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Ablöse

Ein Mann trägt ein Fenster in einen Gemeindebauhof.
Ablöse bei der Wohnungsrückgabe

Investitionen und Ablöse bei der Wohnungsrückgabe

Sie können für bestimmte Investitionen, die Sie getätigt haben von uns eine Ablöse bekommen. Heben Sie daher alle Rechnungen auf und übermitteln Sie uns diese gemeinsam mit dem Formular. Servicerechnungen erkennen wir für die Ablöse nicht an.

Wie hoch ist die Investitionsablöse?

Die Höhe der Ablöse wird so berechnet: Rechnungsbetrag minus die jährliche Abschreibung.

Die Höhe der Abschreibung beträgt:

  • Bei Heizungen, Leitungsarbeiten, Badezimmer, Fußböden: 10 Prozent pro Jahr
  • Bei anderen Investitionen (zum Beispiel nicht geförderte Fenster): 5 Prozent pro Jahr
  • Bei geförderten Investitionen: nach der Laufzeit der Förderung, z.B. 10 Jahre Förderung = 10 Prozent pro Jahr

Von der errechneten Ablöse werden noch offene Mietzahlungen, Gerichtskosten, Reparaturen oder ähnliches abgezogen, wenn dies nötig ist.

Wiener Wohnen wird Ihnen die mögliche Ablöse errechnen und mitteilen.

Wofür gibt es eine Ablöse?

Eine Ablöse gibt es grundsätzlich dafür, wenn die Ausstattungskategorie Ihrer Wohnung verbessert wird. Ihre Wohnung wird beispielsweise von Kategorie C auf B angehoben. Das passiert durch...

  • Einbau eines zeitgemäßen Badezimmers
  • Einbau einer Heizung
  • Erneuerung der Fenster
  • Erneuerung einer Wohnungseingangstür

Wofür gibt es keine Ablöse?

  • Für Geräte und Inventargegenstände, die sich in unserem Eigentum befinden und die bei Mietvertragsabschluss in Ihrer Wohnung vorhanden waren. Ein Herd, Armaturen und Sanitäreinrichtungen werden also nicht abgelöst.
  • Für Waschmaschinen, Kühlschränke und Geschirrspüler
  • Für Möbel und Teppiche
  • Für Jalousien, Vorhänge, Tapeten
  • Für Fernsehantennen, Kabelfernseh- und Telefonanschluss, Internet-Modem bzw. Sat-Anlage
  • Einbaumöbel
  • Blumenkästen

Gibt es Fristen bei Ablöseforderungen?

Bei der einvernehmlichen Auflösung des Mietvertrages: Nach Abschluss der Vereinbarung bzw. nach Zustellung der Aufkündigung an uns, haben Sie 14 Tage Zeit, Ihren Anspruch auf eine Ablöse geltend zu machen. Als Voraussetzung für einen Anspruch gilt die Vorlage der Originalrechnungen mit den Zahlungsbestätigungen der ausführenden Firmen.
Ab dem 15. Tag nach der einvernehmlichen Auflösung werden Ihre Ansprüche oder nachträglich vorgelegte Rechnungen zurückgewiesen, da solche Investitionsablösen laut Mietrechtsgesetz verspätet sind.