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Übersiedlungsratgeber

Zwei Männer sitzen mit Umzugskartons in einem Gemeindebau.
Umzugsratgeber

Bei einem Wohnungswechsel gibt es viele organisatorische Dinge zu berücksichtigen. Damit Sie bei Ihrem Umzug den Überblick behalten und nichts vergessen, fassen wir die wichtigsten Schritte hier für Sie zusammen. Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen Zeit zu sparen und wichtige AnsprechpartnerInnen zu finden.

Was muss ich beim Auszug aus meiner alten Wohnung beachten?

Kündigen Sie rechtzeitig Ihren Mietvertrag

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt laut Mietrechtsgesetz einen Monat, jeweils zum letzten Kalendertag des Monats. Wenn Sie also beispielsweise Ihren Mietvertrag mit 30. September kündigen möchten, müssen Sie uns die Kündigung bis spätestens 31. August mitteilen.

Lassen Sie uns dazu rechtzeitig ein formloses Kündigungsschreiben (mit Ihren Personendaten, Angabe der neuen Adresse, der neuen Telefonnummer und Datum der Kündigung) per Post oder persönlich zukommen.

Räumen Sie alle Ihre Möbeln bis zum Übergabetermin aus

  • Entfernen Sie sämtliche Einrichtungsgegenstände (inkl. Abwaschunterbaukasten, Beleuchtungskörper, Internetmodems und SAT-Anlagen).
  • Bringen Sie alle Einbaumöbel aus der Wohnung.
  • Entfernen Sie bitte alle durch Sie angebrachten Bodenbeläge, die über bestehende Bodenbeläge verlegt wurden, sowie Wand und Deckenverkleidungen aus der Wohnung.

Beheben Sie alle Schäden, die über die normale Abwohnung hinausgehen

Das bei dem Bezug Ihrer Wohnung übernommene Inventar (wie z.B.: WC-Anlage oder Heizung) muss funktionstüchtig sein, sollte das nicht der Fall sein, werden auf Ihre Kosten die Schäden behoben. Ihre NachmieterInnen wollen ja schließlich auch in eine schöne Wohnung einziehen.

Es kann für Sie allerdings kostengünstiger sein, wenn Sie die erforderlichen Arbeiten selbst beauftragen. (z.B.: den Ersatz eines kaputten Türglases).

Alle Details können Sie in unserem Kapitel Mängel nachlesen.

 

Räumen Sie Ihr Kellerabteil

  • Versperren Sie Ihr Kellerabteil, nachdem Sie es ausgeräumt haben.
  • Beschriften Sie Ihr Kellerabteil mit Angabe der Türnummer Ihrer Wohnung.

Melden Sie Strom, Gas, Telefon, Fernwärme, Telekabel und Ihren Miet-Einziehungsauftrag ab

  • Sorgen Sie für die rechtzeitige Ablesung von Heizung, Strom- und Gaszähler.
  • Vergessen Sie nicht den Bezug von Strom, Gas, Telefon, Fernwärme, Telekabel und Internet mit der Rückgabe der Wohnung an uns abzumelden.
  • Beauftragen Sie rechtzeitig Ihre Bank mit der Einstellung des Mietzins-Einziehungsauftrages.
  • Vergessen Sie nicht Ihre Zeitungsabonnements zu kündigen.

Geben Sie alle Schlüssel und Prüfberichte ab

  • Geben Sie zu dem mit uns vereinbarten Wohnungsübergabetermin alle vorhandenen Schlüssel (Wohnungs-, Haustor-, Postkasten-, Kellerschlüssel) und die Sperrkarte ab.
  • Fehlende Schlüssel müssen Sie ersetzen.
  • Geben Sie bitte auch das Anlagenbuch und den Prüfbericht der elektrischen Anlage, sofern Sie diese von uns bekommen haben, zurück.

Wenn Sie in Österreich eine Wohnung aufgeben wollen, sind Sie dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von drei Tagen an- bzw. abzumelden.

Wie melden Sie Ihren alten Wohnsitz ab, bzw. Ihren neuen Wohnsitz an?

Was muss ich beim Einzug in meine neue Wohnung beachten?