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Häufig gestellte Fragen - FAQs

Ein Ehepaar sitzt auf dem Balkon und stellt einem jungen Mann eine Frage.
Häufig gestellte Frage

Wir haben die wichtigsten FAQs hier für Sie zusammengestellt: Sollten trotzdem noch ein paar Ihrer Fragen offen bleiben, scheuen Sie sich nicht davor, sich persönlich unter 05 75 75 75 rund um die Uhr bei uns zu melden. Wir nehmen uns ausführlich und gerne für Sie Zeit, um alle Ihre Fragen zu beantworten.

Alle Fragen rund um das Thema Wohnungsvergabe werden Ihnen auf der Seite der Wohnberatung-Wien beantwortet.

Wo kann ich mich für ein Lokal, für eine Ordination oder ein Magazin anmelden?

Wenn Sie in unserer Geschäftslokalsucheein freies Lokal, eine Ordination oder ein Magazin, das Sie mieten wollen, gefunden haben, melden Sie sich bei unserer Service-Nummer 05 75 75 75. Die KollegInnen geben Ihre Anfrage an das dafür zuständige Dezernat weiter. Das Dezernat nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und vereinbart innerhalb von sieben Werktagen einen Besichtigungstermin. Alle Voraussetzungen, die Sie für eine Lokalvergabe erfüllen müssen, können Sie hier nachlesen.

Wohnkosten

Wie viel kostet eine Gemeindewohnung?

Die monatlichen Kosten für eine unserer Wohnungen ergeben sich aus Ihrer Größe. Die folgenden Preise sind Mindestwerte, in denen die Betriebskosten bereits inkludiert sind. Gas und Strom sind in den Kosten wie bei jeder anderen Wohnung auch nicht enthalten.

Bei einer Wohnung mit nur einem Wohnraum zahlen Sie mindestens 300 Euro Miete, bei zwei Wohnräumen mindestens 450 Euro und bei drei Wohnräumen mindestens 650 Euro. Eine unserer Wohnungen mit vier Wohnräumen kostet mindestens 750 Euro und bei einer Wohnung mit fünf Wohnräumen beträgt die Miete mindestens 850 Euro.

Welche Wohnung mit welcher Ausstattungskategorie wir Ihnen anbieten, hängt davon ab, wie viel Miete Sie sich leisten können.

Was ist in der Miete inkludiert?

In der Miete sind die hausseitigen Betriebskosten, also zum Beispiel Müll und Wassergebühren, inkludiert. Verbraucherkosten wie Strom und Gas müssen Sie noch extra bezahlen. Bei manchen Wohnungen sind Barzahlungen für Finanzierungsbeiträge aus Ihrer eigenen Tasche zu zahlen.

Gibt es eine Maklergebühr bei der Wohnungsanmeldung?

Nein, es gibt natürlich keine Maklergebühr bei unseren Wohnungen. Ihre Anmeldung wird von uns gratis bearbeitet.

Öffnungszeiten

Wann ist die Wohnberatung Wien geöffnet?

Die Wohnberatung Wien in der Guglgasse 7-9 (Ecke Paragonstraße) hat Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr und am Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet.

Wann ist unser Service-Center geöffnet?

Unser Service-Center ist an folgenden Tagen für Sie geöffnet:
Mo, Di, Do, 8–18 Uhr,
Mi, Fr: 8–12 Uhr

Für persönliche Terminvereinbarungen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter: 05 75 75 75

Service

Wie funktioniert das Kundenservice von Wiener Wohnen?

Wir stehen Ihnen für alle Ihre Anliegen unter der  Service-Nummer 05 75 75 75 rund um die Uhr zur Verfügung. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie sofort von unseren MitarbeiterInnen übers Telefon. Sie können uns unter anderem auch Schäden in Ihrer Wohnhausanlage melden. Wollen Sie ausführlichere Dinge mit uns besprechen, ruft Sie eine/r unserer MitarbeiterInnen innerhalb von 24 Stunden zurück.

Wohnungstausch, Wohnungswechsel

Was wird unter einer Kernfamilie verstanden?

