Neue Rollatoren-Parkplätze im Gemeindebau

Täglich sind viele Seniorinnen und Senioren im Alltag auf ihre Gehhilfe angewiesen. Jedoch kann nicht jeder Rollator in der eigenen Wohnung untergebracht werden. Durch die geltenden Brandschutzbestimmungen war es nicht immer möglich, dass die Gehhilfen beispielsweise im Stiegenhaus untergebracht werden konnten, denn abgestellte Rollatoren könnten die Fluchtwege blockieren. Und sollte es einmal zu einem Brand oder einer starken Rauchentwicklung des Stiegenhauses kommen, zählt jede Minute für die BewohnerInnen, um unbeschadet ins Freie gelangen zu können.
Wiener Wohnen unterstützt daher Seniorinnen und Senioren, die keinen stufenlosen Zugang zu ihrer Wohnungstüre- und somit keine Möglichkeit haben, ihre Gehhilfe bis in die eigene Gemeindewohnung zu bringen. Betroffene MieterInnen können eine kostenlose Abstellgenehmigung bei Wiener Wohnen beantragen, gemeinsam wird dann nach einem geeigneten Abstellplatz im Haus gesucht, der auch den Brandschutzbestimmungen entspricht.
Damit der genehmigte Abstellplatz in der Folge nicht verstellt wird, wird der Standplatz von Wiener Wohnen mit einem Nummernschild versehen und eine Halterung zur Befestigung des Rollators montiert. Die Gehhilfe selbst bekommt ebenfalls ein Nummernschild um sicherzustellen, dass nur dieser Rollator am vorgesehenen "Parkplatz" abgestellt wird. Für die Seniorinnen und Senioren fallen dabei keine Kosten an.
Mieterinnen und Mieter, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind und keinen stufenlosen Zugang zur Wohnung haben, können sich für weitere Informationen an die Service-Nummer 05 75 75 75 wenden. Das Formular zum Ansuchen eines Rollator-Abstellplatzes können Sie hier downloaden: