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Waschküchenordnung

Ich möchte Was mache ich bei Waschküchenordnung
Illustration einer Waschküche. Ein Mann mit mittellangen grauen Haaren, bekleidet mit einem Pullover und einer Jeanshose, steht links neben einer Waschmaschine. Auf der Maschine liegen vier aufgerollte Handtücher in verschiedenen Farben. Neben der Maschine befindet sich ein Wäschekorb, gefüllt mit bunter Wäsche, sowie ein Waschmittel. Der Mann wirkt zufrieden und zeigt den Daumen hoch.

Die Waschküche im Gemeindebau nützt allen Mieter*innen: In der Wohnung ist mehr Platz. Die Hausverwaltung kümmert sich um das Service und um Reparaturen. Die gemeinsame Waschküche ist auch billiger als Waschmaschine und Trockner in jeder Wohnung. Und sie hilft dabei, Schimmel in den Wohnungen zu vermeiden.

So benutzen Sie die Waschküche

Die Waschküche kann von Montag bis Samstag zwischen 6 und 20 Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist sie geschlossen.

Jede*r Mieter*in einer Wohnung kann die Waschküche einen halben Tag pro Monat benützen. Ein halber Tag sind sieben Stunden: entweder am Vormittag von 6 bis 13 Uhr oder am Nachmittag von 13 bis 20 Uhr.

 

Wenn ein halber Tag pro Monat zu wenig ist, kann man einen zusätzlichen Waschtag anmelden. Voraussetzung sind freie Waschzeiten.

Fast alle Waschküchen haben schon das „naTÜRlich sicher“-System.

Über dieses System können Termine gebucht werden. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

Unter der Service-Nummer telefonisch einen Waschtermin reservieren (Anrufe Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr)

Wenn Sie zu dem für Sie reservierten Termin keine Zeit haben, können Sie natürlich auch einen neuen Termin bekommen.
In Wohnhausanlagen ohne das „naTÜRlich sicher“-System erfahren Sie von der*dem Hausbesorger*in oder Hausbetreuer*in, wann Sie die Waschküche benützen können.

Kinder unter 14 Jahren dürfen die Waschküche nur in Begleitung von Erwachsenen betreten. Außerdem sind keine Tiere gestattet.

Wenn es in Ihrer Wohnhausanlage das „naTÜRlich sicher“-Zutrittssystem gibt, ist die Wiener Wohnen Service-Karte Ihr Schüssel zur Waschküche.

Beispielhafte Illustration einer Service Karte.

In Wohnhausanlagen ohne das „naTÜRlich sicher“-System erfahren Sie von der*dem Hausbesorger*in oder Hausbetreuer*in, wie Sie Zutritt zur Waschküche bekommen.

Wenn Sie die Waschküche übernehmen und Beschädigungen oder Verunreinigungen bemerken, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

Benutzung der Waschküchen

Vorschaubild von einer Waschmaschine und einer Illustration von einem Mann

Die 10 Regeln für die Benutzung der Waschküche

Während des Waschens die Tür zur Waschküche immer schließen.

Bitte keinen unnötigen Lärm machen.

Sollte es zu Probleme mit Lärm kommen, finden Sie weitere Informationen unter Lärm.

Am Ende der Benützungszeit müssen die Waschküche und alle Maschinen ordentlich und sauber hinterlassen werden.

Gibt es kein „naTÜRlich sicher“-System, müssen die Schlüssel der*dem Haus- besorger*in bzw. der*dem Hausbetreuer*in zurückgegeben werden.

Flaschen, Verpackungsmaterialien sowie andere Abfälle müssen mitgenommen werden.

Mehr Informationen zur richtigen Entsorgung finden Sie unter Müll.

In der Waschküche darf nicht gegessen, geraucht oder mit offenem Feuer hantiert werden.

Wasser sparen schützt unsere Umwelt und spart auch Geld bei den Betriebskosten.

Beim Putzen des Waschküchenbodens darf kein Wasser auf technische Geräte spritzen. Auf keinen Fall darf man den Wasserstrahl direkt auf ein technisches Gerät richten. Sonst gibt es einen Kurzschluss und vielleicht auch kaputte Geräte.

Es dürfen keine scharfen sowie säure- oder sandhaltigen Reinigungsmittel verwendet werden! Die Außenseiten der Maschinen dürfen nur mit einem feuchten, sauberen Tuch gereinigt werden.

Vor dem Verlassen der Waschküche unbedingt:

  • Wasserhähne schließen
  • die Maschinen abstellen
  • den Gashaupthahn abdrehen
  • Flusen aus dem Trockner entfernen
  • Licht abschalten

Die Waschküchenordnung zum Herunterladen

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