechnet werden.

  • Wasserkosten (Wasserverbrauch)
  • Kanalgebühren (Abwassergebühren)
  • Müllabfuhr
  • Entrümpelungen (von Gegenständen, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist)
  • Rauchfangkehrung
  • Schädlingsbekämpfung (z.B.: Ratten- oder Schabenbekämpfung)
  • Strom (für die Außenbeleuchtung, für das Stiegenhaus, für Gemeinschaftseinrichtungen)
  • Gas (Gaswaschküchen)
  • Versicherung (z.B.: Brand, Haftpflicht)
  • Öffentliche-Abgaben (z.B.: Grundsteuer)
  • HausbesorgerInnenkosten (z.B.: Reinigung, Schneeräumung)
  • Verwaltungskosten 
  • Gartenbetreuung (Baumschnitt, gießen, mähen)
  • Aufzugskosten (Wartung)
  • Kosten der Behebung von Rohrbrüchen
  • Kosten der Erneuerung von Steigleitungen
  • Wasser und Kanalanschlusskosten
  • Ausgaben für Reparatur- und Erhaltungsarbeiten
  • Die Kosten für die Ausschleifung eines Kamins
  • Entrümpelungskosten von Gegenständen, deren Herkunft einer Mieterin oder einem Mieter zuordenbar sind
  • Portokosten oder Bankspesen

Fälligkeit Mietzins

Ihre Miete ist mit dem 5. Kalendertag jedes Monats fällig. 
Haben Sie einen Einziehungsauftrag bzw. einen Abbuchungsauftrag für die Bezahlung Ihres Mietzinses, so bucht Wiener Wohnen die Miete am 5. Kalendertag des jeweiligen Monats automatisch ab.

Zahlscheine müssen ebenfalls bis zum 5. Kalendertag jedes Monats einbezahlt werden.

Diese Regelung gilt auch für die Miete von Parkplätzen, Garagen, Lokalen, Magazinen und sonstigen Mietobjekten.