Unter "Kernfamilie" sind Verwandte in gerader Linie zu verstehen:

  • Großeltern
  • Eltern
  • Kinder

jedoch nicht Geschwister!

Was ist der Unterschied zwischen einem Wohnungstausch und einem Wohnungswechsel und wo beantrage ich diese?

Sie können Ihre Gemeindewohnung gegen eine andere Gemeindewohnung, Genossenschafts- oder Privatwohnung tauschen. Hierfür benötigen Sie in jedem Fall einen Tauschpartner oder eine Tauschpartnerin (anderer Hauptmieter oder eine andere Hauptmieterin). Ihre Wohnungstauschpartnerin bzw. Ihren Wohnungstauschpartner finden Sie beispielsweise im Wohnungsanzeiger. Alle Voraussetzungen für Ihren Wohnungstausch lesen Sie hier nach. Sie können einen Antrag auf einen Wohnungstausch gemeinsam mit Ihrem Tauschpartner in unserem Service-Center abgeben oder den Antrag per Post an uns übermitteln.

Beim Wohnungswechsel können Sie in eine gleichwertige Wohnung wechseln, wenn dafür triftige Gründe vorliegen. Wenn Sie etwa in einen anderen Teil der Stadt ziehen. Das ist der sogenannte Ortswechsel. Sie können auch von einer größeren in eine kleinere Wohnung wechseln. Durch Wohnungssplitting erhalten Sie durch die Rückgabe Ihrer großen Gemeindewohnung zwei kleinere Wohnungen. Bei der Wohnberatung Wien beantragen Sie Ihren Wohnungswechsel. Alle Voraussetzungen dazu können Sie hier nachlesen.

An welche Verwandte kann ich meine Wohnung weitergeben?

Das hängt ganz davon ab, um welche Art der Wohnungsweitergabe es sich handelt. Wenn Sie Ihre Wohnung zu Lebzeiten an Verwandte weitergeben wollen, können Sie das an:

  • Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann
  • Ihre Kinder, Ihre Eltern und alle anderen Verwandten in gerader Linie
  • Ihre Geschwister und
  • Ihre Adoptivkinder

Nicht berechtigt sind Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner. Hierbei gelten spezielle Voraussetzungen, die Sie hier nachlesen können.

Wenn Sie Ihre Wohnung nach Ihrem Ableben an Verwandte weitergeben wollen, können Sie das an:

  • Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann
  • Ihre Kinder, Ihre Eltern und alle anderen Verwandten in gerader Linie
  • Ihre Geschwister und
  • Ihre Adoptivkinder und
  • Ihre Lebensgefährtin und Ihren Lebensgefährten

Alle Voraussetzungen dafür und alle anderen Möglichkeiten, Ihre Wohnung weiterzugeben, lesen Sie hier nach.

Was ist eine Delogierung?

Eine Delogierung ist die Zwangsräumung einer Wohnung wegen z.B.: Nichtbezahlung der Miete oder wenn ein Kündigungsgrund gemäß § 30 des Mietrechtsgesetzes vorliegt.

Was ist die Direktvergabe und wie funktioniert sie?

Als HauptmieterIn haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnung direkt an eine Nachmieterin oder einen Nachmieter weiterzugeben. Das heißt, Sie können sich die Person aussuchen, die Ihre Wohnung nach Ihnen beziehen soll. Die Direktvergabe beschreibt genau diesen Vorgang. Ihre Nachmieterin bzw. Ihren Nachmieter finden Sie am besten, indem Sie eine Anzeige in unserem Wohnungsanzeiger schalten. Welche Voraussetzungen Sie für eine Direktvergabe erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Darf eine Gemeindewohnung auch zur Untermiete angeboten werden?

Nein! Die Untervermietung von Gemeindewohnungen ist generell untersagt und hat ernsthafte Konsequenzen für alle Beteiligten (gerichtliche Aufkündigung der Wohnung). Wenn Ihnen eine Gemeindewohnung zur Untermiete angeboten wird, lehnen Sie daher unbedingt ab und melden Sie bitte den Vorfall Wiener Wohnen.