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Soziale Wohnungsvergabe

Ein Rollstuhlfahrer lässt in einem Gemeindebauhof einen Drachen steigen.
Rollstuhlfahrer im Gemeindebau

Wie kann ich mich für eine Gemeindewohnung bewerben, wenn ich in einer betreuten Wohnform wohne?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben seit zumindest fünf Jahren Ihren Lebensmittelpunkt in Wien und Sie und alle Personen, die mit Ihnen in eine unserer Wohnungen mitziehen wollen, sind zumindest die letzten zwei Jahre durchgehend in Wien haupt- oder als obdachlos (laut Eintrag im Zentralen Melderegister) gemeldet.
  • Sie und alle volljährigen mitziehenden Personen haben entweder die österreichische, eine EU-, eine Schweizer Staatsbürgerschaft, den Reisepass eines EWR-Landes (Norwegen, Lichtenstein, Island) oder einen Status als anerkannter Flüchtling bzw. eine langfristige Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
  • Sie sind ehemalige/r GemeindemieterIn. Dann darf kein Mietzinsrückstand bestehen.
  • Sie müssen in einer betreuten Wohnform untergebracht sein oder
  • von einer sozialen Einrichtung betreut werden.

Wo reiche ich meinen Antrag ein?

Wenn Sie in einer betreuten Wohnform untergebracht sind, erfolgt die Antragstellung für eine Wohnung direkt über die betreuende Einrichtung bei der Sozialen Wohnungsvergabe. Bei dieser Soforthilfe handelt es sich um einmalige Angebote von Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen in Ausnahmefällen bei kinderreichen Familien um Drei-Zimmer-Wohnungen oft auch einfacher Ausstattung. Die Wohnungen können auch Kategorie C sein, das heißt, sie sind günstiger, haben aber kein Bad und auch keine Heizung. MieterInnen können (nach einem entsprechenden Antrag) diese Wohnungen selbst umbauen. Diese Verbesserungen werden von der Stadt Wien (MA 50) zahlreich gefördert.

Wer beurteilt meinen Antrag?

Ihr Ansuchen wird bei der Sozialen Wohnungsvergabe geprüft. Dort wird auch über Ansuchen entschieden. Die betreuende Einrichtung wird schriftlich über die Entscheidung informiert. Vom Einlangen des Ansuchens bis zur schriftlichen Entscheidung, ob Sie eine Wohnung bekommen oder nicht, vergehen maximal 2 Wochen.

Welche Möglichkeiten habe ich als Obdachloser?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie sind ohne Selbstverschulden obdachlos.
  • Sie sind unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht.
  • Sie können Ihr Wohnungsproblem nicht selbst lösen.
  • Sie erfüllen nachfolgende Grundvoraussetzungen.

Welche Grundvoraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie führen seit zumindest fünf Jahren Ihren Lebensmittelpunkt in Wien und Sie und alle Personen, die mit Ihnen in eine unserer Wohnungen mitziehen wollen, sind zumindest die letzten zwei Jahre durchgehend in Wien haupt- oder als obdachlos (laut Eintrag im Zentralen Melderegister) gemeldet.
  • Sie und alle volljährigen mitziehenden Personen haben entweder die österreichische, eine EU-, eine Schweizer Staatsbürgerschaft, den Reisepass eines EWR-Landes (Norwegen, Lichtenstein, Island) oder einen Status als anerkannter Flüchtling bzw. eine langfristige Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
  • Sie sind ehemalige/r GemeindemieterIn. Dann darf kein Mietzinsrückstand bestehen.

Wo reiche ich meinen Antrag ein?

  • Sie sind obdachlos: Wenn Sie obdachlos sind und zumindest seit fünf Jahren Ihren Lebensmittelpunkt in Wien führen (dabei müssen Sie zumindest die letzten 2 Jahre durchgehend in Wien als obdachlos gemeldet gewesen sein), dann stellen Sie Ihren Antrag in der Wohnberatung Wien. In diesem Fall erfolgt eine Weiterleitung an die Soziale Wohnungsvergabe.
  • Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht: Wenn Sie von Obdachlosigkeit bedroht sind (durch Scheidung, Trennung von Ihrer/Ihrem LebensgefährtIn oder gerichtlich belegter bevorstehender Delogierung) und seit zumindest fünf Jahren Ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben (und die letzten 2 Jahre davon durchgehend in Wien hauptgemeldet sind), dann stellen Sie Ihren Antrag in der Wohnberatung Wien. In diesem Fall erfolgt eine Weiterleitung an die Soziale Wohnungsvergabe.
  • Sie haben ihren Lebensmittelpunkt nicht 5 Jahre in Wien: Wenn Sie obdachlos oder von der Obdachlosigkeit bedroht sind und ihren Lebenmittelpunkt nicht 5 Jahre in Wien haben (und die letzten zwei davon nicht durchgehend in Wien hauptgemeldet sind), dann stellen Sie Ihren Antrag ebenfalls in der Wohnberatung Wien. In diesem Fall ist keine Weiterleitung an die Soziale Wohnungsvergabe möglich.

Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich dafür?

  • Ihren aktuellen Mietvertrag
  • Ihren aktuellen Einkommensnachweis (AMS-Bezug, Sozialhilfe, Einkommen...)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • E-Card
  • (bei Delogierung): gerichtlicher Nachweis der bevorstehenden Wohnungsräumung
  • (bei Scheidung): rechtskräftiger Scheidungsbeschluss und -vergleich
  • Meldebestätigung

Wann sind Sie von Obdachlosigkeit bedroht?

Wenn Sie wegen eines Scheidungsvergleichs Ihre Wohnung verlassen müssen:

Sie müssen seit zumindest fünf Jahren Ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben (und die letzten 2 Jahre davon durchgehend in Wien hauptgemeldet gewesen sein).

Welche Unterlagen brauchen wir dann von Ihnen?

  • Einen rechtskräftigen Scheidungsbeschluss
  • Einen rechtskräftigen Scheidungsvergleich

Wenn Sie wegen einer Trennung von Ihrem/Ihrer LebenspartnerIn Ihre Wohnung verlassen müssen.

Sie müssen seit zumindest fünf Jahren Ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben (und die letzten 2 Jahre davon durchgehend in Wien hauptgemeldet gewesen sein).

Welche Unterlagen brauchen wir dann von Ihnen?

  • (wenn Kinder vorhanden sind:) Alimentenvereinbarung von der MA 11
  • (falls vorhanden:) Unterhalt an ehemalige/n LebenspartnerIn

Wenn Sie wegen einer Delogierung Ihre Wohnung verlassen müssen

Sie müssen seit zumindest fünf Jahren Ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben (und die letzten 2 Jahre davon durchgehend in Wien hauptgemeldet gewesen sein).

Welche Unterlagen brauchen wir dann von Ihnen?

  • Ein rechtskräftiges Räumungsurteil
  • (falls vorhanden:) Eine Bewilligung zur zwangsweisen Räumung
  • Ein Versäumungsurteil
  • (bei einer Zwangsversteigerung:) Eine Bestätigung über Kredithöhe, Restschuldenbestätigung
  • (bei befristeten Mietverträgen:) Übergabeauftrag

Was passiert mit meinem Antrag?

Ihr Antrag wird von einem Expertenkreis geprüft. Von Ihrer Antragstellung bei der Wohnberatung Wien bis zur schriftlichen Entscheidung, ob Sie eine Wohnung bekommen oder nicht vergeht maximal ein Monat.

Im Falle einer positiven Lösungsmöglichkeit erfolgt ein einmaliges Wohnungsangebot. Im Rahmen dieser Soforthilfe werden Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen angeboten, in Ausnahmefällen bei kinderreichen Familien auch Drei-Zimmer-Wohnung, oft auch einfacherer Ausstattung. Die Wohnungen können auch Kategorie C sein, das heißt, sie sind günstiger, haben aber kein Bad und auch keine Heizung. MieterInnen können (nach einem entsprechenden Antrag) diese Wohnungen selbst umbauen. Diese Verbesserungen werden von der Stadt Wien (MA 50) zahlreich gefördert.