Inhalte werden geladen ...

Gewerbeobjekt oder Magazin mieten

Etwas mieten Gewerbeobjekt oder Magazin mieten

Geschäft gleich ums Eck - Geschäftslokale, Ordinationen, Ateliers oder Büroräume im Gemeindebau mieten. Magazine bieten Ihnen die Möglichkeit, Gegenstände sicher zu verstauen.

Der Weg zu Ihrem Mietobjekt

1

Bitte lesen Sie sich folgende Informationen genau durch, bevor Sie einen Antrag einreichen.

  • Es werden Geschäftslokale, Büroräume, Ateliers und Ordinationen vermietet.
  • Sie können diese Objekte nur dann mieten, wenn Sie diese gewerblich, freiberuflich oder im Verein nutzen.
  • Sie müssen alle Grundvoraussetzungen erfüllen und alle Vorschriften zur Nutzung einhalten. Diese finden Sie am Ende dieser Seite.
  • An folgende Branchen wird zum Beispiel nicht vermietet:
    • Rotlicht
    • Glücksspiel
    • Waffenhandel
    • Hotellerie

Sie müssen alle der folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen, um ein Gewerbeobjekt mieten zu dürfen:

  • Sie haben entweder
    • die österreichische, eine EU-, eine schweizer Staatsbürgerschaft
    • den Reisepass aus Norwegen, Lichtenstein oder Island
    • einen Status als anerkannter Flüchtling
    • oder eine langfristige Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
  • Sie müssen Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, wofür Sie das Gewerbeobjekt nutzen, offiziell gemeldet haben. Sie brauchen dafür einen Gewerbeschein .
  • Sie können Magazine für private oder geschäftliche Zwecke mieten.
  • Es handelt sich häufig um ehemalige Waschküchen am Dachboden oder im Keller und haben meist keinen Strom- und Wasseranschluss.
  • Die Kosten unterscheiden sich je nach Größe und Ausstattung.
  • Sie müssen alle Grundvoraussetzungen erfüllen und alle Vorschriften zur Nutzung einhalten.

Sie müssen alle der folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen, um ein Magazin mieten zu dürfen:

  • Sie haben entweder
    • die österreichische, eine EU-, eine schweizer Staatsbürgerschaft
    • den Reisepass aus Norwegen, Lichtenstein oder Island
    • den Status als anerkannter Flüchtling
    • oder eine langfristige Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
2

Sie können online nach freien Gewerbeobjekten oder Magazinen suchen. Dort finden Sie auch Details zu den Mietobjekten, wie die Art und Kosten.

3

Wenn Sie ein passendes Mietobjekt gefunden haben, können Sie Ihr Interesse melden. Den passenden Antrag dazu finden Sie direkt auf der Detailseite des Mietobjekts (Gewerbeobjekt oder Magazin suchen). Sie erhalten innerhalb von 2 Wochen eine Rückmeldung von uns.

  • Amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
  • Nutzungskonzept für die Bewirtschaftung
  • Bei Einzelunternehmern: Auszug aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)
  • Wenn eine juristische Person (zum Beispiel GesmbH, KG oder KEG) Mieterin ist: Auszug aus dem Firmenbuch
  • Bei gewerblichen Tätigkeiten: Gewerbeschein (bei einer Neugründung müssen Sie diesen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss nachreichen)
  • Bei freiberuflichen Tätigkeiten (zum Beispiel freie*r Architekt*in oder freie*r Grafiker*in): Steuernummer
  • Bei Vereinstätigkeiten: Vereinsregisterauszug und Vereinsstatuten
  • Wenn Sie eine Trafik betreiben wollen: Bestellvertrag der Monopolverwaltung
  • Bei ärztlichen Tätigkeiten: Ärzteausweis
  • Anmietung eines Mietobjekts:
    Eine Anmeldung reicht aus. Bitte geben Sie alle gewünschten Gewerbeobjekte oder Magazine an, die Sie besichtigen möchten.
  • Anmietung mehrerer Mietobjekte:
    Für jede Geschäftsfläche ist eine eigene Anmeldung erforderlich.
  • Amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
  • Auszug aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)
  • Bei gewerblicher Nutzung: Gewerbeschein (bei einer Neugründung müssen Sie diesen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss nachreichen)
4

Ihr Antrag und alle Dokumente werden von unseren Mitarbeiter*innen geprüft. Wir melden uns innerhalb von 2 Wochen mit einem Ergebnis bei Ihnen.

5

Nach der Anmeldung erhalten Sie Angebote zu passenden Objekten. Unsere Mitarbeiter*innen kontaktieren Sie, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Es können mehrere Interessent*innen dieselbe Geschäftsfläche besichtigen. Die Interessensbekundung stellt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Objekt dar.

Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden davor bei uns!

6

Wenn Sie das Gewerbeobjekt oder das Magazin nach der Besichtigung mieten möchten, müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen eine Zusage schicken.

7

Wir melden uns innerhalb von 2 Wochen mit einer Genehmigung oder Ablehnung bei Ihnen.

8

Ein*e Mitarbeiter*in schickt Ihnen einen Zuweisungsschein. Den müssen Sie unterschreiben und an uns zurücksenden.

9

Sobald der für Sie bestellte Schlüssel da ist, wird Sie ein*e Mitarbeiter*in für einen persönlichen Termin im Service-Center kontaktieren. Im Termin unterschreiben Sie Ihren Mietvertrag und bekommen den Schlüssel übergeben.

10
Illustration eines Geschäftlokals und Magazins nebeneinander

Nun können Sie Ihr Gewerbeobjekt oder Magazin nutzen!
Bitte achten Sie darauf, alle Vorschriften zur Nutzung einzuhalten!

  • Sie dürfen keinen Lärm- oder Geruchsbelästigung verursachen.
  • Sie dürfen keine brennbaren, giftigen oder explosiven Stoffe lagern.
  • Sie dürfen die Gewerbefläche nicht als Wohn- oder Schlafplatz nutzen.
  • Das Lokal darf maximal bis 20 Uhr geöffnet sein.
  • Sie dürfen keine zu schweren Gegenstände lagern. Die maximale Tragkraft des Bodens von 300 kg/m² dürfen Sie nicht überschreiten.
  • Wenn der Boden außergewöhnlich belastet wird, zum Beispiel durch schwere Gegenstände, dem Einsatz von Maschinen, Stapelungsarten und Regalen, müssen Sie den Boden belastungssicher und - schonend ausstatten.
  • Das Mietobjekt muss regelmäßig genutzt werden.
  • Eine Änderung der Branche oder der Nutzungsart ist genehmigungspflichtig.


Bei Nichteinhaltung der behördlichen Vorschriften, Hausordnung und Garagenordnung, Anweisungen der Hausbesorger*innen oder anderer von uns beauftragten Personen können wir den Mietvertrag jederzeit aufkündigen.