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Betriebskostenabrechnung 2026

Aktuelles Neuigkeiten Neues aus dem Gemeindebau Abrechnung 2026

16. April 2026

Eine Illustration von einem jungen Mann, der an einem Tisch sitzt.
Eine Illustration von einem jungen Mann, der an einem Tisch sitzt.

Betriebskosten im Überblick

Jedes Jahr im Frühjahr erstellen wir die Abrechnung der Betriebskosten und besonderen Aufwendungen für das vergangene Jahr. Die Betriebskosten umfassen laufende Ausgaben für den Betrieb eines Wohnhauses. 

 

Dazu zählen unter anderem Kosten für Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Reinigung sowie der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen wie Aufzügen oder Grünflächen. Welche Kosten als Betriebskosten verrechnet werden dürfen, ist gesetzlich im Mietrechtsgesetz geregelt.

 

Die Betriebskosten werden monatlich als Akontozahlung vorgeschrieben. Einmal im Jahr erfolgt die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten für das vergangene Kalenderjahr. Diese Abrechnung muss bis spätestens Ende Juni erfolgen.

Nachforderung oder Gutschrift

In der Abrechnung werden die geleisteten Akontozahlungen den tatsächlichen Betriebskosten gegenübergestellt.

 

  • Wurden mehr Akontozahlungen geleistet als Kosten angefallen sind, ergibt sich eine Gutschrift.
  • Waren die tatsächlichen Kosten höher, kommt es zu einer Nachforderung.

 

Die endgültige Abrechnung der Betriebskosten und der besonderen Aufwendungen 2025 erhalten Sie bis Ende Juni.  Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.