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Alles rund ums Thema Betriebskosten

Aktuelles Neuigkeiten Neues aus dem Gemeindebau Betriebskosten

16. April 2026

Damit Sie alle notwendigen Informationen haben, finden Sie hier aktuelle Informationen rund um die neuen Betriebskosten-Vorschreibungen sowie Hauptmietzins- & Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr.

Betriebskosten im Überblick

Der Gesamtmietzins setzt sich zusammen aus Hauptmietzins, Betriebskosten und besonderen Aufwendungen. 

 

Die Betriebskosten umfassen laufende Ausgaben für den Betrieb eines Wohnhauses. Dazu zählen unter anderem Kosten für Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Reinigung, Schädlingsbekämpfung oder Entrümpelung. Welche Kosten als Betriebskosten verrechnet werden dürfen, ist gesetzlich im Mietrechtsgesetz geregelt.

 

Die Höhe dieser Kosten kann Wiener Wohnen nicht beeinflussen und sie hängen auch von den Mieter*innen selbst ab. Müssen zum Beispiel mehr Entrümpelungen organisiert werden, wirkt sich das auf die Betriebskosten aus.

Ein Vorschaubild mit grünem Hintergrund und dem Text "Informationen zu Hauptmietzins- und Betriebskostenabrechnung". Links oben ist das Logo von Stadt Wien - Wiener Wohnen zu sehen.

Betriebskosten-Vorschreibung

Die Betriebskosten werden monatlich als Akontozahlung vorgeschrieben. Eine Akontozahlung ist eine Vorauszahlung, bei der ein Teil des Gesamtbetrags schon vor der endgültigen Abrechnung bezahlt wird.

 

Basis für die Voraus-Berechnung (Akontozahlung) der Betriebskosten 2026 sind die abgerechneten Gesamtkosten aus dem Jahr 2025 und die zu erwartenden Kosten zum Beispiel für Wasser, Abwasser, Müll oder die Kosten für Hausbesorger*innen und Hausbetreuung. 

 

Die neue Vorschreibung gilt rückwirkend ab 01. Jänner 2026. Das heißt: Wenn Sie in den ersten Monaten des neuen Jahres zu viel bezahlt haben, bekommen Sie eine Gutschrift. Wenn zu wenig bezahlt wurde, kommt es zu einer Nachzahlung. Die Info zur neuen Betriebskosten-Vorschreibung erhalten Sie jedes Jahr im Frühling.

Gutschrift oder Nachforderung

Die Abrechnung anhand aller tatsächlich angefallenen Kosten erfolgt immer im Folgejahr bis Ende Juni. In der Abrechnung werden die geleisteten Akontozahlungen den tatsächlichen Betriebskosten gegenübergestellt. Dann kann es zu Gutschriften oder Nachforderungen kommen. 

 

  • Wurden mehr Akontozahlungen geleistet als Kosten angefallen sind, ergibt sich eine Gutschrift.
  • Waren die tatsächlichen Kosten höher, kommt es zu einer Nachforderung.

 

Weitere Informationen zur Abrechnung finden Sie hier.