Etwas mieten oder kündigen
Alles rund um das Thema Mieten oder Kündigen von Mietobjekten.
Mieten
Änderung des Mietverhältnisses
Wohnungstausch
Sie können Ihre Gemeindewohnung gegen eine andere Gemeinde-, Genossenschaft- oder Privatwohnung tauschen. Hierfür benötigen Sie eine Person als Tauschpartner*in (andere Hauptmieter*innen ). Ihre*n Wohnungstauschpartner*in finden Sie beispielsweise im Wohnungsanzeiger. Hier finden Sie alle Voraussetzungen für Ihren Wohnungstausch. Sie können einen Antrag auf einen Wohnungstausch gemeinsam mit Ihren Tauschpartner*innen in unserem Service-Center abgeben oder den Antrag per Post an uns übermitteln
Wohnungswechsel
Beim Wohnungswechsel können Sie in eine andere Gemeindewohnung wechseln, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. Wenn Sie etwa in einen anderen Teil der Stadt ziehen. Das ist der sogenannte Ortswechsel. Sie können auch von einer größeren in eine kleinere Wohnung wechseln. Durch Wohnungssplitting erhalten Sie durch die Rückgabe Ihrer großen Gemeindewohnung zwei kleinere Wohnungen.
Bei der Wohnberatung Wien beantragen Sie Ihren Wohnungswechsel.
Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie unter Wohnung tauschen oder weitergeben.
Das hängt ganz davon ab, um welche Art der Wohnungsweitergabe es sich handelt. Wenn Sie Ihre Wohnung zu Lebzeiten an Verwandte weitergeben wollen, können Sie das an:
- Ihre*n Ehepartner*in
- Ihre Kinder, Ihre Eltern und alle anderen Verwandten in gerader Linie
- Ihre Geschwister und
- Ihre Adoptivkinder
Nicht berechtigt sind Ihr*e Lebenspartner*in. Hierbei gelten spezielle Voraussetzungen, die Sie hier nachlesen können.
Wenn Sie Ihre Wohnung nach Ihrem Ableben an Verwandte weitergeben wollen, können Sie das an:
- Ihre*n Ehepartner*in
- Ihre Kinder, Ihre Eltern und alle anderen Verwandten in gerader Linie
- Ihre Geschwister und
- Ihre Adoptivkinder und
- Ihre*n Lebensgefährt*in
Alle weiteren Informationen finden sie unter Wohnung tauschen oder weitergeben.
Unter "Kernfamilie" sind Verwandte in gerader Linie zu verstehen:
- Großeltern
- Eltern
- Kinder
Geschwister zählen nicht dazu!
Als Hauptmieter*in haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnung direkt an eine Person als Nachmieter*in weiterzugeben. Das heißt, Sie können sich die Person aussuchen, die Ihre Wohnung nach Ihnen beziehen soll. Die Direktvergabe beschreibt genau diesen Vorgang. Nachmieter*innen finden Sie am besten, indem Sie eine Anzeige in unserem Wohnungsanzeiger schalten. Welche Voraussetzungen Sie für eine Direktvergabe erfüllen müssen, erfahren Sie unter Wohnung weitergeben.
Für Mieter*innen
Nein! Die Untervermietung von Gemeindewohnungen ist generell untersagt und hat ernsthafte Konsequenzen für alle Beteiligten – bis zur gerichtlichen Aufkündigung der Wohnung.
Für Wohnungssuchende
Wenn Ihnen eine Gemeindewohnung zur Untermiete angeboten wird, lehnen Sie unbedingt ab und melden Sie bitte den Vorfall an Wiener Wohnen.